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HOAI - Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Verordnung der Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI löste per 1. Januar 1977 die GOA (Gebührenordnung für Architekten) und die GOI (Gebührenordnung der Ingenieure) ab. Sie wurde zuletzt am 16.07.2013 novelliert. Die HOAI 2013 ist daher für alle Verträge, die ab dem 17.07.2013 geschlossen wurden maßgeblich und bindend. Verträge, die vorher abgeschlossen worden sind, richten sich weiterhin nach der entsprechenden älteren Fassungen der HOAI.

Die Idee hinter der HOAI ist die Sicherung des Honorars und der Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung. Dabei soll der Wettbewerb auf der Qualitätsstufe erfolgen und nicht durch zu geringe Löhne bestimmt werden. In der HOAI werden Mindest- und Maximalsätze des Honorars gesetzt, anhand deren der Auftraggeber und der Auftragnehmer das Honorar bestimmen können. Abweichungen dieser Gehaltsgrenzen sind nur in wenigen Fällen (z.B. Sonderleistungen) zulässig.

Die HOAI benennt die genauen Honorarregelungen, aber nicht welche Leistungen mit diesem Honorar verbunden sind. Die Leistungen des Arbeitnehmers sind speziell im Werksvertrag geregelt. Erst nach der Erfüllung der Leistung, die im Werksvertrag festgehalten worden sind und nach einer prüffähigen Honorarschlussrechnung, wird das Honorar dem Arbeitnehmer ausgezahlt.

Für wen gilt die HOAI?

Architekten Hornorarverordnung

Betroffen von dieser Honorarregelung ist jeder, der im Inland für inländische Projekte tätig ist. Dabei gilt diese Honorarsetzung nicht auf der Grundlage der Profession Architekt oder Ingenieur, sondern gilt für jeden – egal welcher Ausbildung, der eine Architekten- oder Ingenieursleistung erbringt. Zu solchen Leistungen werden die Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Freianlagen, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen sowie bei der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung in der HOAI gezählt.

Bestandteile der HOAI

Die HOAI ist in fünf Teile untergliedert:

  • Teil 1 – Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2 – Flächenplanung
  • Teil 3 – Objektplanung
  • Teil 4 – Fachplanung
  • Teil 5 – Übergangs- und Schlussvorschriften

In Teil 1 werden die einzelnen Begriffe und die Berechnungsgrundlagen geklärt, die in den einzelnen Architekt- und Ingenieursleistungen in Teil 2-4 ihre Anwendung finden. Dabei basiert die Berechnung des Honorars auf den Faktoren, der Aufgabenstellung, des Schwierigkeitsgrades und Komplexität des Vorhabens (Honorarzone), der anrechenbaren Kosten sowie der erbrachten Leistung (Leistungsphase). Teil 5 schließt dann mit der Inkraftsetzung und dem Außerkrafttreten die Verordnung ab. In Teil 5 werden somit die Sonderfälle, in denen die HOAI keine Anwendung findet geklärt (z.B. wann der Maximalsatz überschritten werden darf).

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