Baukindergeld: Aktuelle Bedingungen & Infos
Seit 2018 unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern, die sich den Traum eines Eigenheims erfüllen möchten.
Wichtig zu wissen: Das zu diesem Zweck geschaffene Baukindergeld kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nur noch bis zum 31.12.2022 beantragt werden, da die finanziellen Mittel bereits ausgeschöpft sind. Danach stehen für dieses Förderprogramm keine Gelder mehr zur Verfügung. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur geplanten Nachfolgeförderung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Baukindergeld bekommen Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Die Kinder müssen bereits auf der Welt sein und in die neue Immobilie mit einziehen.
- Die Beantragung kann noch bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen, wenn bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung vorlag oder der Immobilienkaufvertrag geschlossen wurde.
- Familien können bis zu 12.000 EUR pro Kind während eines Zeitraums von 10 Jahren als Baukindergeld erhalten, wenn das Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Im Rahmen der Immobilienfinanzierung wird ein Baukindergeldantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist das Baukindergeld? Verkürzte Antragsfrist
- Keine Verlängerung 2023: Wohneigentumsförderung als Nachfolge geplant
- Voraussetzungen für das Baukindergeld
- Einkommensgrenzen zum Kinderbaugeld im Überblick
- Wie viel Baukindergeld kann beantragt werden?
- Baukindergeld bei der KfW beantragen - wir zeigen wie!
- Was ist das Baukindergeld Plus?
- Weitere wichtige Fragen zur Auszahlung, Steuern und ähnliches
1. Was ist das Baukindergeld genau?
Vor allem in Ballungsgebieten sind die Wohnkosten bzw. Immobilienpreise inzwischen häufig so hoch, dass Normalverdiener - darunter viele Familien mit Kindern oder auch Alleinerziehende - kaum eine Chance auf geeignete Häuser oder Wohnungen haben. Die große Koalition (GroKo) hat daher im Rahmen der sogenannten Wohnraumoffensive im September 2018 eine staatliche Familien-Förderung für den Neubau oder den Immobilienkauf ins Leben gerufen: das Baukindergeld. Bis zu 1.200 EUR pro Kind und Jahr werden Familien somit geschenkt. Voraussetzung: Die Immobilie wurde nach dem 01. Januar 2018 und vor dem 31. März 2021 gekauft oder eine Baugenehmigung aus diesem Zeitraum liegt vor. Das Kinderbaugeld kann also als Ersatz für die bis 2006 geltende Eigenheimzulage gesehen werden. Die Auszahlung erfolgt jährlich und über einen maximalen Zeitraum von 10 Jahren.
2. Keine Verlängerung des Baukindergeldes & Informationen zur Wohneigentumsförderung
Eine Beantragung des Kinderbaugeldes ist nur noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Eine Verlängerung in das Jahr 2023 wird es nicht geben.
Um Familien mit geringerem Haushaltseinkommen weiterhin zu unterstützen, ist eine Nachfolgeförderung - die Wohneigentumsförderung - geplant. Anstelle von Zuschüssen ist diese Förderung jedoch als reine Kreditförderung geplant. Dies bedeutet, dass antragsberechtigte Familien Anspruch auf zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten. Vorteil dieser Förderkredite: Sie werden von als Eigenkapitalersatzmittel angesehen, was die Bewilligung von Immobilienkrediten positiv beeinflusst. Die neue Wohneigentumsförderung soll im April 2023 starten.
3. Welche Voraussetzungen gelten für das Baukindergeld - wer erhält es? Und wofür?
Die Subvention sollen Familien mit einem oder mehreren Kindern erhalten – das legt schon der Name der Förderung nahe. Unter den Begriff fallen Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Der Erhalt des Baukindergeldes ist an einen Kindergeldanspruch gekoppelt; außerdem müssen die Kinder mit in der geförderten Immobilie wohnen. Zudem ist das Baukindergeld an gewisse Einkommensgrenzen gebunden (siehe auch Punkt 3).
Besitzen Sie weitere Immobilien - geerbt, geschenkt oder im Teileigentum - erhalten Sie keine Förderung. Das Baukindergeld gilt somit nur
- für die erste eigene Immobilie,
- die in Deutschland stehen muss und
- selber bewohnt wird.
Es gibt strenge Fristen für die Beantragung des Baukindergeldes bei der KfW, die eingehalten werden müssen:
- Der Kaufvertrag muss bis zum 31.03.2021 unterschrieben worden sein oder
- die Baugenehmigung muss bis zum 31.03.2021 erteilt worden sein.
- Spätestens sechs Monate nach Einzug in das neue Eigenheim muss der Antrag bei der KfW gestellt werden (Datum auf der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt ist ausschlaggebend).
- Sollte der Umzug in die neue Immobilie andauern, dann kann das Baukindergeld bis spätestens zum 31.12.2022 beantragt werden.
Die staatliche Förderung kann nach Auszahlung ganz individuell genutzt werden. Zum Beispiel für die Kinderzimmereinrichtung, Renovierungsarbeiten oder zur Tilgung der Immobilienfinanzierung.
4. Die Einkommensgrenzen zum Baukindergeld - wir geben einen Überblick
Die subventionierten Familien dürfen über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 75.000 Euro pro Jahr verfügen. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf die staatliche Förderung. Hinzu kommt pro Kind noch ein Freibetrag von 15.000 Euro. Abhängig von der Zahl der Kinder ergeben sich so folgende mögliche Haushaltseinkommen:
zu versteuerndes Familieneinkommen | Anzahl der Kinder | Summe max. zulässiges Jahreseinkommen |
max. 75.000 € | 1 | 90.000 € |
max. 75.000 € | 2 | 105.000 € |
max. 75.000 € | 3 | 120.000 € |
max. 75.000 € | 4 | 135.000 € |
max. 75.000 € | 5 | 150.000 € |
Beispiel: Für eine Familie mit 3 Kindern darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 75.000 EUR zuzüglich 3x15.000 Kinderfreibetrag betragen; insgesamt darf das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen also 120.000 EUR nicht übersteigen. Wer über dieser Grenze liegt, erhält keine Förderung. Wer darunter liegt, erhält 1.200 EUR pro Kind und Jahr; in diesem Beispiel also 36.000 EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren. Ein rechtlicher Anspruch auf die vollen 36.000 EUR besteht jedoch nicht.
immoverkauf24 Hinweis: Ein genauer Blick auf die Berechnung des Einkommens
Das maßgebliche Einkommen für den Baukindergeld-Anspruch ist weder das Brutto- noch das Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Dieses ergibt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen der Familie abzüglich einiger steuerlich relevanter Beträge. Vom tatsächlichen Bruttoeinkommen der Familie können also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder von der individuellen Situation abhängige Freibeträge abgezogen werden. Auch Familien, deren Jahresbruttoeinkommen höher als 75.000 Euro liegt (ohne die Kinderfreibeträge von 15.000 Euro je Kind), können somit anspruchsberechtigt sein. Zumal die KfW zur Überprüfung des Einkommens den Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide der beiden Vorjahre heranzieht. Wer in den Jahren vor der Antragstellung in Elternzeit war oder in Teilzeit gearbeitet hat, kann das für das Baukindergeld relevante Einkommen so noch einmal zusätzlich "kleinrechnen".
5. Wie viel Baukindergeld kann beantragt werden?
Über einen Zeitraum von 10 Jahren gibt es pro Jahr und Kind 1.200 Euro vom Staat zum Bau oder Kauf des ersten eigenen Heimes geschenkt. Daraus ergeben sich folgende Beträge:
Anzahl Kinder | Förderung pro Jahr | Summe in 10 Jahren |
1 | 1.200 € | 12.000 € |
2 | 2.400 € | 24.000 € |
3 | 3.600 € | 36.000 € |
4 | 4.800 € | 48.000 € |
5 | 6.000 € | 60.000 € |
Die Anzahl der Kinder, für die das Baukindergeld gezahlt wird, ist nicht begrenzt. Bei der KfW Baukindergeld zu beantragen lohnt sich schon ab dem ersten geborenen Kind (eine Beantragung für noch nicht geborene Kinder ist nicht möglich). Die Förderung kann zum Beispiel für das Haus oder die Wohnung selber eingesetzt werden oder aber die Tilgung des Immobiliendarlehens erhöhen. Setzen Sie das Kinderbaugeld als jährliche Sondertilgung ein, können Sie die Laufzeit Ihres Darlehens und somit die Zinskosten erheblich reduzieren.
6. Bei der KfW Baukindergeld beantragen - Voraussetzungen & Unterlagen
Seit dem 18. September 2018 kann das Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragt werden. Den Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau können Sie direkt online stellen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie wirklich alle Voraussetzungen erfüllen, bietet die KfW einen Vorab-Check an.
Zeigt der Check "grünes Licht" und Ihr Antrag wird auch bewilligt, dann haben Sie eine Frist von 3 Monaten, um alle geforderten Unterlagen bei der KfW für die Auszahlung des Baukindergeldes einzureichen. Zu den geforderten Unterlagen zählen:
- Meldebestätigung mit Angaben zum Einzugsdatum und Adresse der geförderten Immobilie. Aus der Meldebestätigung muss des Weiteren hervorgehen, dass Sie die Immobilie als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen sowie Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum.
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug, in dem Sie als Eigentümer:in beziehungsweise Miteigentümer:in genannt werden.
- Die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide vom Finanzamt. Eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ist nicht ausreichend.
- Kaufen Sie eine Immobilie, dann benötigt die KfW eine Kopie des Kaufvertrags.
- Bauen Sie eine Immobilie, dann benötigt die KfW eine Kopie der Baugenehmigung und einen Nachweis zum Baubeginn.
Diese Unterlagen können Sie online bei der KfW im KfW-Zuschussportal hochladen. Eine Anleitung erklärt Ihnen den genauen Ablauf.
7. Was ist das Baukindergeld Plus? Informationen zur bayerische Eigenheimzulage
Wohnen Sie in Bayern oder haben eine Immobilie zur Eigennutzung im bayerischen Freistaat erworben, dann hatten Sie bis Ende 2020 Anspruch auf das sogenannte "Baukindergeld Plus". Das Plus bedeutete eine weitere Förderung in Höhe von 300 EUR pro Jahr und Kind, die zusätzlich zum staatlichen Baukindergeld ausgezahlt wurde. Das bedeutete konkret: Eine Familie in Bayern mit zwei Kindern konnte im Zeitraum von 10 Jahren insgesamt 24.000 EUR plus 6.000 EUR = 30.000 EUR als Förderung erhalten. Trotz der Verlängerung des Baukindergeldes bis zum 31. März 2021 wurde die Sonderform in Bayern nicht verlängert. Die Frist zur Antragstellung endete am 31. Dezember 2020.
Sie möchten über das Baukindergeld informiert werden oder haben Fragen? Die Finanzierungsexperten von ImmoScout24 beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.
8. Weitere wichtige Fragen zum Baukindergeld
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Jährlich erhalten Familien pro Kind 1.200 EUR - verteilt über 10 Jahre. Die Beantragung erfolgt über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sobald der Baukindergeldantrag bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung einmal pro Jahr auf Ihr Girokonto. Das Datum der Auszahlungen wird Ihnen in der Bestätigung der KfW genannt.
Ja, wenn Sie die Immobilie nach dem 01.01.2018 und vor dem 31.03.2021 gekauft oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Dann ist eine rückwirkende Antragstellung möglich. Wichtig: Sie dürfen jedoch nicht länger als sechs Monate in Ihrer Immobilie wohnen, da eine Frist für die Antragstellung von sechs Monaten nach Umzug einzuhalten ist.
Nein, denn das Kinderbaugeld ist gemäß §3 Nr. 58 EStG steuerfrei.
Sie sind verpflichtet die KfW über alle Änderungen hinsichtlich der geförderten Immobilie zu informieren. So auch bei einer Scheidung oder Trennung. Doch dies bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Anspruch auf das Baukindergeld entfällt. Wichtig ist hierbei, ob der Antragsteller:in weiter Eigentümer:in der Immobilie bleibt und nicht ausziehen wird.
Sobald ein Verkauf oder eine Vermietung der geförderten Immobilie ansteht, erlischt Ihr Anspruch auf weiteres Baukindergeld. Die bisher ausgezahlte Förderung muss jedoch nicht zurückgezahlt werden.
Da das Baukindergeld nicht in einer Summe zu Beginn der Förderung gezahlt wird, wird es von den Banken nicht als Eigenkapital angerechnet. Sie können die Förderung jedoch als jährliche Sondertilgung bei Ihrer Baufinanzierung einsetzen und so die Laufzeit und die Zinskosten des Kredits reduzieren. Das kann sich je nach Darlehenssumme und Zinshöhe sehr positiv auswirken. Besprechen Sie dies am besten mit Ihrem Finanzierungsberater.