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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision genannt) werden von den Banken dafür in Rechnung gestellt, dass sie einen Kredit nicht sofort nach Abschluss des Darlehensvertrags, sondern zu einem deutlich späteren Zeitpunkt auszahlen. Wir informieren Sie darüber, ab welchem Zeitpunkt und für welche Zeitspanne diese Zinsen gelten und unter welchen Bedingungen es sogar möglich ist, Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

1. Was sind Bereitstellungszinsen?

"Bereitstellungszinsen" sind Zinsen, die von Kreditgebern in Rechnung gestellt werden, wenn ein Kreditnehmer einen genehmigten Kredit nicht sofort in Anspruch nimmt, sondern die Kreditmittel erst zu einem späteren Zeitpunkt abruft. Diese Zinsen dienen dazu, die Kosten für die Bereitstellung der Kreditsumme zu decken, während sie auf den Abruf durch den Kreditnehmer warten. 

Im Allgemeinen tritt dies bei Baufinanzierungen auf, insbesondere wenn der Kredit in Tranchen oder Stufen ausgezahlt wird. Beispielsweise könnte ein Kreditnehmer einen Hypothekendarlehen für den Hausbau aufnehmen, aber die Mittel schrittweise verwenden, während das Bauprojekt fortschreitet. Während die Gelder noch nicht abgerufen wurden, können Bereitstellungszinsen anfallen.

2. Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann je nach Kreditgeber und den individuellen Bedingungen des Kreditvertrags variieren. Es gibt keine festen Regeln oder Standards, die einheitlich für alle Kredite gelten. Die genauen Konditionen, einschließlich der Höhe der Bereitstellungszinsen, werden in der Regel im Kreditvertrag festgelegt. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat beziehungsweise 3 Prozent jährlich. Für eine Zeitspanne von üblicherweise 6 bis 12 Monaten wird in der Regel keine Bereitstellungsprovision berechnet. 

Typischerweise werden Bereitstellungszinsen als Prozentsatz der nicht abgerufenen Kreditsumme berechnet. Dieser Prozentsatz kann täglich oder monatlich berechnet werden, abhängig von den vereinbarten Bedingungen. Die Berechnung erfolgt oft auf Grundlage des so genannten "Bereitstellungsbetrags", also dem Betrag, den der Kreditnehmer nicht sofort in Anspruch nimmt.

Beispielrechnung

Will eine Familie ein Haus bauen und benötigt hierfür ein Darlehen über 250.000 Euro, würden die Bereitstellungszinsen bei einer Höhe von 0,25 Prozent monatlich im Fall einer Verzögerung zu einer Belastung von 625 Euro im Monat führen.

3. Ab wann muss die Bereitstellungsprovision gezahlt werden?

Die genauen Bedingungen für die Zahlung von Bereitstellungszinsen hängen von den Vereinbarungen im Kreditvertrag ab. Im Allgemeinen werden Bereitstellungszinsen fällig, wenn der Kreditnehmer einen genehmigten Kredit nicht sofort in Anspruch nimmt, sondern die Mittel zu einem späteren Zeitpunkt abruft. Hier sind einige Situationen, in denen Bereitstellungszinsen typischerweise anfallen können:

  • Nicht sofortige Inanspruchnahme des Kredits: Wenn der Kreditnehmer einen genehmigten Kredit nicht sofort nutzt und die Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt abruft, können Bereitstellungszinsen anfallen.
  • Teilweise Abruf des Kreditbetrags: Bei Baufinanzierungen oder anderen Krediten, bei denen die Mittel in Tranchen oder Stufen ausgezahlt werden, können Bereitstellungszinsen für den nicht abgerufenen Teil des Kreditbetrags berechnet werden.
  • Verzögerung bei der Kreditnutzung: Wenn der Kreditnehmer nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Genehmigung des Kredits auf die Mittel zugreift, können ebenfalls Bereitstellungszinsen fällig werden.

immoverkauf24 Tipp

Wer größere Umbaumaßnahmen beim Hauskauf plant oder ein Haus bauen will, sollte bei der Wahl der passenden Baufinanzierung auch auf die Bereitstellungszinsen achten. Je länger der bereitstellungsfreie Zeitraum, desto günstiger. Achten Sie auch auf die Art der Berechnung und darauf, ob eine Nichtabnahmeentschädigung fällig werden könnte oder nicht. Gerade bei hohen Darlehenssummen für einen Neubau können diese Faktoren helfen, die Baufinanzierung kostengünstig zu halten und sich vor teuren Überraschungen zu schützen. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die bereitstellungsfreie Zeit mit der infrage kommenden Bank zu verhandeln.

4. Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?

Um Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zu minimieren, ist eine sorgfältige Planung entscheidend:

  • Genauer Finanzierungsplan: Erstellen Sie einen genauen Finanzierungsplan, um abzuschätzen, wann und in welchem Umfang Sie die Kreditmittel benötigen werden. Dies ermöglicht es Ihnen, den Kredit so genau wie möglich in Anspruch zu nehmen und Verzögerungen zu minimieren.
  • Gut durchdachte Bauplanung: Bei Baufinanzierungen sollten Sie einen detaillierten Bauplan erstellen und mit Ihrem Kreditgeber besprechen. Je genauer der Bauplan, desto präziser können Sie die Mittel abrufen und Bereitstellungszinsen minimieren.
  • Flexibilität im Kreditvertrag: Verhandeln Sie bei Bedarf flexiblere Bedingungen im Kreditvertrag, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellungszinsen. Einige Kreditgeber sind möglicherweise bereit, die Bedingungen anzupassen, um Ihren Bedürfnissen besser gerecht zu werden.
  • Schnelle Inanspruchnahme: Versuchen Sie, die Kreditmittel so schnell wie möglich nach Genehmigung in Anspruch zu nehmen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Vorzeitige Planung: Planen Sie Ihre Finanzierung im Voraus und nehmen Sie den Kredit nur dann auf, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Mittel zeitnah benötigen. Verzögerungen bei der Kreditnutzung können Bereitstellungszinsen verursachen.
  • Transparente Kommunikation: Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Kreditgeber. Falls unvorhergesehene Umstände auftreten, die zu Verzögerungen führen könnten, informieren Sie den Kreditgeber rechtzeitig, um mögliche Lösungen zu besprechen.

5. Kann man Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen?

Bereitstellungszinsen können steuerlich absetzbar sein, wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften stehen, die steuerpflichtig sind. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Hier sind einige allgemeine Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

  • Nutzung für Einkünfte: In der Regel können nur Zinsen, die im Zusammenhang mit Einkünften stehen, steuerlich absetzbar sein. Wenn der Kredit beispielsweise für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet wird, sind die Chancen auf einen steuerlichen Abzug geringer.
  • Nachweis der Verwendung: Es könnte notwendig sein, nachzuweisen, dass die Bereitstellungszinsen tatsächlich für einkommensgenerierende Zwecke entstanden sind. Dies erfordert möglicherweise eine klare Trennung der Verwendung des Kredits für steuerlich relevante Investitionen.
  • Absetzbarkeit von Zinsen: Die Steuerabzugsfähigkeit von Zinsen kann je nach Land unterschiedlich sein. In einigen Ländern können bestimmte Arten von Zinsen, wie Hypothekenzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum, steuerlich begünstigt sein.
  • Eigenheimzulage: Programme wie die Eigenheimzulage können die steuerliche Belastung für bestimmte Arten von Wohnimmobilienkrediten verringern.
  • Beratung durch einen Steuerexperten: Aufgrund der Komplexität der Steuergesetze und der individuellen Umstände ist es ratsam, einen Steuerexperten oder -berater zu konsultieren, um genaue Informationen und Beratung im Hinblick auf Ihre spezielle Situation zu erhalten.
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