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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Fördermittel zur Immobilienfinanzierung

Bauherren und Immobilienkäufer können bei der Baufinanzierung vielfach auf Fördermittel zurückgreifen. Diese richten sich teils nach der persönlichen Situation der Antragsteller oder zielen auf mehr Energieeffizienz beim Bauen und Modernisieren ab. Am bekanntesten sind sicherlich die Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW-Darlehen. Doch es gibt zahlreiche weitere Fördermittel, auf die das Baufinanzierungsvorhaben zunächst abgeklopft werden sollte. So lässt sich die finanzielle Belastung je nach Programm deutlich verringern.

immoverkauf24 Tipp

Eine auf den Wohnort zugeschnittene Detailsuche ist über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie möglich.

KfW-Darlehen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Darlehen an, mit denen die Immobilienfinanzierung kombiniert werden kann. Abgesehen vom KfW-Wohneigentumsprogramm 124 für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, richten sich die Konditionen danach, wie energieeffizient die Immobilie ist beziehungsweise werden soll. Der Vorteil der KfW-Darlehen besteht darin, dass sie von einigen Banken als Eigenkapital gezählt werden. Dies hilft, sich die bestmöglichen Konditionen bei der Bank zu sichern, denn die hängen auch davon ab, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am gesamten Finanzierungsvorhaben ist. Die Abwicklung der KfW-Darlehen erfolgt über die finanzierende Bank. Wichtig: Die KfW vergibt Darlehen nur, wenn noch nicht mit der Baumaßnahme begonnen wurde beziehungsweise der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist. Einen Überblick über die angebotenen Programme bietet die KfW hier.

Wohn-Riester

Auch mit staatlich geförderten Wohn-Riester-Verträgen sollen Bauherren bei ihrem Vorhaben unterstützt werden. Dies geschieht durch Zulagen, deren Höhe von der Familiensituation abhängig ist. Steuervorteile sollen außerdem dazu beitragen, die Finanzierung zu erleichtern. Möglich ist die Förderung mit Wohn-Riester über entsprechende Produkte von Bausparkassen und Banken oder über den Einsatz von bereits angespartem Guthaben auf einem klassischen Riester-Vertrag bei einer Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherung.

BAFA-Zuschüsse zur Nutzung erneuerbarer Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz: BAFA – fördert die Nutzung erneuerbarer Energien mit verschiedenen Förderprogrammen. Wer also über eine Solaranlage auf dem Dach nachdenkt, Erdwärme nutzen will, eine Wärmepumpe einbauen möchte oder über eine neue Heizungsanlage nachdenkt, sollte sich über die Fördermöglichkeiten informieren. Diese hat das BAFA hier zusammengestellt.

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW und der BAFA vergeben auch die Bundesländer und Kommunen zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse. Allerdings liegt der Fokus hier überwiegend auf der Förderung von Familien, zudem gelten meist bestimmte Einkommensgrenzen, um die Fördermittel zu erhalten. Oft gelten die Vorgaben aus Paragraf 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), die nach Abzug bestimmter Freibeträge folgende Einkommensgrenzen beinhalten:

  • Einpersonenhaushalte: 12.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalte: 18.000 Euro
  • Jedes weitere Familienmitglied erhöht den Betrag um 4.100 Euro
  • Für jedes zum Haushalt zählende Kind erhöht sich der Betrag zusätzlich um 500 Euro
  • Gut zu wissen: Wer diese Grenzen überschreitet, ist in der Regel keineswegs von der Förderung ausgeschlossen. Oft kann die Einkommensgrenze um bestimmte Prozentsätze überschritten werden.

Oftmals hängt auch von der Immobilie ab, inwieweit Fördermittel bewilligt werden. Hierzu sollten sich Bauherren zunächst informieren, um etwaige Vorgaben - etwa bei der Größe - bei der Planung zu berücksichtigen. Wie bei den KfW-Darlehen müssen die Fördermittel zudem immer vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden.

Landesfördermittel in Bayern

In Bayern ist die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) für die Fördermittelvergabe zuständig.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Zweck der Förderung Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum
Wer wird gefördert? Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen. D.h. einen Förderantrag können alle Haushalte stellen, die unter einer vorgegebenen Einkommensgrenze liegen.
Art der Förderung Zinsverbilligter Kredit für maximal 1/3 der Gesamtkosten, höchstens jedoch 50. 000 €
Bayerisches Baukindergeld Plus
Zweck der Förderung Bau oder Kauf von selbstgenutzten Immobilien
Wer wird gefördert? Familien, die alle Voraussetzungen für die Bewilligung des staatlichen Baukindergeldes erfüllen
Art der Förderung Das Baukindergeld des Bundes wird um 300 EUR pro Kind und Jahr über einen Zeitraum erhöht – Familien erhalten somit einen zusätzlichen Zuschuss

Landesfördermittel in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die hauptsächlich die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) für die Vergabe der Fördermittel und Zuschüsse zuständig.

Eigentumsfinanzierung BW-Z 15-Darlehen (Basisförderung)
Zweck der Förderung Bau und Kauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen
Wer wird gefördert? Haushalte mit mind. Kind, deren Einkommen unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegen. 
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen mit der Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Maximale Darlehenshöhe beträgt 381.500 €. Diese Förderung ist nicht kombinierbar mit den Darlehen der KfW
Wohnen mit Kind
Zweck der Förderung Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohnraum
Wer wird gefördert? Familien mit mind. einem minderjährigen Kind unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze
Art der Förderung Zinsgünstiger Kredit bis 100.000 €

Landesfördermittel in Berlin

In Berlin ist die IBB (Investitionsbank Berlin) für die Fördermaßnahmen von Wohnraum der hauptsächliche Ansprechpartner.

IBB Förderergänzungsdarlehen
Zweck der Förderung Schließen einer möglichen Finanzierungslücke
Wer wird gefördert? Eigentümer einer selber genutzten Immobilie
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen; eine max. Kredithöhe ist nicht bekannt

Landesfördermittel in Brandenburg

Die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) fördert die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum in den Innenstädten von Brandenburg. 

Wohneigentum - Erwerb, Neubau & Ausbau
Zweck der Förderung Kauf oder Bau von selbstgenutztem Immobilieneigentum in innerstädtischen Quartieren. 
Wer wird gefördert? Privatpersonen, die in innerstädtischen Quartieren Wohnungen zur Selbstnutzung erwerben oder bauen. Eine Mindesteigenleistung von 10 % ist zu erbringen. Es gelten Einkommensgrenzen.
Art der Förderung

Zinsfreies Darlehen bis 50.000 € mit bis zu 20 Jahren Zinsfreiheit. Tilgungszuschüsse für Familien mit Kindern (5.000 € pro Kind, was nach Förderzusage geboren wird) sind möglich.

Landesfördermittel in Bremen

Ansprechpartner für die Förderungskredite und Zuschüsse in Bremen ist die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB).

Eigenheimzuschuss
Zweck der Förderung Erstmaliger Kauf oder Bau einer neuen selbstgenutzten Immobilie. 
Wer wird gefördert? Familie oder Alleinerziehende mit mind. einem minderjährigen Kind oder Kind in Erwartung
Art der Förderung Einmaliger Zuschuss in Höhe von 15.000 €
Rund ums Haus
Zweck der Förderung Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und Erhöhung des Einbruchschutzes, sowie Maßnahmen zum barrierefreien Umbau
Wer wird gefördert? Privatpersonen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen bis zu einer Höhe von 20.000 € ohne Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch

Landesfördermittel in Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH) stellt einige Fördermittel zur Verfügung.

IFB-Baudarlehen
Zweck der Förderung Neubau einer selbstgenutzten Immobilie
Wer wird gefördert? Familien, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen
Art der Förderung Zinsverbilligtes Darlehen; die Höhe des bewilligten Darlehens hängt von dem Einkommen der Familie und der Wohnfläche ab
Familienstartdarlehen
Zweck der Förderung Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
Wer wird gefördert? Ehepaare oder Lebenspartnergemeinschaften ohne Kind, diese Förderung ist einkommensunabhängig
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen bis max. 70.000 €. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen.

Landesfördermittel in Hessen

In Hessen sitzt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Die WIBank bietet zinsgünstige Darlehen und auch Zuschüsse für Ihr Bau- bzw. Kaufprojekt an.

Hessen-Baudarlehen
Zweck der Förderung Bau oder Kauf von neu geschaffenem Wohnraum zur Selbstnutzung
Wer wird gefördert? Haushalte mit oder ohne Kinder (jedoch keine Einzelpersonen)
Art der Förderung Zinsverbilligtes Darlehen bis max. 115.000 €. Absicherung erfolgt durch Eintrag einer nachrangigen Grundschuld im Grundbuch - es handelt sich somit um ein Nachrangdarlehen.
Hessen-Darlehen
Zweck der Förderung Erwerb einer bereits bestehenden Immobilie zur Selbstnutzung
Wer wird gefördert? Haushalte mit oder ohne Kindern (jedoch keine Einzelpersonen), die eine vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigen
Art der Förderung Zinsverbilligtes Darlehen von max. 100.000 €, jedoch werden höchstens 50 % der Gesamtkosten finanziert. Die Absicherung erfolgt durch als Nachrangdarlehen.

Landesfördermittel in Mecklenburg-Vorpommern

Für private Bauherren und Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern keine eigenen Förderprogramme an. Nutzen Sie hier Fördermittel der KfW und sprechen Sie gerne auch unsere Finanzierungsexperten an.

Es werden jedoch kommunale Programme der Stadt Greifswald und Ludwigslust für den Kauf eines Grundstücks. Hier gewähren die Kommunen Zuschüsse für Familien. Mehr Informationen erhalten zu den Förderungen von Greifswald erhalten hier – zu den Förderungen der Stadt Ludwigslust erhalten Sie hier.

Landesfördermittel in Niedersachsen

Zinsverbilligte Darlehen oder auch Zuschüsse für Familien gewährt die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen).

Eigentum für Haushalte mit Kindern
Zweck der Förderung Bau, Kauf oder Aus- und Umbau von selbstgenutzten Immobilien
Wer wird gefördert? Familien mit mind. 2 Kindern
Art der Förderung Die Darlehenshöhe richtet sich nach Maßnahme und Anzahl der Kinder. In den ersten 15 Jahren ist das Darlehen zinsfrei. Die Sicherstellung erfolgt als Nachrangdarlehen
Energetische Modernisierung von Wohneigentum
Zweck der Förderung Modernisierung von Wohnraum zur CO₂-Minderung, Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert? Hauseigentümer, die ein älteres selbstgenutztes Wohngebäude (Fertigstellung bis 01.01.1995) energetisch modernisieren wollen.
Art der Förderung Zinsloses Darlehen für die ersten 15 Jahre. Die Darlehenshöhe ist unterschiedlich – je nach Höhe der Kosten bis höchsten 85 % der Gesamtmaßnahme. Als Absicherung gilt eine nachrangig eingetragene Grundschuld im Grundbuch.

Landesfördermittel in Nordrhein-Westfalen

Die NRW.Bank fördert den Bau und die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.

NWR.Bank.Wohneigentum
Zweck der Förderung Bau oder Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung
Wer wird gefördert? Ein- und Mehrpersonenhaushalte bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze. 
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen mit einer Zinsbindung von mind. 20 Jahren (entspricht dann gleichzeitig der Darlehenslaufzeit)
Eigentumsförderung-Modernisierung
Zweck der Förderung Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Wer wird gefördert? Personen / Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten
Art der Förderung Zinsloses Darlehen für die ersten 10 Jahre, danach sehr zinsgünstig.

Landesfördermittel in Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gewährt Fördermittel zum Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.

ISB-Darlehen Wohneigentum
Zweck der Förderung Kauf oder Bau von selbstgenutztem Eigentum
Wer wird gefördert? Haushalte, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von max. 35 % der Gesamtkosten (allerhöchstens 175.000 €), sowie ein Tilgungszuschuss von 5 % auf das ISB-Darlehen. Als Sicherheit dient eine nachrangig eingetragene Grundschuld im Grundbuch.
ISB-Darlehen Modernisierung
Zweck der Förderung spezielle bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen oder energetische Einsparungen fördern
Wer wird gefördert? Eigentümer von selbst genutzten Immobilien, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen sowie ein Tilgungszuschuss von max. 6.000 €. Als Sicherheit dient eine nachrangige Grundschuld im Grundbuch.

Landesfördermittel in Saarland

Im Saarland gewährt die Saarländische Investitionsbank (SIKB) Förderkredite für den Erwerb von Neubau- oder Bestandsimmobilien.

Saarländische Wohnraumförderung - Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
Zweck der Förderung Bau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien
Wer wird gefördert? Privatpersonen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen, welches bis zu 30 % der Gesamtkosten gewährt wird. Der Zinssatz steht für die gesamte Darlehenslaufzeit fest (längstens 30 Jahre).
Saarländische Wohnraumförderung - Erwerb von Bestandsobjekten ohne Modernisierung
Zweck der Förderung Kauf von vorhandenem Wohnraum in Ein- und Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung (nicht gefördert wird der Kauf von einem Angehörigen)
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen mit einem festen Zins über die gesamte Laufzeit des Kredits. Finanziert werden maximal 30 % der Gesamtkosten.

Landesfördermittel in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank (kurz SAB) fördert den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.

Sächsisches Förderdarlehen Familienwohnen
Zweck der Förderung Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, sowie deren Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen
Wer wird gefördert? Familien mit Kindern unter 18 Jahre, deren Kauf- bzw. Bauvorhaben in einem bestimmten Gebiet liegt und deren Familieneinkommen unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt.
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen bis max. 50.000 € mit einer Zinsbindung von 25 Jahren
SAB Baukindergeld Vorfinanzierungsdarlehen
Zweck der Förderung Kauf oder Bau der ersten selbstgenutzten Immobilie; das staatliche Baukindergeld – welches für 10 Jahre sukzessiv ausgezahlt wird – wird vorfinanziert.
Wer wird gefördert? Familien mit Kindern, die die Anforderung zum Baukindergeld erfüllen
Art der Förderung Es werden max. 12000 € für jedes im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren als zinsloses Darlehen vorfinanziert. Laufzeit beträgt 12 Jahre.

Landesfördermittel in Sachsen-Anhalt

Für die Fördermittel im Bundesland Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt) zuständig.

IB-Förderdarlehen Neubau / Erwerb
Zweck der Förderung Neuschaffung & Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung, bzw. Kauf einer bestehenden Immobilie
Wer wird gefördert? Haushalte mit mind. 2 Personen, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Zudem müssen 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital eingebracht werden können.
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen mit einer maximalen Darlehenshöhe von 65.000 €. Zusätzlich gibt es einen „Baby-Bonus“: 800 € Zuschuss pro Jahr und Kind für 5 Jahre.
IB-Wohneigentumsprogramm
Zweck der Förderung Bau bzw. Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
Wer wird gefördert? Privatpersonen, die einen Eigenanteil von mind. 10 % der Gesamtkosten in die Finanzierung einbringen können
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen mit einer Darlehenssumme zwischen 20.000 € bis maximal 100.000 €. Die Absicherung erfolgt als Nachrangdarlehen.

Landesfördermittel in Schleswig-Holstein

In diesem nördlichsten Bundesland von Deutschland obliegt die Vergabe der Fördermittel für den Bau oder Kauf von Wohneigentum bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Zweck der Förderung Bau, Kauf, Ausbau und/oder Erweiterung von Wohnraum, welcher selbst genutzt werden wird
Wer wird gefördert? Private Haushalte mit mind. einem Kind (auch Alleinerziehende), die eine vorgegebene Einkommensgrenze einhalten
Art der Förderung

Zinsgünstiges Darlehen mit individueller Ausstattung. Die Absicherung erfolgt als Nachrangdarlehen.

IB.SH Immo Eigentum
Zweck der Förderung Kauf oder Neubau von Immobilien, die selbst genutzt werden
Wer wird gefördert? Privatpersonen
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen mit Eintrag einer nachrangigen Grundschuld im Grundbuch.

Landesfördermittel in Thüringen

In Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank für die Förderung des privaten Wohneigentums verantwortlich.

Thüringer Familienbaudarlehen
Zweck der Förderung Kauf oder Bau einer neuen oder bereits bestehenden Immobilie zur Selbstnutzung
Wer wird gefördert? Familien sowie junge Ehepaare, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten
Art der Förderung Zinsgünstiges Nachrangdarlehen bis max. 50.000 €
Thüringer Modernisierungsdarlehen (THÜRMODR)
Zweck der Förderung Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen
Wer wird gefördert? Eigentümer von Eigenheimen mit max. 2 Wohneinheiten sowie Eigentümer von eigengenutzten Wohnungen. Hierzu zählt auch, wenn Eltern, Großelstern, Kinder oder Enkel die Wohnung bewohnen. Es sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten.
Art der Förderung Zinsgünstiges Darlehen bis max. 68.000 €, aber höchstens 85 % der Gesamtkosten. Absicherung erfolgt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

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