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von Ilka Fronia | Expertin für Immobilienfinanzierung

Zweckerklärung für Grundschulden

Wer ein Immobiliendarlehen abschließt, wird von seiner Bank aufgefordert, zusätzlich zum Darlehensvertrag eine Zweckerklärung zu unterschreiben – auch Zweckbestimmungserklärung, Sicherungsabrede oder Sicherungsvertrag genannt. Eine Zweckerklärung wird verlangt, wenn ein Darlehen durch eine Grundschuld gesichert werden soll.

1. Was ist eine Zweckerklärung?

Die Zweckerklärung bzw. Sicherungsabrede ist ein Vertrag zwischen Bank und Darlehensnehmer, in dem beide Parteien vereinbaren, welche konkreten Forderungen und Verbindlichkeiten mit der Grundschuld gesichert werden sollen. Hintergrund: eine Grundschuld ist – im Unterschied zur Hypothek - zunächst nicht an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt. Erst durch die Zweckerklärung wird die Grundschuldbestellung mit dem Immobiliendarlehen verknüpft.

Achtung:

Eigentlich sollte durch die Zweckerklärung das Risiko des Kreditnehmers beschränkt werden, in dem die Parteien erklären, dass die Grundschuld nur zur Sicherung des Darlehens eingetragen wird (enge Zweckerklärung). Aber: im Regelfall wird eine weite Zweckerklärung verwendet, um die Grundschuld für weitere Darlehen zu nutzen.

2. Welche Informationen enthält eine Zweckerklärung?

Die Zweckerklärung bei einem Immobiliendarlehen enthält in der Regel Informationen wie:

  • Objektbeschreibung: Eine genaue Beschreibung der Immobilie, für die das Darlehen verwendet wird. Dies kann die Adresse, eine Identifikationsnummer (falls vorhanden) und weitere spezifische Details umfassen.
  • Verwendungszweck: Klarstellung, dass das Darlehen ausschließlich für den Kauf oder die Finanzierung der im Vertrag genannten Immobilie verwendet werden darf. Andere Verwendungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb stehen, sind normalerweise ausgeschlossen.
  • Einschränkungen: Möglicherweise werden in der Zweckerklärung bestimmte Einschränkungen oder Bedingungen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass das Darlehen nur für die vereinbarten Zwecke genutzt wird.
  • Rückzahlung: Informationen zur Rückzahlung des Darlehens gemäß den vereinbarten Konditionen und Zahlungsmodalitäten.

3. Was ist der Unterschied zwischen einer engen und einer weiten Zweckerklärung?

Man unterscheidet zwischen "enger Zweckerklärung" und "weiter Zweckerklärung", wenn es darum geht, wie Darlehensgelder verwendet werden. Die Unterschiede liegen darin, wie genau der Verwendungszweck festgelegt ist. Bei einer "engen Zweckerklärung" ist der Zweck sehr genau definiert, während eine "weite Zweckerklärung" mehr Spielraum lässt.

Enge Zweckerklärung:

Bei einer engen Zweckerklärung ist der Verwendungszweck spezifisch und detailliert festgelegt. Der Kreditnehmer oder Empfänger der Fördermittel ist stark gebunden und darf die Mittel nur für genau definierte Zwecke verwenden.
Diese Art der Zweckerklärung bietet dem Kreditgeber oder Fördermittelgeber eine präzise Kontrolle darüber, wie die Gelder eingesetzt werden.

Weite Zweckerklärung:

Im Gegensatz dazu ermöglicht eine weite Zweckerklärung eine breitere Verwendung der Mittel. Der Verwendungszweck ist möglicherweise allgemeiner formuliert, und dem Kreditnehmer oder Empfänger der Mittel wird mehr Flexibilität gewährt, wie er die Gelder verwenden kann.

Während sich die enge Zweckerklärung auf die Daten der Baufinanzierung beschränkt, dient die Grundschuld bei der weiten Zweckerklärung als Sicherheit für sämtliche bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten gegenüber der Bank. Das schließt nicht nur das Immobiliendarlehen ein, sondern auch etwaige Ratenkredite oder Dispokredite, die bei der Bank aufgenommen wurden.

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