Wohnungsbauprämie 2024 - aktuelle Infos & Tipps zum Antrag
Der Staat fördert den Neubau und Kauf von Immobilien auf verschiedenen Wegen – unter anderem über die Wohnungsbauprämie. Zusammen mit der Arbeitnehmersparzulage gehört sie zu den Maßnahmen, mit denen der Staat die Vermögensbildung fördern möchte. Hier finden Sie alle Informationen zur Wohnungsbauprämie 2024 und zu den seit 2021 geltenden Änderungen!
Das wichtigste in Kürze
- Die Wohnungsbauprämie kann ab einem Mindestalter von 16 Jahren beantragt werden.
- Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die 2021 leicht erhöht wurden. Wer unter dieser Grenze liegt, kann die Wohnungsbauprämie beantragen.
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal 70 Euro pro Jahr für Alleinstehende und maximal 140 Euro pro Jahr für Ehepaare.
- Die Wohnungsbauprämie kann im Rahmen eines Bausparvertrags für die Immobilienfinanzierung genutzt werden.
- Die Beantragung muss jährlich erfolgen - in der Regel geschieht dies über die Bausparkasse.
Inhalt der Seite:
- Was ist die Wohnungsbauprämie?
- Wohnungsbauprämie 2024 - was hat sich seit 2021 geändert?
- Der Antrag auf Wohnungsbauprämie - Infos zu Einkommensgrenzen & weiteren Voraussetzungen
- Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2024?
- Die Wohnungsbauprämie anhand von Beispielrechnungen verdeutlicht
- Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
- Wir geben Tipps für die Beantragung der Wohnungsbauprämie
1. Die Wohnungsbauprämie - was ist das genau?
Die Wohnungsbauprämie (kurz: WoP) gehört zu dem Förderkatalog, mit dem Deutschland den Ausbau von Wohnraum fördern möchte. Bereits 1952 wurde die WoP eingeführt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Vermögensbildung. Die Details zur Wohnbauprämie sind im Wohnungsbauprämiengesetz geregelt. Bekannt ist die Wohnungsbauprämie auch als Bausparprämie, da sie meist als Förderung in Bausparverträge fließt.
Da der Staat mit dieser Förderung explizit Familien oder auch Singles unter einer bestimmten Einkommensgrenze bei der Bildung von Wohnraum unterstützen möchte, ist die WoP an gewisse Voraussetzungen gebunden. Beispielsweise muss die Förderung für Wohnzwecke genutzt werden. Dies können der Kauf oder Bau einer Immobilie sein, aber auch Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Nach Auszahlung der WoP muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Andernfalls wird die Förderung vom Sparguthaben wieder abgezogen.
2. Wohnungsbauprämie 2024 - Was hat sich seit 2021 geändert?
Die Wohnungsbauprämie ist die älteste Form der staatlichen Fördermaßnahmen und wurde zum Januar 2021 überarbeitet. Geändert haben sich drei wesentliche Bestandteile:
- Höhe der Einkommensgrenzen seit 2021: 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare
- Höhe der Förderung seit 2021: maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare
- Höhe der geförderten Sparleistung seit 2021: maximal 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepaare
Durch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen (siehe Punkt 3) haben nun mehr Singles und Familien die Möglichkeit, diese Förderung zu erhalten: Alleinstehende mussten mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zum 31. Dezember 2020 unter einer Grenze von 25.600 Euro bleiben; Ehepaare durften bislang eine Grenze von 51.200 Euro nicht überschreiten. Im Januar 2021 wurden die Einkommensgrenzen angehoben auf 35.000 Euro für Alleinstehende sowie auf 70.000 Euro für Verheiratete.
Auch die Höhe der Wohnungsbauprämie sowie der geförderten Sparleistung ist angestiegen: Wurden bislang 8,8% von einer maximal geförderten Sparleistung in Höhe von 512 Euro für Alleinstehende (Ehepaare = 1.024 Euro) gezahlt, so sind es seit 2021 10% von einer maximal geförderten Sparleistung in Höhe von 700 Euro (Ehepaare = 1.400 Euro). Eine tabellarische Übersicht finden Sie unter Punkt 4: Höhe der Wohnungsbauprämie.
3. Der Antrag auf Wohnungsbauprämie: Wer hat Anspruch? Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten:
- Die Förderung erhalten Sparer:innen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Der dauerhafte Wohnsitz muss in Deutschland liegen.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Ledigen eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro (Paare = 70.000 Euro) nicht überschreiten.
- Sie müssen in einen Bausparvertrag einsparen, Anteile an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft erwerben oder sich an einem Wohnungsunternehmen beteiligen.
- Eine jährliche Mindestsparleistung in Höhe von 50 Euro muss erfolgen.
- Es muss jährlich ein neuer Antrag auf Wohnbauprämie gestellt werden.
- Die Prämie darf in der Regel nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen hinsichtlich der wohnwirtschaftlichen Verwendung: Wer bei Abschluss des Sparvertrags jünger als 26 Jahre ist, der darf über die erhaltene Wohnungsbauprämie nach einer Frist von 7 Jahren frei verfügen. Somit sind Bausparverträge durchaus eine geeignete Anlageform für jüngere Sparer:innen. Auch für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, gilt diese Regel zur 7-Jahres-Frist. Bei allen anderen Bausparverträgen muss ein Nachweis - zum Beispiel anhand einer Rechnung für die Modernisierung - erbracht werden. Geschieht dies nicht, so wird die Förderung vom Bausparguthaben wieder abgezogen.
immoverkauf24 Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen
Um das zu versteuernde Jahreseinkommen zu berechnen, benötigen Sie Ihr Brutto-Gehalt auf das Jahr gerechnet. Von dieser Summe können Sie Vorsorgeaufwendungen, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben sowie Werbungskosten abziehen. Das Ergebnis ist Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen.
4. Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2024?
Die Höhe dieser Wohnungsbauförderung richtet sich nach der jährlichen Spareinlage, die mindestens 50 Euro pro Jahr betragen muss. Unsere Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe der Wohnungsbauprämie:
Ledig | Paare | |
Einkommensgrenze* | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
maximale Sparbeiträge, die gefördert werden | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der WoP | 10% | 10% |
maximal mögliche WoP | 70 Euro | 140 Euro |
*des zu versteuernden Einkommens
5. Wir zeigen mit zwei Beispielen Anspruch & Höhe der Wohnungsbauprämie
Wer Wohnbauprämie erhält und wie viel ihm zusteht ist nicht pauschal zu beantworten. Anhand unserer zwei Beispiele verdeutlichen wir Ihnen, wie sich die Wohnungsbauprämie berechnet:
Annahme:
- Monatliches Bruttoeinkommen: 2.900 Euro
- Erhält 13 Gehälter
- Alter 40 Jahre
- Abschluss eines Bausparvertrags im Jahr 2008
- monatliche Sparleistung: 18 Euro plus 40 Euro durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Berechnung des zu versteuernden Einkommens:
- Jahres-Brutto-Einkommen: 2.900 Euro x 13 = 37.000 Euro
- Abzüglich individuell zu berechnender Abzüge* = 7.200 Euro
- Abzüglich Kinderfreibetrag (Stand 2021) = 4.200 Euro
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen als Grundlage für die Einkommensgrenze = 25.600 Euro
Ergebnis:
- Die alleinstehende Person hat Anspruch auf WoP, da das zu versteuernde Einkommen unter der Einkommensgrenze von 35.000 Euro liegt.
- Die jährliche Mindestsparleistung in Höhe von 50 Euro wurde erbracht.
- In unserem Beispiel werden pro Jahr 696 Euro angespart; 10% - somit 69,60 Euro pro Jahr - werden als WoP in den Bausparvertrag vom Staat eingezahlt.
- Der Vertrag wurde vor dem Jahr 2009 abgeschlossen. In diesem Fall verfällt die Zweckgebundenheit (siehe Punkt 3) nach 7 Jahren: Über das nach 7 Jahren angesparte Bausparguthaben darf inklusive WoP frei verfügt werden.
*Die Ermittlung der Abzüge wie zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten wurden gerundet und sind in unseren Beispiele ca-Werte.
Annahme:
- Monatliches Bruttoeinkommen (gemeinsam): 6.500 Euro
- Erhält 12 Gehälter zuzüglich ein volles Gehalt Urlaubsgeld (bei beiden)
- Alter 30 und 29 Jahre
- Abschluss einen Bausparvertrags vor 6 Jahren
- monatliche Sparleistung: 120 Euro
Berechnung des zu versteuernden Einkommens:
- Jahres-Brutto-Einkommen: 6.500 Euro x 13 = 84.500 Euro
- Abzüglich individuell zu berechnender Abzüge* = 14.000 Euro
- Abzüglich Kinderfreibetrag (Stand 2021) = 8.388 Euro
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen als Grundlage für die Einkommensgrenze = 62.112 Euro
Ergebnis:
- Das Paar in unserem Beispiel hat Anspruch auf WoP, da das zu versteuernde Einkommen unter der Einkommensgrenze von 70.000 Euro liegt.
- Die jährliche Mindestsparleistung in Höhe von 50 Euro wurde erbracht.
- In unserem Beispiel werden pro Jahr 1.440 Euro angespart; 10% des maximal geförderten Sparbeitrags in Höhe von 1.400 Euro - somit 140 Euro pro Jahr - werden als WoP dem Bausparvertrag vom Staat gutgeschrieben.
Die Ehepartner waren unter 25 Jahre alt bei Abschluss des Bausparvertrags. In diesem Fall verfällt die Zweckgebundenheit (siehe Punkt 3) nach 7 Jahren:Über das nach 7 Jahren angesparte Bausparguthaben darf inklusive WoP frei verfügt werden.
*Die Ermittlung der Abzüge wie zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten wurden gerundet und sind in unseren Beispiele ca-Werte.
Annahme:
- Monatliches Bruttoeinkommen: 4.300 Euro
- Erhält 12 Gehälter ohne weiteres Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Alter 28 Jahre
- Abschluss eines Bausparvertrags vor 4 Jahren
- monatliche Sparleistung: 93 Euro plus 7 Euro durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Berechnung des zu versteuernden Einkommens:
- Jahres-Brutto-Einkommen: 4.300 Euro x 12 = 51.600 Euro
- Abzüglich individuell zu berechnender Abzüge* = 6.200 Euro
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen als Grundlage für die Einkommensgrenze = 45.400 Euro
Ergebnis:
- Die alleinstehende Person hat keinen Anspruch auf WoP, da das zu versteuernde Einkommen über der Einkommensgrenze von 35.000 Euro liegt.
*Die Ermittlung der Abzüge wie zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten wurden gerundet und sind in unseren Beispiele ca-Werte.
6. Wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Wohnungsbauprämienberechtigten erhalten die WoP jährlich auf das Sparkonto gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf das Girokonto der Sparer:innen oder eine Barauszahlung der Prämie erfolgt nicht. Die Gutschrift auf das Sparkonto erfolgt jährlich nach Beantragung und Prüfung des Antrags.
Erst nach Auflösung des Sparvertrags sowie gegebenenfalls Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung wird die Wohnbauprämie zusammen mit dem angesparten Guthaben ausgezahlt. Kann die Zweckgebundenheit nicht anhand von zum Beispiel Handwerkerrechnungen nachgewiesen werden, wird die gutgeschriebene WoP vom Sparguthaben wieder in Abzug gebracht. Ausnahmefälle sind: Wurde der Sparvertrag im Alter von unter 26 Jahren oder vor 2009 abgeschlossen, dann entfällt nach 7 Jahren die wohnwirtschaftliche Zweckgebundenheit.
7. Wir geben Tipps für die Beantragung der Wohnungsbauprämie
Unsere 5 Tipps helfen bei der Beantragung der Wohnungsbauprämie und der Wahl des Sparvertrags:
- Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten wird in der Regel ein Bausparvertrag abgeschlossen, auch wenn andere Sparformen wie zum Beispiel Genossenschaftsanteile bei einer Wohnungsbaugesellschaft ebenso gefördert werden.
- Wählen Sie bei einem Bausparvertrag die Bausparsumme nicht zu hoch. Möchten Sie in einen Bausparvertrag lediglich zum Erhalt der Wohnungsbauförderung abschließen, dann reicht eine Bausparsumme von 20.000 Euro bis 40.000 Euro durchaus aus.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich vermögenswirksamer Leistungen (VL), da diese in den Bausparvertrag einfließen können und als Sparleistung für die Wohnungsbauprämie angerechnet werden.
- Stellen Sie jährlich einen Antrag auf Wohnungsbauprämie bei Ihrer Bausparkasse. In der Regel erhalten Bausparkunden den Antrag automatisch zugeschickt.
- Sie können Wohnungsbauprämien auch rückwirkend beantragen. Sollten Sie also einmal den Antrag vergessen haben, dann können Sie diesen innerhalb von 2 Jahren nachholen.
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