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Bauhelferversicherung – Schutz für private Bauhelfer

Viele Bauherren fassen beim Bau des Eigenheims oder bei An-, Um- oder Ausbauten selbst tatkräftig mit an und auch Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn helfen oft mehr oder weniger regelmäßig mit. Bauarbeiten sind generell unfallträchtig, wenn Ungeübte auf dem Bau arbeiten, steigt das Verletzungsrisiko noch einmal deutlich.

Deshalb ist es wichtig, die Bauhelfer vernünftig und angemessen zu versichern. Die Bauhelferversicherung bietet dazu die passenden Lösungen an.

1. Muss man eine Bauhelferversicherung abschließen?

Wenn Familienmitglieder, Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit anpacken, dann müssen Sie diese Helfer in der gesetzlichen Unfallversicherung der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Ob Sie die Helfer für Ihre Unterstützung bezahlen oder nicht, das ist für die Meldepflicht unerheblich. Das gilt auch, wenn Sie Minijobber auf dem Bau beschäftigen. Neben der Meldung bei der Minijobzentrale muss hier eine separate Meldung als Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft erfolgen. Unterlassen Bauherren die gesetzliche vorgeschriebene Meldung der Helfer, drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.

2. Wie meldet man Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft an?

Bauhelfer versichern wie

Die Anmeldung der Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft können Sie ganz einfach online vornehmen. Der Online-Service der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ermöglicht privaten Bauherren die unkomplizierte Anmeldung ihres Bauvorhabens sowie die Meldung der beteiligten Helfer.

Hier finden Sie auch die nötigen Formulare, wenn Sie die Meldung per Post machen möchten. Außerdem stellt Ihnen die BG BAU dort den Vordruck für ein Bautagebuch zur Verfügung, in dem Sie die Arbeitsstunden Ihrer privaten Bauhelfer dokumentieren sollten.

3. Was kostet die gesetzliche Bauhelferversicherung der Berufsgenossenschaft?

Auch wenn Sie Ihre freiwilligen Helfer nicht entlohnen, die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Bau legt einen fiktiven Stundenlohn von 12,46 Euro West und 11,48 Euro Ost (Stand 2019) für die Berechnung der Beiträge fest. Daraus ergibt sich bei einem Beitragssatz von ca. 12% pro geleisteter Helferstunde ein Beitrag von ca. 1,50 Euro in den alten und von ca. 1,38 Euro in den neuen Bundesländern. Der Mindestbeitrag pro Helfer beträgt 100 Euro, auch wenn weniger Arbeitsstunden geleistet werden. Der Bauherr und sein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner können nur auf Antrag in die gesetzliche Bauhelferversicherung eingeschlossen werden. 

4. Ist eine zusätzliche private Bauhelferversicherung sinnvoll?

Im Einzelfall kann eine zusätzliche Bauhelferversicherung über ein Versicherungsunternehmen empfehlenswert sein. Denn nicht alle Bauhelfer sind über die Berufsgenossenschaft versichert. Folgende Ausnahmen gibt es:

  • Bauhelfer, die nur Gefälligkeitsleistungen erbringen: Je enger Ihre Verbindung zu einem Ihrer Helfer ist, desto eher stuft die Berufsgenossenschaft die Hilfe als nicht versicherte Gefälligkeitsleistung ein. Hilft der Vater des Bauherren nur ab und zu beim Abladen von Baumaterial oder beim Aufräumen, handelt es sich um eine nicht versicherte Hilfeleistung. Unterstützt Sie dagegen ein Arbeitskollege, zu dem Sie keine enge Beziehung pflegen, einen Tag lang tatkräftig, ist die Grenze der Gefälligkeit wahrscheinlich überschritten und der Helfer ist versichert.
  • Bauhelfer, die wie ein selbstständiger Unternehmer handeln. Wenn Ihr guter Freund, der als Stuckateurmeister arbeitet, das Verputzen der Fassade unentgeltlich für Sie übernimmt und dabei seine Arbeitszeit selbst wählt und die Materialbeschaffung eigenständig erledigt, handelt es sich um eine unternehmerähnliche Tätigkeit und es besteht kein Versicherungsschutz.

Eine private Bauhelferversicherung ist sinnvoll, wenn manche Helfer nur in geringem Umfang gelegentlich aktiv werden oder Fachleute selbstständig Aufgaben übernehmen. Außerdem sind in der privaten Bauhelferversicherung der Bauherr und der Ehe- oder Lebenspartner mit eingeschlossen.

5. Worauf kommt es bei der Auswahl der privaten Bauhelferversicherung an?

Versicherer bieten Policen, die pauschal alle Bauhelfer versichern oder eine namentliche Nennung der Helfer erfordern. Letztere Variante ist günstiger, aber sie ist nur sinnvoll, wenn nicht Vereinskollegen oder andere Freunde spontan zur Unterstützung erscheinen. Eine private Bauhelferversicherung sollte angemessene Leistungen bei Personenschäden und dauerhafter Invalidität bieten. Außerdem sollten keine Leistungen anderer Versicherungen auf die Zahlung angerechnet werden.

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