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Die Bauleistungsversicherung als Schutz vor finanziellen Risiken während eines Bauprojekts

Eine Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, schützt Bauunternehmen und Bauherren vor finanziellen Zusatzbelastungen durch unvorhersehbare Schadenfälle in der Entstehungsphase eines Bauprojekts. Im Vergleich zur Gebäudeversicherung, die Elementarschäden an einem fertigen Gebäude abdeckt, handelt es sich bei der Bauleistungsversicherung um eine zeitlich befristete Risikoversicherung, die mit der Fertigstellung des Bauprojekts endet.

1. Wozu dient eine Bauleistungsversicherung?

Ein Bauprojekt ist während der Bauphase dem Risiko von Elementarschäden und Zerstörungen ausgesetzt. Schwere Regenfälle, Stürme, Orkane, Vandalismus und andere Unwägbarkeiten können dazu führen, dass beschädigte Gebäudeteile wieder in den bis dahin erbrachten Zustand zurückversetzt werden müssen. Das geht in der Regel mit erheblichen zusätzlichen Kosten einher, die schnell einen mittleren fünfstelligen Betrag erreichen. Daneben gehören menschliche Missgeschicke zu den Ursachen für Beschädigungen, die auf einer Baustelle passieren und den ursprünglichen Kostenplan belasten können.

Sowohl Bauunternehmen als auch Bauherren können eine solche Versicherung abschließen. Für Bauunternehmen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, eigene finanzielle und unternehmerische Risiken abzudecken. Doch ebenso wichtig ist es für die Bauherren, sich mit einer Bauleistungsversicherung gegen ihre eigenen finanziellen Risiken während der Bauphase abzusichern.

2. Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Im direkten Vergleich mit einer Gebäudeversicherung für fertiggestellte Gebäude ist diese Versicherungsart mit einer Einmalzahlung ab 300 € (Bausumme 250.000 €), als vergleichsweise günstig einzustufen. Erhebliche Tarifunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern von Bauleistungsversicherungen ergeben sich allerdings dadurch, dass manche Anbieter bestimmte Leistungen ausdrücklich ausschließen, während andere sie einbeziehen. Daher sollten sich interessierte Bauherren im Vorfeld darüber informieren, welche Risiken tatsächlich abgesichert sind – und für welche Risiken eine zusätzliche Versicherung abzuschließen ist.

3. Worauf sollte man bei einer Bauleistungsversicherung achten?

Haus Baum Sturm Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung ist eine Form der Allgefahrenversicherung, die beim Eintreten unvorhersehbarer Schäden zum Tragen kommt. Dazu gehören:

  • Beschädigungen durch Sturm, Hagel, außergewöhnliche Unwetter und Ereignisse wie Erdrutsche und Erdbeben
  • Schadenereignisse durch höhere Gewalt
  • Mutwillige Zerstörung durch Dritte
  • Beschädigungen durch Missgeschicke am Bau
  • Auftretende Probleme mit dem Baugrund
  • Schäden am Rohbau durch ungewöhnlich lange oder intensive Frostperioden

Beschädigungen durch Brand, Blitzeinschlag und Explosion sind in der Regel ausdrücklich nicht in einer Bauleistungsversicherung enthalten. Das Risiko der Zerstörung eines Rohbaus durch Feuer muss gegebenenfalls über eine zusätzliche Feuerrohbauschutzversicherung abgedeckt werden. Daneben spielt der Begriff "Unvorhersehbarkeit" eine wichtige Rolle, die vor allem für das ausführende Bauunternehmen relevant ist: Wenn eine Gefahr absehbar ist, also zum Beispiel durch allgemeine Wettervorhersagen angekündigt wurde, besteht die grundsätzliche Verpflichtung des Bauunternehmens, einen Rohbau entsprechend abzusichern.

Ebenso zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz zeitlich genau definiert ist. Bei Fertigstellung eines Gebäudes muss nahtlos eine Gebäudeversicherung angeschlossen werden. Wird mit dem Anbieter ein solcher nahtloser Anschluss gleich vertraglich mitvereinbart, besteht sogar die Möglichkeit, dass für die Bauphase von Anfang an ein Schutz gegen Feuer und Brand inkludiert ist.

Einen Sonderfall, der einer näheren Betrachtung bedarf, stellt das Diebstahlrisiko dar, siehe Punkt 4.

4. Ist Diebstahl bei einer Bauleistungsversicherung mitversichert?

Ja und nein. Die Basistarife einer Bauleistungsversicherung stehen grundsätzlich nur für den Diebstahl oder die Zerstörung bereits fest eingebauter Gebäudebestandteile ein – und bei manchen Tarifen ist auch dieser Versicherungsschutz nur gegen Aufpreis enthalten. Materialien, Werkzeuge und andere Hilfsmittel, die im Rohbau oder auf der Baustelle mehr oder weniger frei zugänglich sind, werden in der Regel ausgeschlossen, können aber bei den meisten Anbietern mitversichert werden. Letztere Option ist allerdings eher für das ausführende Bauunternehmen interessant und betrifft deren eigene, branchenüblichen unternehmerischen Risiken.

5. Beispiele für Schadenfälle

Die Ursachen für unvorhersehbare Schadenereignisse bei denen die Bauleistungsversicherung greifen soll sind ebenso vielfältig wie statistisch belegt. Dazu einige Beispiele:

  • Vandalismus: Rohbauten werden nachts durch unbekannte Täter "heimgesucht". Bereits montierte Leitungen werden abgerissen oder zerstört, Fensterscheiben eingeworfen oder Wände mit Farben beschmiert. Bekannt und berüchtigt sind Fälle, bei denen bereits gelegte Wasseranschlüsse dazu verwendet werden, Keller und andere Stockwerke zu überschwemmen.
  • Unvorhersehbare, besonders intensive Regenfälle haben dazu geführt, dass Keller oder sogar das Erdgeschoss überschwemmt werden. Bereits montierte elektrische Anlagen werden dabei ebenfalls zerstört.
  • Ein Dachstuhl wird durch einen umgestürzten Baum nach einem schweren Sturm oder durch eine Unachtsamkeit beim Schwenken eines Baukrans beschädigt.

6. Gibt es spezielle Bauleistungsversicherungen für den Umbau?

Umbau Haus

Eine Bauleistungsversicherung deckt grundsätzlich immer den Neubau-Anteil eines Bauvorhabens ab. Beim Umbau oder der Kernsanierung eines Altbaus ist mit dem Anbieter der Versicherung genau abzuklären, welche Risiken durch den entsprechenden Vertrag gedeckt sind. Eine eigens für Umbauten vorgesehene Risikoschutzversicherung gibt es nicht.

Für die Sonderfälle von Renovierungen und Sanierungen können Bauherren eine Bauleistungsversicherung abschließen, in denen zum Beispiel das Risiko der Einsturzgefahr durch alte Bausubstanz beziffert wird, um es gegen entsprechende Versicherungsbeiträge vertraglich abzudecken.

7. Ist die Bauleistungsversicherung Pflicht?

Eine Bauleistungsversicherung ist in jedem Fall absolut zu empfehlen, die finanzierende Bank wird diese für die Vergabe des Baudarlehens unbedingt voraussetzen. 

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