Hausratversicherung - 11 wichtige Punkte zum Schutz des Hausrats
Wer nur wenige Wertgegenstände in seiner Wohnung verwahrt und eher sparsam eingerichtet ist, benötigt nicht unbedingt eine Hausratversicherung. Und wer sich sicher ist, seinen Hausrat bei einem etwaigen Einbruchdiebstahl ersetzen zu können, benötigt sie ebenfalls nicht unbedingt. Doch wer auf Nummer Sicher gehen will und auch wertvollen Hausrat sein Eigen nennt, sollte eine solche Police hingegen in Erwägung ziehen. Schließlich kann es sehr teuer werden, wenn beispielsweise nach einem Brandschaden der gesamte Hausrat neu angeschafft werden soll. Und auch wer genug Geld auf der hohen Kante hat oder sehr genügsam lebt, profitiert von einer Hausratversicherung: Sie erspart den Versicherten zwar nicht den Zeitaufwand, den Hausrat wiederzubeschaffen, bewahrt sie aber zumindest davor, ihre Ersparnisse zu opfern.
Die wichtigsten Fakten zur Hausratversicherung im Überblick:
- Sie deckt die Kosten ab, die durch Vandalismus-Schäden im Haushalt angefallen sind und ersetzt den Neuwert. Sie zahlt auch, falls die Wohnungseinrichtung durch einen Brand zerstört wurde.
- Die Kosten hängen von der Größe des Hauses/der Wohnung und dem Wohnort ab. Gehören sehr hochwertige Gegenstände zum Hausrat, kann die Versicherungssumme auch erhöht werden.
- Auf Wunsch können auch Fahrräder mitversichert werden. Dann gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb der zur Wohnung gehörenden Abstellräume.
- In einigen Regionen kann es auch sinnvoll sein, den Versicherungsschutz um den Baustein Elementarschäden zu erweitern. Dieser deckt beispielsweise Hochwasserschäden an der Wohnungseinrichtung ab.
Die wichtigsten Begriffe zur Hausratversicherung im Überblick:
Deckungssumme/ Versicherungssumme |
Maximaler Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Er dient als Basis für die Tarifberechnung |
Entschädigungsgrenze | Höchstbetrag, der für einzelne Wertgegenstände greift. Er ist üblicherweise auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, kann gegen Aufpreis erhöht werden. |
Selbstbeteiligung | Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst zahlt |
Unterversicherung | In diesem Fall übersteigt der Wert des Hausrats die Versicherungssumme. Im Schadensfall zahlt der Versicherer dann nur anteilig. |
Unterversicherungsverzicht | Um eine Unterversicherung zu vermeiden, wird die Versicherungssumme pauschal anhand der Wohnfläche ermittelt. |
Wiederbeschaffungswert | Summe, die für den Ersatz eines gestohlenen oder beschädigten Hausratsgegenstands erforderlich ist |
Immoverkauf24 zeigt, worauf es bei der Hausratversicherung ankommt und was Sie bei der Auswahl des Anbieters beachten sollten.
Inhalt dieser Seite:
- Hausratversicherung vergleichen
- Was ist über die Hausratversicherung versichert?
- Worauf sollte man bei der Auswahl der Hausratversicherung achten?
- Wie hoch sollte der Versicherungsschutz sein?
- Wie wechselt man die Hausratversicherung?
- Was ist eine erweiterte Hausratversicherung?
- Welche Rolle spielt die Glasbruchversicherung?
- Für wen eignet sich eine Fahrradversicherung?
- Wer benötigt eine Elementarschaden-Versicherung?
- Greift eine Hausratversicherung bei Einbruch beziehungsweise Diebstahl?
- Kann man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
1. Hausratversicherung vergleichen
Die Tarife für Hausratversicherungen variieren je nach Anbieter sehr stark – was auch daran liegt, dass der Leistungsumfang der Policen deutlich voneinander abweichen kann. Es ist daher sinnvoll, vor dem Vertragsabschluss zunächst einen Angebotsvergleich durchzuführen, sobald die Eckdaten für den Versicherungsumfang feststehen (siehe auch Punkt 4).
immoverkauf24 Tipp:
Die Voreinstellungen zu den Suchkriterien der Vergleichsportale müssen nicht unbedingt zu Ihren Bedürfnissen passen. Achten Sie daher darauf, bei den Vergleichsfiltern die für Sie passenden Filter einzustellen.
2. Was ist über die Hausratversicherung versichert?
Über die Hausratversicherung ist das Hab und Gut des Versicherungskunden in seiner Wohnung und den dazugehörigen Räumen (Keller, Garage, Anbauten, Terrassen) versichert. Dazu gehören unter anderem Haushaltsgeräte, Möbel, Dekorationsgegenstände wie etwa Teppiche, Unterhaltungselektronik und Kleidung, aber auch Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck. Die Kücheneinrichtung ist ebenfalls mitversichert - sofern sie auch wieder ausgebaut werden kann. Dabei gilt jeweils, dass der Neuwert ersetzt wird. Daher ist auch vom Wiederbeschaffungswert die Rede. Auch die Kosten für die Entsorgung von beschädigtem Hausrat werden von der Versicherung übernommen.
Achtung
Einbauschränke gehören nicht zum versicherten Hausrat, sondern zählen zum Gebäude. Damit greift bei Schäden an diesen fest eingebauten Möbeln die Wohngebäudeversicherung, falls vorhanden. Bei Einfamilienhäusern müssen Sie sich selbst um diese Versicherung kümmern, als Mieter wäre dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Und wenn Sie eine Eigentumswohnung besitzen, ist die Wohngebäudeversicherung Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Auch Fahrräder von Mitgliedern des Haushalts sind üblicherweise mitversichert – allerdings kommt die Versicherung nur für den Ersatz auf, wenn sie aus zur Wohnung gehörenden verschlossenen Abstellräumen (Keller, Garage) entwendet wurden und dort auch angeschlossen waren. Sollen Fahrräder auch gegen Diebstahl außerhalb der versicherten Räumlichkeiten versichert werden, muss hierfür ein Aufpreis gezahlt werden. Dieser Versicherungsbaustein wird auch als Fahrradklausel bezeichnet, alternativ kommt eine separate Fahrradversicherung infrage (siehe hierzu auch Punkt 8).
Gut zu wissen: Je nach Anbieter umfasst der Versicherungsschutz teils auch Haushaltsgegenstände, die beispielsweise aus dem Auto oder im Urlaub aus dem Hotelzimmer des Versicherten entwendet werden. Dieser Bestandteil des Versicherungsschutzes wird auch als Außenversicherung bezeichnet.
Achtung! Die Außenversicherung ist üblicherweise auf einen Höchstbetrag begrenzt und greift nur für Hausrat, der sich höchstens drei Monate außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Einen Sonderfall liegt vor, wenn zum Haushalt gehörende Kinder ausziehen und beispielsweise aufgrund einer Ausbildung auswärts ein WG-Zimmer beziehen. Gründen sie jedoch einen eigenen Hausstand, muss dieser separat versichert werden.
Der Versicherungsschutz greift in folgenden Fällen:
- Einbruchdiebstahl/Raub
Ob Einbruch während des Urlaubs oder Raubüberfall: Die Versicherung kommt für die Folgen auf, so dass entwendeter Hausrat wie zum Beispiel ein teurer Fernseher ersetzt werden kann. Der Versicherungsumfang gilt auch für Vandalismus-Schäden – etwa am Mobiliar. - Bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm
Werden beispielsweise Möbel durch austretendes Leitungswasser beschädigt, zahlt die Versicherung für den Ersatz des Mobiliars. Auch die Erneuerung von Bodenbelägen, die aufgrund eines solchen Schadens nicht mehr nutzbar sind, gehört zum Versicherungsumfang.
Achtung
Für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck oder Kunstwerke gelten jeweils unterschiedliche Höchstbeträge, die auch als Entschädigungsgrenzen bezeichnet werden. Viele Versicherer bieten aber – gegen Aufpreis – eine höhere Versicherungssumme an. Wenn Sie Wertsachen in größeren Umfang zuhause verwahren, sollten Sie daher besonders auf die Details zum jeweiligen Versicherungsumfang achten. Bei Lagerung in einem fachgerecht installierten Tresor kann die Entschädigungsgrenze höher ausfallen.
3. Worauf sollte man bei der Auswahl der Hausratversicherung achten?
Die Versicherungsprämie allein sollte nicht das ausschlaggebende Kriterium bei der Auswahl der Hausratversicherung darstellen. Folgende Bausteine sind besonders sinnvoll und sollten beachtet werden:
- Grobe Fahrlässigkeit
Im Wohnzimmer brennt eine Kerze, sie wird abends beim Schlafengehen vergessen und es kommt zu einem Brandschaden? Dann springt die Versicherung normalerweise gar nicht oder nur in eingeschränktem Umfang nicht ein, da grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Enthält die Versicherung jedoch den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“, wird der Schaden ersetzt. - Umfang von Brandschäden
Üblicherweise sind Überspannungsschäden sowie Schäden, die durch Rauch- und Rußbildung oder Verschmoren beziehungsweise Versengen entstehen, nicht abgedeckt. Optional kann jedoch ein erweiterter Versicherungsschutz für solche Brandschäden hinzugewählt werden. Da Überspannungsschäden bei hochwertigen Computern oder Hi-Fi-Anlagen teure Schäden anrichten können, ist dieser Baustein sinnvoll, wenn solche Geräte im Haushalt vorhanden sind.
Folgende Bausteine kommen eventuell ebenfalls in Betracht, sind aber nicht für jeden wichtig:
- Versicherungsumfang für Wertsachen
Wer beispielsweise teuren Schmuck zuhause verwahrt oder wertvolle Antiquitäten besitzt, sollte prüfen, in welchem Umfang diese Wertgegenstände mitversichert sind. In der Regel gilt eine Begrenzung auf bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Diese kann aber optional gegen Aufpreis erhöht werden. - Wasserschadenversicherung
Dieser Baustein ist kein Muss, kann aber für Besitzer von Aquarien oder Wasserbetten eine Option darstellen, da Schäden durch austretendes Wasser nicht als Leitungswasserschaden gelten. Die Versicherung greift für die Schäden, die in der Wohnung des Versicherten eingetreten sind, nicht aber für Folgeschäden in benachbarten Wohnungen. Für die Regulierung solcher Schäden kommt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers auf.
4. Wie hoch sollte der Versicherungsschutz sein?
Der Versicherungsschutz richtet sich nach der Versicherungssumme, die auch als Deckungssumme bezeichnet wird. Bis zu dieser Höhe werden Schäden ersetzt. Sie ergibt sich üblicherweise daraus, dass pro Quadratmeter Wohnfläche ein bestimmter Betrag – in der Regel 600 bis 850 Euro – angesetzt wird. Multipliziert mit der Wohnungsgröße ergibt sich so die Versicherungssumme. Diese kann bei den genannten Beträgen für eine 80-Quadratmeter-Wohnung zwischen 52.000 und 68.000 Euro liegen.
Achtung
Achten Sie darauf, eine Unterversicherung zu umgehen. Davon ist dann die Rede, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der Wert des Hausrats. Die Folge: Sie erhalten die Schäden nur anteilig und nicht vollständig ersetzt. Ist der Wert Ihres Hausrats beispielsweise doppelt so hoch wie die Versicherungssumme, erhalten Sie im Schadensfall nur die Hälfte ersetzt.
Um eine Unterversicherung zu verhindern, kann entweder die Versicherungssumme entsprechend der Formel des Versicherers gewählt werden oder der Wert des Hausrats wird präzise ermittelt und dem Versicherer in Form einer tabellarischen Übersicht mitgeteilt. Diese Wertermittlung dient im Schadensfall als Beleg dafür, dass keine Unterversicherung gegeben war.
Um im Schadensfall Nachweise für den Wiederbeschaffungswert liefern zu können, ist es sinnvoll, mindestens die Rechnungen für teure Anschaffungen aufzubewahren. Kommen während der Vertragslaufzeit viele teure Möbel oder anderer hochwertiger Hausrat hinzu, sollte die Versicherungssumme überprüft und gegebenenfalls erhöht werden. Auch so lässt sich die Unterversicherung vermeiden.
immoverkauf24 Tipp:
Wenn Sie sparen möchten, können Sie eine Selbstbeteiligung für den Schadensfall vereinbaren. Das hilft, die Versicherungskosten zu senken. Sie liegt je nach Anbieter und Tarif in der Regel bei 150 bis 1.500 Euro.
Wichtig zu wissen: Bei einem Umzug muss der Versicherer darüber informiert werden, ansonsten gilt der Versicherungsschutz nicht für die neue Wohnung. Für eine Übergangszeit – üblicherweise zwei Monate – sind beide Wohnungen versichert. Ob der Versicherungsschutz preiswerter oder teurer wird, hängt vom neuen Wohnort und der Größe der Wohnung ab. Führt dies zu einem höheren Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Bekanntwerden der Beitragserhöhung.
5. Wie wechselt man die Hausratversicherung?
Wenn die Hausratversicherung gewechselt werden soll, empfiehlt es sich, zunächst eine Bestandsaufnahme zu machen: Reicht der bisherige Versicherungssumme weiterhin aus oder sind zwischenzeitlich teure Anschaffungen hinzugekommen? Dementsprechend sollten anhand eines Vergleichsportals verschiedene Angebote eingeholt werden.
Vor dem Abschluss der neuen Police sollte geprüft werden, zu wann die Versicherung frühestens gewechselt werden kann. Üblicherweise ist die Kündigung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Wie lang die ordentliche Kündigungsfrist ist, hängt davon ab, warum gekündigt wird. Geht es einfach nur um den Wechsel des Anbieters, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Endet das Vertragsjahr beispielsweise am 30. November, muss die Kündigung bis zum 31. August beim Versicherer vorliegen.
Anderes verhält es sich, wenn der Tarif teurer wird. Dann greift ein Sonderkündigungsrecht und die Frist verkürzt sich auf einen Monat nach Erhalt der Tariferhöhung. Die außerordentliche Kündigung ist zudem auch in diesen Fällen möglich:
- Wenn Paare zusammenziehen und beide eine Hausratversicherung besitzen. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann dann gekündigt werden. Wichtig: Beim weiter laufenden Vertrag muss der Partner mit eingetragen werden.
- Nach einer Schadensregulierung. Allerdings muss beachtet werden, dass der Versicherer die Prämie einbehält. Es ist also nicht unbedingt sinnvoll, in diesem Fall vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
- Bei einem Umzug, wenn sich die Versicherungsprämie aufgrund eines Wechsels in eine ungünstigere Tarifzone verteuert.
Die Kündigung muss dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden – wahlweise per Post oder auch per E-Mail. Hierfür bieten Vergleichsportale und einige Anbieter einen Wechselservice über ein Kündigungsformular an, das bequem ausgefüllt werden kann. Teils übermittelt der Anbieter die Kündigung direkt an den bisherigen Versicherer, teils kann das Formular genutzt werden, um die Kündigung auszudrucken und selbst an den bisherigen Versicherer zu senden.
6. Was ist eine erweiterte Hausratversicherung?
Generell handelt es sich bei der Hausratversicherung um eine so genannte verbundene Versicherung, weil sie bei unterschiedlichen Gefahren greift. Von einer erweiterten Hausratversicherung ist die Rede, wenn der Versicherungsumfang um bestimmte Bausteine ergänzt wird – beispielsweise über eine Elementarschadenversicherung, Fahrradklausel oder eine Glasbruchversicherung.
7. Welche Rolle spielt die Glasbruchversicherung?
Schäden durch Glasbruch sind in der Regel nicht automatisch durch die Hausratversicherung abgedeckt. Soll der Versicherungsumfang um die Glasbruchversicherung erweitert werden, berechnen die Anbieter hierfür einen Aufpreis.
Eine Glasversicherung ist nicht immer erforderlich, sie kann aber für alle sinnvoll sein, die aufwändig geschliffene Wandspiegel besitzen. Auch wenn die Wohnung einen Wintergarten hat oder großflächige Fenster vorhanden sind, kann dieser Versicherungsschutz eine Überlegung wert sein. Wichtig zu wissen: Die Glasbruchversichung kommt nicht für Schäden auf, die beispielsweise fußballspielende Nachbarskinder verursachen. Hierfür wäre die Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.
Achtung
Solaranlagen sind nicht mitversichert, für sie greift die Wohngebäudeversicherung, falls vorhanden. Ceranfelder und Aquarien müssen teils separat versichert werden, teils sind sie aber auch in der Glasbruchversicherung enthalten. Fragen Sie daher nach, falls Sie diese Bausteine wünschen.
8. Für wen eignet sich eine Fahrradversicherung?
Sollen Fahrräder auch außerhalb der zur Wohnung gehörenden Abstellräume gegen Diebstahl versichert werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Erweiterung der Hausratversicherung um die Fahrradklausel
Gegen Aufpreis kann die Hausratversicherung um den Diebstahlschutz für Fahrräder erweitert werden. Dabei wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme zugrunde gelegt – üblicherweise ein bis drei Prozent. Beträgt diese beispielsweise 50.000 Euro und wird ein Prozent gewählt, erstattet der Versicherer maximal 500 Euro. Ist das Fahrrad teurer, muss ein höherer Prozentsatz gewählt werden.
Achtung
Der Versicherungsschutz ist bei einigen Anbietern auf bestimmte Tageszeiten begrenzt. Achten Sie daher auf die Angaben zum Versicherungsumfang.
- Separate Fahrradversicherung
Für sehr hochwertige Fahrräder kann es mitunter eine Überlegung wert sein, eine eigenständige Fahrradversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz ist in der Regel teurer, ist aber auch umfangreicher und ersetzt beispielsweise auch Schäden, die bei einem Unfall entstanden sind. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass sie nur für ein Fahrrad greift, die Fahrradklausel hingegen für alle Fahrräder, die zum Haushalt gehören.
9. Wer benötigt eine Elementarschaden-Versicherung?
Schäden aufgrund von Naturgefahren deckt die Hausratversicherung üblicherweise nicht ab. Wer sein Inventar gegen Schäden Hochwasser, Erdbeben und Überschwemmungen versichern will, muss zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abschließen. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Wohnort ab, da die Wahrscheinlichkeit für einen Elementarschaden regional unterschiedlich hoch ausfällt. Allerdings ist der Versicherungsschutz umso teurer, je höher die Risiken für einen Elementarschaden sind. Vielfach sehen die Versicherungsbedingungen zudem eine Selbstbeteiligung vor.
10. Greift eine Hausratversicherung bei Einbruch beziehungsweise Diebstahl?
Wird in einer Wohnung eingebrochen und kommt es dabei zu Diebstahl und Vandalismus, ersetzt der Versicherer den Schaden zum Neuwert. Anders sieht es bei Diebstahl außer Haus aus: Wird beispielsweise eine Handtasche samt Bargeld im Restaurant entwendet, kommt die Versicherung für den Schaden nicht auf. Wurde sie hingegen unter Androhung von Gewalt entwendet, handelt es sich um Raub – und in diesem Fall zahlt der Versicherer.
Achtung
An Ihrem Wohnhaus wird renoviert und ein Baugerüst aufgestellt? Das müssen Sie dem Versicherer melden. Andernfalls riskieren Sie den Versicherungsschutz bei Einbruchschäden, da in solchen Fällen eine Gefahrenerhöhung vorliegt.
11. Kann man die Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Sachversicherung handelt und sie nicht der Absicherung von Gesundheit und Vermögen dient, kann sie in der Regel nicht von der Steuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch, falls sich ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer im Haushalt befindet: Dann können die Kosten anteilig geltend gemacht werden.
Ein Beispiel: Versichert ist eine Wohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche, das Arbeitszimmer hat eine Größe von 10 Quadratmetern. Dann kann ein Zehntel der Versicherungsprämie bei der Steuererklärung je nach Nutzung des Raums als Betriebsausgaben (Selbständige), Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder Sonderausgaben (bei Berufsausbildung) geltend gemacht werden.