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Energiesparhaus – Planen, finanzieren, bauen, bewohnen

Energiesparhaus, Effizienzhaus, Passivhaus, Plusenergiehaus – Wer heutzutage ein Haus neu baut, hat die Qual der Wahl: Soll das Haus lediglich die Mindeststandards in puncto Energieverbrauch erfüllen, die von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben werden und dem sogenannten KfW-Effizienzhaus 100 entsprechen? Oder soll das Haus deutlich weniger Energie verbrauchen? Dann kommt ein Energiesparhaus infrage. Die Spanne reicht von Häusern, die lediglich 40 bis 55 Prozent des Energieverbrauchs eines Gebäudes mit GEG-Standard aufweisen bis hin zu solchen, die sogar mehr Energie erzeugen, als benötigt wird – sogenannten Plusenergiehäusern.

Egal, wie die Entscheidung ausfällt – Bauherren sollten sich so früh wie möglich darüber informieren, welcher Haustyp es werden soll. Dies ist aus zweierlei Gründen wichtig: So erfordern bestimmte Haustypen ein passendes Grundstück, außerdem hängt von der Energieeffizienz des Wunschhauses auch ab, inwieweit und zu welchen Konditionen beispielsweise die zinsgünstigen Baudarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Baufinanzierung infrage kommen oder nicht.

1. Was ist ein Energiesparhaus?

Energiesparhaus

Die Definition „Energiesparhaus“ wird unterschiedlich ausgelegt. Vielfach werden unter diesem Begriff Häuser zusammengefasst, die kaum noch Energie von außen benötigen. Dazu zählen das Passivhaus, das Plus-Energiehaus und das Null-Energie-Haus. Eine Sonderform ist das Sonnenhaus, bei dem mindestens die Hälfte der Heizenergie über Solarkollektoren gewonnen und in einem Pufferspeicher verwahrt wird.

Unter dem Begriff "Energiesparhaus" lassen sich aber auch alle Häuser zusammenfassen, deren Energieverbrauch deutlich unter dem Verbrauch vom Häusern mit sogenanntem KfW-100-Standard liegt. Der Unterschied der Energiesparhäuser zum KfW-100-Standard: Während letztere lediglich den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen, bieten die Energiesparhäuser einen höheren energetischen Standard. So wird beispielsweise über eine stärkere Dämmung ein niedrigerer Energieverbrauch erreicht als bei konventioneller Bauweise.

2. Definitionen: Passivhaus, Niedrigenergiehaus, Plus-Energiehaus, 3-Liter-Haus, Nullenergiehaus

Energiesparhäuser unterscheiden sich teils wesentlich voneinander, die wichtigsten Aspekte haben wir hier in einer kleinen Übersicht zusammengefasst.

Passivhaus

Ein Passivhaus zeichnet sich dadurch aus, dass es praktisch ohne Heizung auskommt. Es ist sehr aufwändig gedämmt und mit dreifach verglasten Wärmeschutzfenstern ausgestattet. Die Energie, die über die Nutzung der Sonneneinstrahlung und der Körperwärme der Bewohner gewonnen wird, reicht üblicherweise aus, um das Haus zu beheizen. Charakteristisch für ein Passivhaus ist auch die Lüftungsanlage.

Niedrigenergiehaus

Ein Niedrigenergiehaus weist einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch auf als ein Haus in konventioneller Bauweise nach neuestem GEG-Standard. Dies gilt beispielsweise für einen Neubau gemäß KfW Effizienzhaus 40-Standard, dessen Energieverbrauch im Vergleich 60 Prozent niedriger ausfällt.

Plus-Energiehaus

Ein Plus-Energiehaus erzeugt unterm Strich mehr Energie als benötigt wird – daher die Bezeichnung „Plus“. Dies wird unter anderem über den Einsatz einer Solaranlage möglich. Die überschüssige Energie können die Bewohner ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

3-Liter-Haus

Die Bezeichnung „3-Liter-Haus“ leitet sich daraus ab, dass ein derartiges Haus lediglich einen Jahresenergieverbrauch hat, der dem Energiegehalt von rund drei Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche entspricht. Konkret bedeutet dies: Der Energieverbrauch liegt bei rund 30 Kilowattstunden jährlich je Quadratmeter.

Null-Energie-Haus

Das Null-Energie-Haus liegt in puncto Energieeffizienz zwischen dem Passivhaus und dem Plus-Energiehaus. Anders als beim Passivhaus werden definitiv keine externen Energiequellen benötigt, ein Überschuss an Energie wird allerdings nicht erzeugt.

3. Energiesparhaus planen – was ist bei Heizung, Warmwasser und Dämmung zu beachten?

Energiesparhäuser zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie bessere Dämmwerte aufweisen, was den Energieverbrauch reduziert. Am effektivsten sind Passivhäuser, Null-Energie-Häuser und Plus-Energiehäuser gedämmt. Diese verfügen über eine Lüftungsanlage, was der vielfach im Rahmen der Dämmung befürchteten Schimmelbildung vorbeugt. Wird ein Haus hingegen gedämmt und keine Lüftungsanlage installiert, ist regelmäßiges und korrektes Lüften essenziell, um Schimmelbildung auszuschließen. Wichtig ist außerdem, dass auch die Fenster in puncto Isolierung zur Dämmung des Hauses passen müssen. Passivhäuser etwa werden mit dreifach verglasten Wärmeschutzfenstern ausgestattet.

Die Dämmung

Bei der Wärmedämmung von Häusern, die faktisch kaum noch Energie von außen benötigen, kommt es besonders darauf an, diese sorgfältig auszuführen und das Haus möglichst kompakt zu bauen. Der Grund: Je größer die Wandflächen, desto schwerer ist der Passivhaus-Standard zu erreichen, da jeder Quadratmeter zusätzliche Wandfläche den Energiebedarf erhöht. Zudem muss die Dämmung so erfolgen, dass der Baukörper im Ganzen luftdicht ist. Nur dann ist der angestrebte Passivhaus-Standard gewährleistet. Gleiches gilt für Null- und Plus-Energiehäuser.

Die Warmwasserversorgung

Auch in puncto Warmwasserversorgung weisen Energiesparhäuser Besonderheiten auf: So werden vielfach Solarkollektoren auf dem Dach installiert, die so gewonnene Energie kann für die Warmwasserbereitung genutzt werden. Auch Wärmepumpen kommen für die Wärmegewinnung zum Einsatz.

Die Heizungsanlage

Bei der Heizungsanlage kommt es darauf an, wie das Energiesparhaus konkret konzipiert ist: So ist bei einem Passivhaus keine Heizungsanlage erforderlich, bestenfalls wird eine kleine Zusatzheizung für besonders kalte Wintertage benötigt. Fest steht jedenfalls, dass ein Energiesparhaus eine geringere Heizleistung erfordert als eines in konventioneller Bauweise.

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4. Das Energiesparhaus als Fertighaus

Waren Energiesparhäuser anfangs noch eine eher exotische Angelegenheit für Individualisten, gibt es mittlerweile auch viele Angebote von Fertighaus-Herstellern zu den verschiedensten Energieeffizienz-Standards. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Anbieter über ausreichende Erfahrungen mit einer energiesparenden Bauweise haben. Hierfür erteilt die Deutsche Energie Agentur (dena) das sogenannte dena-Gütesiegel Effizienzhaus. Es werden nur Bauunternehmen mit dem Siegel ausgezeichnet, die in puncto der Planung und Ausführung von unabhängigen Experten zertifiziert wurden.

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5. Gesetzliche Vorgaben – das sagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Energieeinsparverordnung EnEV wurde 2002 eingeführt und durch das neue Gebäudeenergiegesetz ab dem 01. November 2020 ersetzt. Die Vorgaben für den energetischen Standard von Neubauten wurden in den letzten Jahrzehnten über die Vorläufer der EnEv/des GEGs sowie laufende Anpassungen der Vorgaben kontinuierlich verschärft. Wer neu baut, muss mindestens die Vorgaben des GEG beachten, die dem KfW-Effizienzhaus 100-Standard entsprechen. 

Das GEG beinhaltet über die Vorgaben für den Neubau von Gebäuden hinaus auch zahlreiche Regelungen, die für Immobilienverkauf, Eigentümer von Bestandsimmobilien und Käufer solcher Gebäude gelten. So müssen etwa Immobilienverkäufer und -vermieter seit 2014 in ihren Exposés angeben, wie hoch der Energiebedarf des Gebäudes ist und den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Informieren Sie sich hierzu auch auf der Seite Energieausweis Pflicht. Wer eine Immobilie aus dem Bestand kauft, muss unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei Jahren nach Kauf energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, die bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand vorsehen.

6. KfW-Standards für Energiesparhäuser

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) macht die Vorgaben für die Vergabe ihrer Darlehen aus dem Programm 153-Energieeffizient Bauen am sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard fest, den der Neubau erfüllen muss. Auch für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden vergibt die Förderbank Darlehen (Programm 151-Energieeffizient Sanieren). Eine Voraussetzung für diese Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. Je nach energetischem Standard gewährt die KfW für ihre Förderdarlehen einen Tilgungszuschuss oder Investitionszuschuss.

Für Neubauten hat die KfW folgende Effizienzhaus-Standards festgelegt:

KfW-Effizienzhaus 55

Häuser mit diesem energetischen Standard verbrauchen 55 Prozent der Energie, die Gebäude mit dem minimalen Standard der aktuellsten EnEV benötigen. Der Tilgungszuschuss für diese Häuser beträgt fünf Prozent der Darlehenssumme.

KfW-Effizienzhaus 40

Häuser mit diesem Standard verbrauchen 40 Prozent der Energie, die Bauten nach minimalem GEG-Standard benötigen. Da sie energiesparender sind, fällt der Tilgungszuschuss mit zehn Prozent bei diesen Häusern höher aus.

KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Auch diese Häuser verbrauchen nur 40 Prozent der Energie, die für ein Haus gemäß GEG-Minimal-Standard erforderlich ist. Darüber hinaus müssen sie über Anlagen zur Stromerzeugung und Lüftung verfügen.

7. Die Kosten für eine Energiesparhaus - Lohnt sich der Bau?

Welche Kosten für Bauherren bei einem Energiesparhaus gegenüber einer konventionellen Bauweise anfallen, lässt sich schwer pauschal beziffern. So liegen etwa die Mehrkosten für ein Passivhaus rund fünf bis 15 Prozent über den Kosten für eine traditionelle Bauweise.

Achtung!

Aus finanziellen Gründen ein besonders energiesparendes Haus zu bauen, beispielsweise ein Passivhaus, lohnt sich in den seltensten Fällen. Die höheren Baukosten wirken sich bei einem späteren Hausverkauf im Regelfall nicht wertsteigernd aus, der Beleihungswert, den die Bank festlegt, wird hierdurch nicht gesteigert und auch die Fördermittel sind meist nicht so hoch, als dass sie die Mehrkosten kompensieren könnten. Wer ein extrem energieeffizientes Haus bauen möchte, sollte vorab genau rechnen und die gesparte Energie den Baukosten gegenüberstellen! Weiterhin ist zu beachten, dass die oft klobige Bauweise und die Besonderheiten bei der Nutzung (Lüftung, keine Heizung etc.) bei Veräußerung eines solchen Hauses die Anzahl der Kaufinteressenten einschränken. Wer heutzutage ein energieeffizientes Haus nach üblicher Norm baut, hat ohnehin vergleichsweise geringe Heizkosten. Doch: Für Bauherren mit sehr hohen ökologischen und ideellen Ansprüchen kann ein extrem energieeffizientes Haus die beste Wahl sein.

8. Fördermöglichkeiten für Energiesparhäuser

Das wichtigste Fördermittel für Bauherren, die ein Energiesparhaus finanzieren wollen, kommt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie bietet z.B. mit dem Programm 153-Energieeffizient Bauen ein spezielles Immobiliendarlehen an. Der Vorteil dieses Baukredits: Der Sollzins ist in der Regel vergleichsweise niedrig. Und – für Bauherren ein wichtiger Aspekt – es fallen frühestens nach 7 Monaten Bereitstellungszinsen für das Baudarlehen an. Besonders interessant sind diese KfW-Darlehen aber vor allem aufgrund des Tilgungszuschusses. Dieser fällt umso großzügiger aus, je höher der energetische Standard des Hauses ist: Er beträgt für ein KfW-Effizienzhaus 55 immerhin fünf Prozent der Darlehenssumme von maximal 100.000 Euro, beim KfW-Effizienzhaus 40 sind es zehn, beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus spendiert die KfW sogar 15 Prozent des Darlehensbetrags.

Weitere Fördermöglichkeiten bietet die KfW mit dem Programm 270 für Erneuerbare Energien. Dies dient der Errichtung, Erweiterung und dem Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, inklusive Kosten für Planung, Projektierung und Installation für z.B. Photovoltaik-Anlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft.

Darüber hinaus helfen Zuschüsse von der KfW für die Baubegleitung und den Einbau von Brennstoffzellen, die Kosten für ein Energiesparhaus zu stemmen. Auch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hält Fördermittel für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bereit.

9. Energiesparhäuser finanzieren

Aufgrund der Förderprinzipien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den Bau möglichst energieeffizienter Häuser zu unterstützen, können Bauherren von Energiesparhäusern die Finanzierung zu günstigeren Konditionen gestalten. Diese helfen, einen Teil der Mehrkosten aufzufangen, die sich aus der aufwändigeren Bauweise ergeben. In den seltensten Fällen dürfte ein KfW-Darlehen allerdings ausreichen, um den Bau eines Energiesparhauses komplett zu finanzieren. Es muss also ein zusätzliches Darlehen aufgenommen werden. Dabei sollten Bauherren darauf achten, dass die Konditionen für den Baukredit eine möglichst langen Zeitraum ohne Bereitstellungszinsen beinhalten.

Diese berechnen die Banken dafür, dass sie die Darlehenssumme jederzeit vorhalten müssen, sie aber nicht anderweitig anlegen können. Der Zinssatz für die Bereitstellungszinsen liegt üblicherweise bei 0,25 Prozent monatlich. Das entspricht einem nicht gerade niedrigen Zins von drei Prozent per anno.

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Weitere umfangreiche Informationen rund um die Finanzierung finden Sie in unserer Rubrik Baukredit. Grundsätzliche Informationen sowie zahlreiche Finanzierungsrechner finden Sie im Bereich Baufinanzierung.

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