Massivhaus bauen – 6 wichtige Punkte für Bauherren
Werden Häuser als Massivhaus bezeichnet, steht dies laut zahlreicher Definitionen meist für die Massivbauweise. Gemeint ist damit zum einen die Verwendung „massiver Baustoffe“ – also Beton oder Stahlbeton und Mauerwerk wie etwa Porenbeton, Ziegel- oder Kalksandstein. Der Begriff zielt aber nicht auf die verwendeten Materialien, sondern auf die statische Funktion ab: So haben die Wände und Decken eines Massivhauses zugleich eine statische Funktion, was sie von der sogenannten Skelettbauweise unterscheidet. Bauherren in spe stellen sich unter dem Stichwort Massivhaus üblicherweise schlichtweg ein traditionell Stein auf Stein errichtetes Haus vor.
Diese Bauweise – größtenteils in Form eines Musterhauses - wird von der Mehrzahl der Häuslebauer bislang auch bevorzugt. Allerdings steigt der Anteil von Fertighäusern an den Neubauten mittlerweile.
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1. Was unterscheidet das Massivhaus von anderen Hausbautypen?
Ein Massivhaus zeichnet sich durch die Massivbauweise aus. So wird eine Baukonstruktion genannt, bei der die Wände sowohl eine tragende Funktion haben als auch die Innenräume voneinander trennen. Das unterscheidet sie von der sogenannten Skelettbau- oder Fachwerkbauweise, wie sie beim Fertighausbau vielfach zum Tragen kommt und bei der die Wände keine stützende Funktion innehaben, sondern lediglich als Raumtrenner dienen. Die statische Funktion übernehmen stattdessen Stützen und Streben.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zu anderen Hausbautypen ist das verwendete Material: Klassische Massivhäuser werden aus Mauerwerk und Beton errichtet, Häuser in Leichtbauweise hingegen üblicherweise aus Holz errichtet – meist handelt es sich dabei um Fertighäuser.
Neben dem verwendeten Material und der statischen Funktion der Wände ist auch die Bauweise charakteristisch für Massivhäuser: Der Rohbau wird auf der Baustelle und Stein auf Stein errichtet, während bei Fertighäusern bereits vorgefertigte Wandelemente angeliefert werden, die vor Ort zusammengefügt werden.
Vielfach wird ein Massivhaus nach individueller Planung mit einem Architekten errichtet, der sich um die Vergabe der Bauarbeiten an die verschiedenen Handwerksfirmen kümmert. Hier sind den Wünschen je nach Budget keine Grenzen gesetzt, es kommen die unterschiedlichsten Haustypen infrage – angefangen beim klassischen Satteldachhaus bis hin zum modernen Haus im Bauhausstil.
Gerade preisbewusste Bauherren entscheiden sich häufig für ein Massivhaus „von der Stange“, Musterhausparks ermöglichen die Besichtigung solcher Häuser, bei dem der Anbieter sämtliche Bauleistungen aus einer Hand bietet. Auch bei dieser Massivhausvariante ist die Auswahl der Haustypen mittlerweile groß, zudem können individuelle Wünschen ebenfalls berücksichtigt werden – was allerdings zumeist mit Mehrkosten verbunden ist. Je nach handwerklichen Geschick können Häuslebauer verschiedene Ausbaustufen wählen: Die Spanne reicht vom Selbstbauhaus, bei dem der Anbieter lediglich den Rohbau erreichtet bis hin zur schlüsselfertigen Variante, die vom Bauherrn überhaupt keine Eigenleistungen mehr erfordert.
2. Massivhaus-Preise – ist ein Massivhaus teurer als andere Häuser?
Vielfach gilt das Massivhaus als teuerste Variante, ein Haus zu bauen. Dies lässt sich pauschal jedoch nicht sagen. Denn die Spanne reicht vom Massivhaus eines Anbieters, bei dem sich der Bauherr für den Ausbau in Eigenregie entscheidet, bis zum individuell geplanten Architektenhaus. Auch spielt es natürlich eine Rolle, wie hoch der energetische Standard des Massivhauses ist – denn die Kosten sind umso höher, je größer die Energieersparnis später ausfällt. So kostet beispielsweise ein Energiesparhaus weniger als ein Plusenergiehaus. Zudem kommt es auch auf den Haustyp und die Ausstattungsdetails beziehungsweise das verwendete Material an: So lässt sich ein konventionelles Satteldachhaus mit einfacher Fassade und Kunststofffenstern kostengünstiger errichten als eines mit vielen Erkern, einer aufwändigen Dachform wie etwa einem Mansarddach und teuren Sprossenfenstern aus Holz.
Auch die Größe des Hauses, die Qualität der Innenausstattung und die Beschaffenheit des Grundstücks sowie die Zuwegung zur Baustelle beeinflussen die Kosten. So ist beispielsweise das einfachste Selbstbauhaus teurer, wenn sich das Grundstück mit einem größeren LKW nicht einfach erreichen lässt – denn dann müssen alle Baumaterialien umgeladen werden, um sie zur Baustelle zu transportieren. Und nicht zuletzt unterscheiden sich die Gesamtkosten auch je nach Region: Zum einen, weil die Baunebenkosten unterschiedlich ausfallen können, was insbesondere für die Grunderwerbsteuer gilt. Zum anderen variieren die Grundstückspreise je nach Region ganz erheblich. Als ungefährer Richtwert für den Preis eines Massivhauses gelten rund 1.000 bis 1.700 Euro an reinen Baukosten.
immoverkauf24 Tipp
Schon bei der Auswahl eines Massivhauses sollten Bauherren die Baunebenkosten in Blick haben, denn diese summieren sich schnell zu einigen zehntausend Euro. Wer diese Kosten zu niedrig ansetzt, entscheidet sich schlimmstenfalls für ein Haus, das nicht solide genug finanziert werden kann.
3. Fertighaus oder Massivhaus bauen?
Wenn Bauherren vor der Frage stehen, ob sie sich für ein Fertighaus oder Massivhaus entscheiden sollen, stehen oft die Kosten im Vordergrund. So gelten Fertighäuser als preiswerter, doch auch Massivhäuser sind für fast jedes Budget zu haben. Allein nach dem Kostenaspekt lässt sich eine Entscheidung für oder gegen ein Massivhaus daher also nicht treffen.
Vielmehr gilt es, sich über die Vor- und Nachteile beider Hausbautypen einen Überblick zu verschaffen.
Massivhaus – Vor- und Nachteile im Vergleich zu Fertighaus
Vorteile | Nachteile |
Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten – große Auswahl an Musterhäusern, die sich an individuelle Wünsche anpassen lassen |
Zumeist höhere Baukosten |
Besserer Schallschutz |
Längere Bauzeit (im Schnitt rund acht Monate, oft auch mehr) |
Höherer Brandschutz |
Längere Trocknungszeiten |
Längere Nutzungsdauer | |
Höherer Wiederverkaufswert, wertbeständig |
4. Massivhausanbieter – woran erkennt man ein gutes Bauunternehmen?
Von der Auswahl des Bauunternehmens hängt ab, ob sich das Projekt Eigenheim als Nerven, Kosten und Zeit raubende Angelegenheit erweist – oder ob alles reibungslos und in puncto Qualität, Kosten und Bauzeit entsprechend der Planung abläuft. Daher sollte die Entscheidung für einen bestimmten Massivhaus-Anbieter sorgfältig getroffen werden. Auch empfiehlt sich der Besuch von Musterhaus-Parks.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Welchen Eindruck machen die Musterhäuser, wirken sie solide gebaut, wie ist die Verarbeitung im Detail?
- Welchen Eindruck macht der Internetauftritt des Anbieters, wie transparent werden zum Beispiel Kosten erwähnt?
- Welche Referenzen kann der Anbieter vorweisen, können Häuser besichtigt werden?
- Kann der Anbieter Prüfsiegel vorweisen – wenn ja, welche?
- Welchen Eindruck macht die Beratung beim ersten Gespräch – wird umfassend und verständlich informiert?
- Wie beurteilen andere Kunden die Baufirma? Hier kann es sinnvoll sein, sich in einem Online-Forum für Bauherren nach Erfahrungen zu erkundigen.
- Wie beurteilen Banken die Baufirma? Wären sie bereit, den Neubau zu finanzieren oder wehren sie eher ab? Können sie eventuell bestimmte Baufirmen empfehlen?
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5. Massivhaus schlüsselfertig – was bedeutet das?
Viele Massivhaushersteller bieten die Häuser in verschiedenen Ausbaustufen an – der Bauherr kann also entscheiden, ob er Kosten sparen und Eigenleistungen erbringen will, oder ob er sich lieber für ein schlüsselfertiges Haus entscheidet und dafür einen höheren Preis in Kauf nimmt. Egal, für welche Ausbaustufe Sie sich entscheiden: Es sollte jeweils genau abgeklärt werden, welche Arbeiten die Baufirma übernimmt und für welche Arbeiten der Bauherr zuständig ist. So werden Missverständnisse vermieden. Dies kann auch bei der schlüsselfertigen Variante der Fall sein. So kann damit entweder gemeint sein, dass die Baufirma nur die wichtigsten Arbeiten beim Innenausbau übernimmt und der Bauherr vor dem Einzug noch Hand anlegen muss und beispielsweise die Wände zu streichen sind. Oder die Baufirma übernimmt auch diese letzten Handgriffe und die frisch gebackenen Eigentümer müssen nur noch den Umzug bewerkstelligen.
immoverkauf24 Tipp
Um sich unnötige Überraschungen zu ersparen, sollten Häuslebauer daher immer konkret nachfragen, was die Baufirma unter „schlüsselfertig“ versteht.
6. Massivhaus finanzieren
Bauherren sollten bei der Immobilienfinanzierung für ein Massivhaus auf einige Aspekte achten, die beim Hauskauf eines Hauses aus dem Bestand eher unwichtig wären. So sollte bei der Finanzierungsplanung für den Baukredit berücksichtigt werden, dass etwaige Zusatzkosten anfallen, die anfangs nicht eingeplant waren. So lässt sich vermeiden, dass bei höheren Baukosten eine – in der Regel teure - Nachfinanzierung erforderlich wird. Allerdings sollten die Baukosten auch nicht unnötig großzügig veranschlagt werden, denn auch bei den derzeit niedrigen Bauzinsen führt eine unnötig hohe Darlehenssumme über die Jahre zu hohen Zinskosten.
Da die Fertigstellung eines Massivhauses auch von den Witterungsbedingungen abhängt und sich somit verzögern kann, sollten Bauherren bedenken, dass sich der Umzugstermin verschieben kann. Damit geht auch einher, dass länger sowohl Miete als auch Darlehensraten gezahlt werden müssen. Dies sollte bei der Finanzierungsplanung ebenfalls bedacht werden.
immoverkauf24 Tipp
In unseren Rubriken Hausfinanzierung und Baukredit erhalten Sie weitere detaillierte Informationen rund um die Massivhaus-Finanzierung. Informieren Sie sich außerdem, warum sich ein KfW-Darlehen für Bauherren lohnt.
Steht die benötigte Darlehenssumme fest, sollten die Bereitstellungszinsen beim Konditionsvergleich berücksichtigt werden. Sie betragen üblicherweise 0,25 Prozent monatlich beziehungsweise drei Prozent jährlich und werden von der Bank dafür in Rechnung gestellt, dass sie die Darlehenssumme jederzeit bereithalten muss und nicht anderweitig verwenden kann. Der Zeitpunkt, ab dem die Bank diese Zinsen in Rechnung stellt, variiert je nach Bank erheblich: So gibt es Institute, die bereits nach drei Monaten Gebühren verlangen, andere gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit von zwölf Monaten.