Makler beauftragen - Vorteile, Kosten & Checkliste
Einen professionellen Makler zu beauftragen, spart Immobilienverkäufern viel Zeit. Zudem erzielt ein Makler oftmals einen höheren Verkaufspreis und holt so das Beste aus dem Verkauf Ihrer Immobilie heraus. Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie einen Makler engagieren möchten? Bei uns erfahren Sie, wann sich die Beauftragung eines Maklers wirklich lohnt, was es zu beachten gilt und welche Maklerkosten anfallen.
Wir arbeiten mit rund 500 zuverlässigen Maklern deutschlandweit erfolgreich zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Einen Makler zu beauftragen, lohnt sich für alle, die wenig Zeit oder geringe Erfahrungen mit Immobilien haben.
- Achten Sie darauf, den passenden Makler zu engagieren, indem Sie auf mögliche Spezialisierungen achten. Referenzen und weitere Einblicke können helfen.
- Maklerkosten fallen nur im Erfolgsfall an und werden in der Regel beim Kauf oder Verkauf zwischen beiden Parteien aufgeteilt.
Direkt zum Wunschthema
- Wann sollte ich einen Makler beauftragen?
- Was gilt es vor der Maklerbeauftragung zu beachten? ᐅ Checkliste zum Download
- Wie erkenne ich, ob ein Makler meine Anforderungen erfüllt?
- Fallen schon bei der Beauftragung eines Maklers Kosten an?
- Was kostet es, einen Makler zu beauftragen?
- Verkäufer oder Käufer: Wer zahlt die Maklerkosten im Erfolgsfall?
- Wann sind die Maklerkosten verhandelbar?
- Können Maklerkosten bei Nicht-Erfolg dem Eigentümer belastet werden?
- Spar-Tipp: Doppelte Provisionszahlungen vermeiden
- Wie finde ich den richtigen Makler für meine Immobilie?
1. Wann lohnt es sich für mich, einen Makler zu beauftragen?
In der Praxis entscheiden sich die meisten Eigentümer für die Beauftragung eines Maklers statt für die Eigenvermarktung. Die Hauptgründe und Vorteile für die Beauftragung eines Maklers sind:
Im Endeffekt vergeben die meisten Eigentümer doch einen Maklerauftrag, weil ein Makler tagtäglich Immobilien verkauft, während private Eigentümer sich in viele Themen einarbeiten müssen und nicht über notwendige Instrumente verfügen (z. B. Programm zur Erstellung von Grundrissen, eigene Interessentendatenbank, Instrumente zur Bonitätsprüfung etc.), um am Ende die gleichen Leistungen wie ein Immobilienmakler erbringen zu können. Außerdem zahlt sich die jahrelange Erfahrung eines Maklers nicht selten in bare Münze für den Eigentümer aus, weil er häufige Fehler beim Immobilienverkauf meidet.
2. Was muss ich vor der Maklerbeauftragung beachten?
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, einen Makler für Ihren Immobilienverkauf zu beauftragen, stellt sich die Frage: Wer sollte den Maklerauftrag erhalten? Wer ist der richtige Makler für mein Objekt?
Wenn Sie selbst den richtigen Makler suchen möchten, sollten Sie die Leistungen von Maklern in Ihrem Wohnumfeld genau vergleichen! Gute Makler überzeugen durch eine hohe Servicequalität und ein Leistungsspektrum, das über die Standard-Maklerleistungen hinausgeht.
Sie möchten wissen, worauf Sie vor der Beauftragung eines Maklers achten müssen? Dann können Sie unsere 15-Punkte-Checkliste zur Beauftragung eines Maklers nutzen und Punkt für Punkt durchgehen. Das hier abgefragte Leistungsspektrum sollte selbstverständlich für einen guten Makler sein.
- PDF erhalten und auf dem PC speichern
- Alle Punkte vor Beauftragung berücksichtigen
- Sicher und mit einem guten Gefühl verkaufen
Makler Leistungsspektrum: Mit einem guten Gefühl beauftragen
- Besprechung Verkaufsziel und Verkaufsabsicht
- Kostenlose Immobilienbewertung
- Entwicklung Verkaufsstrategie in Absprache mit Ihnen
- Zusammentragen aller notwendigen Unterlagen
- Beratung Energieausweis
- Anfertigung Verkaufsexposé
- Vermarktung über mehrere Kanäle (Datenbank, Internet, Zeitung)
- Organisation und Durchführung Besichtigungstermine
- Beratung Kaufinteressenten
- Bonitätsprüfung und Beratung bei Finanzierung potenzieller Kunden
- Leitung der Verkaufsverhandlung
- Anfertigung des Kaufvertrages
- Begleitung des Kaufabschlusses
Gibt es Makler speziell für meine Immobilie?
Die Wahl des richtigen Maklers ist entscheidend für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Bevor Sie einen Makler provisionspflichtig beauftragen, achten Sie darauf, dass er auf Ihre Objektart spezialisiert ist. Ob Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Luxusimmobilie – ein erfahrener Makler kennt die passenden Zielgruppen, Preissegmente und regionalen Markttrends. Während ein Luxusmakler also die idealen Leistungen für Ihre hochwertige Immobilie anbietet, weiß ein Gewerbemakler genau, worauf es beim Kauf und Verkauf von Immobilien in der Unternehmenswelt ankommt. Ihre Maklersuche zielt auf ein Grundstück ab, auf dem Sie selbst bauen möchten? Dann ist ein Grundstücksmakler die richtige Wahl.
Auch Spezialisierungen auf besondere Kundengruppen oder nachhaltige Immobilien sind möglich. Ein Makler, der Ihr Budget und Ihre Verkaufsstrategie versteht, steigert die Erfolgschancen erheblich. Bevor Sie einen Immobilienmakler beauftragen, prüfen Sie im Rahmen Ihrer Maklersuche am besten Referenzen und Schwerpunkte, um die ideale Unterstützung für Ihre konkrete Immobilie zu erhalten. So nutzen Sie die Expertise optimal und vermeiden Fehlentscheidungen.
3. Wie erkenne ich, ob ein Makler meine Anforderungen erfüllt?
Ein guter Makler spart Ihnen nicht nur Zeit und Stress, sondern sorgt auch für optimale Verkaufserlöse Ihrer Immobilie. Doch wie erkennen Sie, ob ein Makler wirklich qualifiziert ist? Die folgenden Tipps helfen Ihnen, herauszufinden, ob ein Immobilienmakler hält, was er verspricht. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl und hinterfragen Sie Fachkenntnisse und Vorgehensweisen, um die für Sie beste Wahl zu treffen.
- Qualifikationen: Fragen Sie nach Ausbildungen wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt sowie zur Zugehörigkeit bei einem Berufsverband, um zu erfahren, wie viel Fachwissen vorhanden ist.
- Angebotene Leistungen: Fragen Sie gezielt nach, welche Aufgaben der Makler übernimmt: vom Exposé, über die Marktanalyse, bis zur Vertragsverhandlung. Ein breites Leistungsangebot zeigt, dass Sie umfassend betreut werden.
- Arbeitsweise und Dauer: Ein seriöser Immobilienmakler erklärt Ihnen detailliert, wie er vorgeht und gibt Ihnen eine erste Zeiteinschätzung. Vorsicht ist bei unrealistischen Versprechungen, wie schnellen Verkäufen oder überdurchschnittlich hohen Verkaufspreisen, geboten.
- Referenzen: Lassen Sie sich abgeschlossene Projekte zeigen. Hat der Makler Erfahrungen mit Immobilien, die Ihrem Objekt ähneln? Neben der passenden Ausrichtung können Sie so auch erste Eindrücke über die Arbeitsweise erhalten.
- Bewertungen und persönliche Empfehlungen: Neben Online-Bewertungen können Freunde, Anwälte oder Steuerberater wertvolle Empfehlungen geben. Setzen Sie auf eine Kombination aus digitalen und persönlichen Erfahrungen für die bestmögliche Entscheidung.
4. Fallen schon bei Beauftragung eines Maklers Kosten an?
Nein. Die Beauftragung eines Immobilienmaklers mit dem Verkauf oder der Vermietung ist für den Auftraggeber zunächst nicht mit Kosten verbunden. Der Grund: Ein Maklervertrag ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch kein Dienstvertrag, d.h. der Auftraggeber schuldet dem Makler kein Entgelt für seine erbrachte Tätigkeit (siehe §652 BGB). Eine Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an, selbst wenn der Immobilienmakler umfangreiche Leistungen erbracht hat.
5. Was kostet es, einen Makler zu beauftragen?
Beim Verkauf von Immobilien gibt es keine gesetzlichen Höchstgrenzen für die Courtage, dies gilt auch seit Wirksamkeit des sogenannten Bestellerprinzips beim Kauf. Die Maklerprovision ist zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler weiterhin frei vereinbar. In der Regel beträgt sie inkl. Mehrwertsteuer zwischen 5 Prozent und 7 Prozent des tatsächlich erzielten Kaufpreises. Die tatsächliche Höhe richtete sich bis Ende letzten Jahres vor allem nach den in einem Bundesland üblichen Marktgepflogenheiten.
Sowohl Verkäufer und Vermieter als auch Käufer und Mieter beklagen sich häufig darüber, dass der Makler zu viel Geld verdient, d.h. dass die erzielte Maklerprovision deutlich über seinen tatsächlichen Kosten liegt. Tatsächlich kann ein Makler gutes Geld verdienen. Aber Achtung, denn hinter der Gebühr eines beauftragten Maklers steckt nicht nur der reine Gewinn, wie dieses Beispiel verdeutlicht:
Maklerprovision (Verkaufspreis 200.000 €, 5 % Provision) | 10.000 € |
Maklerkosten (geschätzt bei 6 Monaten Vermarktungszeit) | 5.000 € |
"Gewinn" Makler (Deckungsbeitrag vor Fixkosten) | 5.000 € |
Dabei wird häufig übersehen, dass ein Immobilienmakler auch hohe Fixkosten hat (z. B. Miete, Auto, Sekretariat, etc.) und auch Geld investieren muss, um einen Auftrag von einem Eigentümer zu erhalten. Dazu kommt, dass eine Provision hoch erscheinen kann, weil der Makler nur die Vertragspartner selbst, nicht aber die zuweilen große Anzahl von Interessenten an den Kosten beteiligen kann.
6. Verkäufer oder Käufer: Wer zahlt die Maklerkosten im Erfolgsfall?
Seit dem 23.12.2020 greift das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ und Verkäufer und Käufer teilen sich die Maklerprovision im Regelfall. Eine reine Außenprovision wie auch eine reine Innenprovision ist jedoch ebenfalls möglich. Häufig vereinbaren Immobilienmakler und Eigentümer bei Abschluss des Maklervertrags die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung, etwa in Höhe von drei Prozent plus Mehrwertsteuer. Festgelegt wird der Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für den Käufer, denn dieser zahlt einen ebenso hohen Anteil der Maklerprovision. Seit der Neuregelung der Maklerprovision ist es nicht mehr möglich, dass der Verkäufer den Makler beauftragt, der Käufer jedoch die Maklerkosten alleinig trägt.
Seitdem das Gesetz zur Provisionsteilung greift, trägt der Käufer die Maklerkosten nur dann alleine, wenn er einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt hat und der Makler zu diesem Zeitpunkt das spätere Kaufobjekt noch nicht akquiriert bzw. an der Hand hatte. (Mehr Informationen zu den seit 2021 möglichen Variante der Verteilung der Maklerprovision).
7. Wann sind Maklerkosten verhandelbar?
Die Provision ist für einen Käufer gut verhandelbar, wenn ein Immobilienmakler eine Immobilie sonst nur schwer vermitteln kann. Lieber verzichtet ein Makler auf Provision, als ganz leer auszugehen, z. B., weil der Maklervertrag ausläuft, bevor ein Käufer gefunden werden konnte. Ebenfalls ist eine Maklerprovision für einen Käufer gut verhandelbar, wenn die Provision absolut gesehen sehr hoch ist und der Käufer schnell bereit ist, einen Kaufvertrag zu unterschreiben.
Auch ein Verkäufer kann eine niedrige Verkäuferprovision aushandeln, wenn er ein für den Makler interessantes Objekt hat und dieser befürchtet, der Eigentümer könnte einen anderen Makler beauftragen oder eine Eigenvermarktung starten. Im Vermietungsbereich sind Maklerprovisionen nur selten verhandelbar, da die Provision in der Regel gerade die Vermarktungskosten deckt.
8. Können Maklerkosten bei Nicht-Erfolg dem Eigentümer angelastet werden?
Ja, aber nur, wenn eine Kostenbeteiligung bzw. ein konkreter Aufwendungsersatz vorher zwischen Eigentümer und Immobilienmakler vereinbart wurde. In der Praxis ist dies eher selten der Fall, kann aber vorkommen, wenn eine Immobilie z.B. sehr schwer zu vermarkten ist und der Makler nicht auf den Vermarktungskosten sitzen bleiben möchte. Laut der gängigen Rechtsprechung zählen nur die tatsächlich entstandenen Kosten zum Aufwendungsersatz, d.h. z. B. Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten, Kopierkosten, etc. (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1426). Der Arbeitslohn zählt hingegen nicht zu den erstattungsfähigen Kosten, sodass ein Makler bei Nicht-Erfolg trotz Aufwendungsersatz in der Regel einen Verlust macht.
9. Spar-Tipp bei der Maklerbeauftragung: Doppelte Provisionszahlungen vermeiden
Die Zusammenarbeit mit mehreren Maklern kann den Immobilienverkauf beschleunigen, birgt aber auch Risiken. Wenn Sie mehrere Makler beauftragen, sollten Sie die Provisionsfrage klar regeln, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Erhalten Sie denselben Käufer von verschiedenen Maklern, informieren Sie alle Beteiligten frühzeitig, wenn Sie bereits eine Person oder ein Exposé von einem anderen Anbieter kennen. Andernfalls könnten bei einem späteren Kauf beide Makler Provisionsansprüche geltend machen.
Grundsätzlich ist die Beauftragung eines Maklers effizienter, wenn Sie Vereinbarungen über Provisionsfreistellungen oder Aufteilungen treffen. Diese schaffen Klarheit und schützen Sie vor zusätzlichen Kosten. Klären Sie die Kosten beim beauftragten Makler von Anfang an und lassen Sie sich die Konditionen schriftlich bestätigen. So vermeiden Sie Missverständnisse und sorgen für eine reibungslose Zusammenarbeit, die Ihnen Zeit und Geld spart.
10. Wie finde ich den richtigen Makler für meine Immobilie?
Gerne schauen wir für Sie, welcher Makler konkret für den Verkauf Ihrer Immobilie geeignet ist. Selbstverständlich ist die Empfehlung unverbindlich und kostenlos. Wir empfehlen ausschließlich qualifizierte Immobilienmakler, die über langjährige Verkaufserfahrung in Ihrem Ortsumfeld verfügen und von vielen Kunden wiederholt positiv bewertet wurden.
Füllen Sie einfach folgendes Formular aus und wir empfehlen Ihnen unverbindlich einen ausgezeichneten Makler aus Ihrer Region.
Ja, besonders beim Immobilienverkauf profitieren Sie von der Marktkenntnis, dem Verhandlungsgeschick und der rechtlichen Expertise eines Maklers. Das spart Zeit, erhöht die Verkaufschancen und kann einen besseren Verkaufspreis erzielen.
Wählen Sie einen erfahrenen Makler, prüfen Sie Referenzen und vereinbaren Sie einen schriftlichen Maklervertrag. Klären Sie die Leistungen, Provisionshöhe und Vertragslaufzeit. Transparente Vereinbarungen schützen Sie vor Missverständnissen und unerwarteten Kosten.
Die Maklerprovision liegt in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises. Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben die niedrigsten Sätze, während die meisten anderen Bundesländer 7,14 % ansetzen. Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten oft zu gleichen Teilen.
Nein, reine Vermittlungsverträge mit dem Immobilienmakler sind erfolgsabhängig. Kosten entstehen erst bei erfolgreicher Vermittlung oder wenn zusätzliche Leistungen (z. B. Wertermittlungen) vereinbart wurden. Welche Kosten Ihnen wann entstehen, muss detailliert im Vertrag angegeben sein.