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von Bernd Benno Herrfuhrth | Immobilienberater

Wohnungsvermittler – Helfer bei der Vermittlung von Wohnraum

Der „Wohnungsvermittler“ ist nicht nur ein beliebter Begriff im Kreuzworträtsel, er ist auch immer dann gefragt, wenn jemand nicht selbst nach einer Wohnung, einem Mieter oder einem Immobilienkäufer suchen möchte. Mit dem Begriff „Wohnungsvermittler“ ist in erster Linie ein Immobilienmakler gemeint, es können aber auch Immobilienportale sowie Städte und Gemeinden in der Vermittlung von Wohnraum tätig sein. Erfahren Sie hier, welche unterschiedlichen Formen der Wohnungsvermittlung es gibt und wie sie sich unterscheiden.

1. Was ist ein Wohnungsvermittler und wann kommt er zum Einsatz?

Ein Wohnungsvermittler ist jemand, der eine Wohnung vermittelt oder zumindest die Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrags nachweist. Rechtlich geregelt ist die Wohnungsvermittlung über das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Das Gesetz soll den Wohnungssuchenden schützen und legt unter anderem fest, wann ein Vermittler Anspruch auf Entgelt hat und nach welchen Vorgaben er überhaupt handeln darf.

Die Bezeichnung „Wohnungsvermittler“ kann sich zwar auch auf die Vermittlung von Kaufimmobilien beziehen, größtenteils sind aber Mietwohnungen gemeint. Einerseits helfen Wohnungsvermittler Mietern, wenn diese eine neue Wohnung suchen. Auf der anderen Seite stehen sie auch Eigentümern zur Seite, die einen neuen Mieter finden möchten.

Gründe für das Einschalten eines Wohnungsvermittlers können beispielsweise sein:

  • Der Suchende bzw. der Wohnungseigentümer hat wenig Zeit und möchte die Arbeit lieber einem Profi überlassen.
  • Es steht ein Umzug in eine fremde Stadt an und der dortige Wohnungsmarkt ist dem Suchenden unbekannt.
  • Der Bürokratieaufwand der Wohnungssuche bzw. der Mietersuche überfordert den Suchenden bzw. den Wohnungseigentümer.

Die klassischste Form des Wohnungsvermittlers ist der Immobilienmakler, der für seine Arbeit eine Maklerprovision erhält. War es bis zum Jahr 2015 in der Regel der Mietinteressent, der diese gezahlt hat, änderte sich das mit der Einführung des Bestellerprinzips. Seither muss nur noch derjenige für den Makler zahlen, der ihn beauftragt – in der Regel also der Vermieter. Folge war, dass Makler ihren Tätigkeitsschwerpunkt eher auf Immobilienverkäufe und weniger auf die Vermittlung von Mietwohnungen legten.

Neue Wohnungsvermittlungsportale reagierten auf diese Veränderung. Start-ups wie Moovin, Nesthub oder Smmove wollten den Markt für Mietimmobilien revolutionieren, indem sie nach dem Vorbild von Datingportalen, Mieter und Vermieter auf neue Art zusammenbrachten. Das Prinzip funktionierte zum Großteil so: Wohnungsbietende stellen ihre Exposés online ein und legen individuelle Kriterien fest, die die Bewerber erfüllen sollen. Ein Algorithmus sorgt dann dafür, dass dem Vermieter nur die Interessenten angezeigt werden, die für ihn infrage kommen. Mehr zu diesen gewerblichen Wohnungsvermittlern unter Punkt 2.

Darüber hinaus gibt es folgende weitere Formen der Wohnungsvermittlung:

  • Kommunale Wohnungsvermittlung: Damit ist die Wohnungsvermittlung durch Städte und Gemeinden in den sogenannten geförderten Wohnungsbau bzw. in Sozialwohnungen gemeint. Hierbei wird Menschen mit besonderem Vorrang wie etwa Beziehern von Arbeitslosengeld oder SGB-II-Leistungen geholfen, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
  • Wohnungsvermittlung durch Firmen: In eine ähnliche Richtung wie die Wohnungsvermittlung durch Städte und Gemeinden zielt auch die Wohnungsvermittlung durch Firmen. Wenn diese über spezielle Mitarbeiterwohnungen oder vergleichbare Objekte verfügen, erspart das insbesondere jungen Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen oder Mitarbeitern, die nur auf Zeit beschäftigt werden, die aufwendige Suche nach (bezahlbarem) Wohnraum.
  • Vermittlung von Ferienwohnungen: Spezielle Agenturen oder Anbieter in Onlineportalen wie Airbnb oder Homeaway vermitteln Ferienwohnungen an Urlauber in Urlaubsgebieten. Auf diese Weise nehmen sie den Besitzern von Ferienwohnung die Suche nach Urlaubsgästen ab, wenn diesen beispielsweise der Arbeitsaufwand zu hoch ist.

2. Wie läuft die Wohnungsvermittlung über Wohnungsvermittlungsportale ab?

Gewerbliche Wohnungsvermittlungsportale gehen bei der Vermittlung von (Miet-) Wohnraum in der Regel anders vor als ein Immobilienmakler, da sie insbesondere die digitalen Möglichkeiten stärker ausschöpfen. Im Prinzip funktionieren viele dieser Portale ähnlich: Sie bündeln den Markt der Anbieter und Suchenden und schaffen Matches. Das heißt beispielsweise, den Wohnungssuchenden wird eine bestimmte Auswahl an Objekten angezeigt, die vorher festgelegten Kriterien entsprechen. Dasselbe ist auch aus Vermietersicht möglich: Ihnen können über bestimmte Filter nur die Bewerber angezeigt werden, die die vorher festgelegten Kriterien erfüllen. Das können Familienstand, ein Mindesteinkommen oder Haustiere sein.

Ihren Ursprung hatten viele dieser neu gegründeten Portale im Jahr 2015, als das Bestellerprinzip für Mietwohnungen eingeführt wurde und Immobilienmakler ihren Fokus größtenteils auf Verkaufsimmobilien legten. Tatsächlich haben sich jedoch viele dieser Start-ups langfristig nicht lange halten können, da Eigentümer von Mietimmobilien die Angebote nicht im erwarteten Umfang nutzten.

3. Wie teuer ist ein Wohnungsvermittler und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für eine Wohnungsvermittlung können unterschiedlich ausfallen, je nachdem, für welche Form des Wohnungsvermittlers man sich entschieden hat.

  • Immobilienmakler
    Die Provision eines Immobilienmaklers beträgt in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten. Bei Mietwohnungen trägt derjenige die Kosten für den Wohnungsvermittler, der ihn bestellt. Beim Immobilienverkauf sieht das anders aus. Die Kosten variieren je nach Bundesland und liegen zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Mit der Neuregelung der Maklerprovision im Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten in der Regel. Festgeschrieben ist dies im „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Wann Anspruch auf Entgelt für eine Wohnungsvermittlung besteht, ist grundsätzlich über das Wohnraumvermittlungsgesetz geregelt.
  • Wohnungsvermittlungsportale
    Was die Wohnungsvermittlung über Online-Portale angeht, gelten die individuellen Regelungen der Anbieter. Je nach Umfang der Leistungen können die Kosten stark variieren, zwischen 50 Euro und mehreren Hundert Euro ist alles möglich – abhängig davon, ob zum Beispiel nur eine Anzeige in einem Immobilienportal geschaltet wird oder auch ein Exposé erstellt und Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden. Getragen werden die Kosten zum Großteil von den Vermietern.

4. Wohnungsvermittlung von Kommunen und Arbeitgebern – was ist darunter zu verstehen?

Unabhängig vom freien Wohnungsmarkt existiert der öffentlich geförderte Wohnungsbau. Städte und Gemeinden helfen auf diese Weise Menschen mit geringem Einkommen oder besonderem Förderungsbedarf wie etwa Alleinerziehenden, Beziehern von Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dafür ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein notwendig. Die Ämter für Wohnungswesen der jeweiligen Kommunen sind Ansprechpartner für diese Fälle und treten dementsprechend als Wohnungsvermittler auf.

Ähnlich wie Städte und Gemeinden agieren in manchen Fällen auch Unternehmen. Vor allem größere Firmen wie Siemens oder BMW helfen ihren Angestellten dabei, eine preisgünstige Wohnung zu finden oder vermitteln ihnen direkt eine Mitarbeiterwohnung aus ihrem Bestand. Adressaten dieser Wohnungsvermittlung durch den Arbeitgeber sind beispielsweise Auszubildende, deren Einkommen für die Angebote des freien Wohnungsmarkts vor allem in den Ballungsräumen zu gering ist, oder etwa Mitarbeiter, die projektbezogen nur für einige Monate vor Ort sind. Auch angesichts des Fachkräftemangels macht die Wohnungsvermittlung durch den Arbeitgeber das Unternehmen für Bewerber besonders attraktiv.

5. Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnungsvermittler und einem Makler?

Grundsätzlich wird ein Immobilienmakler als Wohnungsvermittler bezeichnet. Mit dem Begriff ist manchmal aber auch ein digitales Wohnungsvermittlungsportal oder die Wohnungsvermittlung durch Städte und Gemeinden bezogen auf den geförderten Wohnungsbau gemeint.

Der Unterschied ist, dass ein Immobilienmakler sowohl für die Vermietung als auch den Verkauf von Immobilien zuständig ist und er für seine Tätigkeit eine Maklerprovision erhält. Er wird sowohl von einem Eigentümer, der eine Wohnung oder ein Haus zum Kauf oder zur Miete anbietet, als auch von einem Kauf- oder Mietinteressenten beauftragt. Sein Leistungsspektrum reicht von der Immobilienbewertung über die Verkaufsberatung und Organisation von Besichtigungsterminen bis hin zur Begleitung zur Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar. Zudem zeichnet ihn die persönliche Betreuung seiner Klientel aus.

Im Gegensatz dazu agieren Wohnungsvermittlungsportale oftmals weniger persönlich und intensiv beratend, weshalb ihre Kosten auch niedriger ausfallen als die Kosten für einen Makler. Sie schöpfen vielmehr die digitalen Möglichkeiten aus. Die kommunale Wohnungsvermittlung wiederum ist eine Sozialleistung der Städte und Gemeinden. Beiden Arten der Wohnungsvermittlung ist gemein, dass sie sich auf die Vermittlung von Mietwohnungen konzentrieren, während ein Immobilienmakler mittlerweile fast ausschließlich für Verkaufsimmobilien tätig ist.

Wenn Sie Hilfe bei der Maklersuche benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. immoverkauf24 hilft Ihnen, den passenden Experten zu finden.

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