Immobilienmakler für Vermietung: Kosten, Aufgaben & Makler finden
Eine Wohnung oder ein Haus vermieten: Das ist nicht für jeden Kapitalanleger ein Selbstgänger. Insbesondere wer noch nie vermietet hat, ist mit einem kompetenten Immobilienmakler für die Vermietung gut beraten. Dafür sprechen viele Aspekte, zum Beispiel die Zeitersparnis und die höhere Chance auf unkomplizierte Mieter, die langfristig die Miete problemlos zahlen können.
Die Vorteile eines Maklers bei der Vermietung
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1. Welche Aufgaben hat ein Makler bei der Vermietung?
Die Vermietung mit Makler hat für Vermieter einen entscheidenden Vorteil: Der Makler nimmt ihnen eine Menge Arbeit ab, da er viele teils sehr zeitaufwändige Aufgaben erledigt. Um folgendes müssen sich Vermieter beim Beauftragen eines Maklers für die Vermietung daher nicht kümmern:
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Festlegen der Miethöhe: Immobilienmakler für die Vermietung unterstützen Vermieter beim Festlegen der Miete. Das kann aufgrund der vielen rechtlichen Vorgaben und Besonderheiten durchaus herausfordernd sein und bedarf eines gewissen Fingerspitzengefühls, damit die Miete weder zu hoch noch zu niedrig für das Objekt angesetzt wird. Das ist auch deshalb sehr wichtig, weil die Miete ohne Mieterwechsel möglicherweise auf viele Jahre hinaus nur innerhalb eines eng definierten Korridors angepasst werden kann.
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Zusammenstellen der Unterlagen: Bei einer Vermietung mit Makler kümmert sich dieser um das Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen. Dazu gehört beispielsweise ein Energieausweis, der bei der Besichtigung vorhanden sein muss.
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Vermarktung: Makler für die Vermietung kümmern sich um die Vermarktung der Wohnung und greifen beispielsweise auf ihre Suchkartei zurück oder nutzen die gängigen Immobilienplattformen.
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Ansprechpartner für Interessenten: Der Immobilienmakler für die Vermietung beantwortet Fragen der Interessenten und steht für weitere Informationen zum Objekt zur Verfügung.
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Durchführung von Besichtigungen: Makler übernehmen im Rahmen der Vermietung sämtliche Aufgaben rund um die Besichtigungen – angefangen bei der Terminkoordination bis hin zur Durchführung der Besichtigungen mit potenziellen Mietern.
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Bonitätsprüfung: Ein Immobilienmakler nimmt vor der Vermietung eine Bonitätsprüfung der Mieter vor, die in die engere Wahl kommen. Diese Aufgabe ist besonders wichtig, da unbedachten Vermietern bei Zahlungsproblemen der Mieter große Schwierigkeiten drohen können.
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Erstellen des Mietvertrages: Makler für die Vermietung beraten Vermieter beim Erstellen eines vermieterfreundlichen Mietvertrags und zeigen innerhalb des engen rechtlichen Rahmens für sie vorteilhafte Optionen auf.
Wir arbeiten deutschlandweit mit rund 500 zuverlässigen Maklern für die Vermietung und den Verkauf erfolgreich zusammen.
2. Welche Vorteile bietet ein Immobilienmakler für die Vermietung?
Geht es um die Vermietung einer Immobilie, hängt es entscheidend vom Mieter ab, ob das Mietverhältnis problemlos läuft oder es häufig zu Schwierigkeiten kommt. So gibt es Mieter, die zwar regelmäßig die Miete zahlen, sich aber als Querulanten erweisen und ständig etwas am Mietobjekt oder den Nebenkosten auszusetzen haben. Schlimmstenfalls zahlen sie die Miete unregelmäßig oder gar nicht. Allein um solche Mieter möglichst schon im Vorfeld auszusieben, kann ein versierter Makler für Vermietung aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen und damit einhergehender Menschenkenntnis wertvolle Dienste leisten. Darüber hinaus sprechen noch diverse weitere Aspekte für das Beauftragen eines Maklers für die Vermietung:
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Zeit & Aufwand
Immobilienmakler für die Vermietung nehmen Vermietern alle zeitintensiven und aufwändigen Aufgaben ab – darunter beispielsweise das Organisieren und Durchführen der Besichtigungen und das Erstellen einer ansprechenden Anzeige. -
Fachkenntnisse
Makler bringen das für die Vermietung erforderliche Fachwissen mit und können beurteilen, welche Miete für das Objekt angemessen und vor allem rechtlich zulässig ist. -
Fehler vermeiden
Bei der Vermietung können Immobilienmakler dabei helfen, Fehler beim Gestalten des Mietvertrags zu vermeiden, die unangenehme rechtliche Konsequenzen haben können. Dazu gehören beispielsweise ungültige Klauseln im Mietvertrag oder eine falsch berechnete Miete. -
Vermieter-Interessen
Immobilienmakler berücksichtigen bei der Vermietung die Interessen des Vermieters. Damit fahren Vermieter besser als wenn sie beispielsweise unbedacht auf den Vorschlag des aktuellen Mieters für einen Nachmieter eingehen. -
Netzwerk
Gute und erfahrene Makler haben in der Regel ein umfangreiches Netzwerk und können dank ihrer Interessentenkartei zügig geeignete Nachmieter finden.
3. Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?
Seit dem 1. Juni 2015 gilt für die Vermietung das Bestellerprinzip. Konkret: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Maklerprovision. Das ist bei Vermietung üblicherweise der Vermieter.
Die Höhe der Maklerprovision für die Vermietung beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer, falls der Mieter den Makler beauftragt hat. Hat der Vermieter den Makler für Vermietung beauftragt, ist die Maklerprovision frei verhandelbar und kann beispielsweise auch bei drei Nettokaltmieten liegen. Wichtig zu wissen: Die Maklerprovision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig – also erst dann, wenn der Mietvertrag unterschrieben wurde. Zudem darf die Maklerprovision nicht von Mietern zurückverlangt werden oder über die Miete auf sie abgewälzt werden.
immoverkauf24 Tipp
Sie sind Vermieter und die Kosten für die Vermietung durch einen Makler erscheinen Ihnen zu hoch? Diese fallen für Sie unterm Strich geringer aus als es auf den ersten Blick erscheint. Denn Sie können die Maklerprovision für die Vermietung steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Mieteinnahmen versteuern.
4. Worauf muss man beim Maklervertrag für die Vermietung achten?
Ähnlich wie beim Hausverkauf mit Makler gilt es auch beim Beauftragen eines Maklers für die Vermietung einige wichtige Aspekte zu beachten. So sind seit 2015 bei Vermietung ausschließlich Maklerverträge in Textform zulässig. Vorher waren auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass ein Maklervertrag, der unbefristet geschlossen wurde, jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Bei einer Befristung kann der Vermieter den Maklervertrag hingegen nur aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall spricht man von einer außerordentlichen Kündigung. Denkbar wäre hier beispielsweise, dass der Makler für die Vermieter nachweislich keine Anstrengungen unternimmt, einen Mieter zu finden.
Vermieter sollten bei der Beauftragung eines Maklers für die Vermietung beachten, dass es mehrere Arten des Maklervertrags gibt. Hier sollten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten sorgfältig geprüft werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Die drei Varianten im Kurzüberblick:
- Einfacher Auftrag: Bei dieser Variante können Vermieter auch andere Makler beauftragen oder selbst einen Mieter suchen. Finden sie auf eigene Faust Mieter, müssen sie keine Maklerprovision zahlen.
- Makleralleinauftrag: Bei dieser Vertragsform verpflichten sich Vermieter, ausschließlich einen Makler zu beauftragen. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, auch selbst einen Mieter zu finden, ohne dass eine Maklerprovision fällig wird.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Bei dieser Vertragsform darf der Vermieter keinen weiteren Makler beauftragen und muss Interessenten an den betreffenden Makler verweisen, wenn er selbst fündig wird.
Maklerverträge beinhalten zunächst einmal lediglich eine Vermittlungs- und Nachweistätigkeit. Sollen Makler für die Vermietung weitere Aufgaben wie etwa das Durchführen der Besichtigungen übernehmen, sollte dies im Maklervertrag auch festgehalten werden.
5. Wie findet man einen guten Makler für die Vermietung?
Nur kompetente Immobilienmakler bieten Immobilieneigentümern einen Mehrwert – sei es beim Hausverkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung als Kapitalanlage. Daher kommt es entscheidend darauf an, einen fachlich qualifizierten Makler für Vermietung zu finden. Folgende Punkte helfen bei der Auswahl eines geeigneten Immobilienmaklers für die Vermietung:
- Welche Ausbildung kann der Makler für Vermietung vorweisen? Optimal wäre beispielsweise eine Ausbildung als Immobilienkaufmann oder -frau.
- Inwiefern hat sich das Maklerbüro auf Vermietung spezialisiert?
- Welche Referenzen hat der Immobilienmakler für Vermietung vorweisen? Optimal ist es, wenn der betreffende Makler nicht nur auf den Verkauf spezialisiert ist, sondern auch nachweisen kann, dass er viele Vermietungen erfolgreich begleitet hat.
- Ist der Makler für Vermietung auf die Region spezialisiert? Je besser die regionalen Kenntnisse, desto eher kann ein Makler für die Vermietung die Miete realistisch einschätzen.
- Ist der Immobilienmakler Mitglied in einem Fachverband wie dem Immobilienverband Deutschland (IVD)? Dies ist deshalb wichtig, weil Makler bei Eintritt in einen solchen Verband ihr Fachwissen nachweisen müssen.
immoverkauf24 Tipp
Sie planen eine Vermietung mit Makler, kennen aber kein geeignetes Maklerbüro? Dann lohnt es sich, im Bekannten- und Freundeskreis nach Empfehlungen zu fragen. Alternativ können Sie auch unseren Service nutzen und eine Maklerempfehlung erhalten – kostenlos und unverbindlich.