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Alleinerbe: Haftung, Steuern, Rechten & Pflichten

Alleinerben haben es in vielerlei Hinsicht einfacher als Mitglieder von Erbengemeinschaften, denn sie können oftmals völlig frei über ihre Erbschaft verfügen. Das kann sich insbesondere dann als vorteilhaft erweisen, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört. Der Grund: Üblicherweise müssen sich Alleinerben nicht mit anderen Erben darüber abstimmen, was mit der Immobilie passieren soll. Nicht immer kann ein Alleinerbe jedoch uneingeschränkt mit dem Nachlass verfahren. Wir zeigen, was Sie zum Thema wissen müssen.

1. Was ist ein Alleinerbe?

Alleinerbe ist, wer den gesamten Nachlass eines Verstorbenen erbt. Dies kann der Fall sein, wenn der Erblasser beispielsweise in seinem Testament verfügt hat, dass eine Person – etwa der Ehegatte – sein gesamtes Vermögen erhalten soll. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung „Haupterbe“, denn dieser besagt lediglich, dass eine Person den größten Anteil am Nachlass erhält. Sie muss also nicht zwangsläufig einziger Erbe sein.

Für Alleinerben gestaltet sich die weitere Vorgehensweise vielfach unkompliziert, da keine Erbengemeinschaft existiert, die sich über die weitere Verwendung und die Aufteilung des Nachlasses im Zuge der Erbauseinandersetzung einigen muss.

Gehören Immobilien zum Nachlass, müssen sich Alleinerben also nicht mit den anderen Erben abstimmen. Völlig frei können allerdings nur sogenannte befreite Alleinerben agieren.

Achtung!

Auch Alleinerben müssen damit rechnen, dass Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche auf den Pflichtteil geltend machen. Es kann also vorkommen, dass Alleinerben den Pflichtteil herausgeben müssen und sie trotz dieser Anordnung des Erblassers nicht das gesamte Vermögen erben.

2. Wie bestimme ich einen Alleinerben?

Wer einen Erbvertrag oder ein Testament aufsetzt, kann aufgrund der Testierfreiheit und der daraus resultierenden gewillkürten Erbfolge nach seinen Vorstellungen einen Alleinerben benennen. Dies muss ausdrücklich benannt werden. Eine typische Formulierung hierzu lautet: „Alleinerbe soll mein Ehepartner xy sein.“

Es kann mitunter auch ohne Vorliegen eines Testaments oder Erbvertrags der Fall sein, dass eine Person zum Alleinerben wird. In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge und je nach Familienkonstellation kann auch hier vorkommen, dass ein Angehöriger laut Erbrecht Alleinerbe wird.

Ein Beispiel: Angenommen, ein kinderloser lediger Mann stirbt. Leben seine Eltern noch, werden sie zu seinem Erben. Sind sie beide verstorben, würde die Schwester zur Alleinerbin.

immoverkauf24 Tipp

Wenn Sie ein Testament aufsetzen und einen Alleinerben benennen wollen, sollten Sie möglichst auch einen Ersatzerben erwähnen. Dieser erbt, wenn der Alleinerbe vor Ihnen stirbt oder das Erbe ausschlägt. Nutzen Sie für das Erstellen eines Testaments unser Muster Testament Alleinerbe als Anregung, um dann individuell mit einem Fachanwalt Ihren Vorstellungen entsprechend anpassen können.

3. Welches sind die Rechte und Pflichten eines Alleinerben?

Wie bei jedem Erbfall gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den Alleinerben über. Dazu gehören auch sämtliche Verbindlichkeiten des Erblassers. Zudem sind Alleinerben wie andere Erben auch verpflichtet, Auflagen und Vermächtnisse des Erblassers zu beachten und die Anordnungen zu befolgen. Außerdem haben Alleinerben weitere Pflichten: So müssen sie folgenden Personengruppen auf Wunsch Auskunft erteilen:

  1. Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter Pflichtteilsberechtigte Personen
  2. Nachlassgläubiger
  3. Pflichtteilsberechtigte Personen

Darüber hinaus muss der Alleinerbe die Bestattungskosten für den Verstorbenen übernehmen.

4. Unterschied zwischen befreiten Alleinerben und Haupterben

Ein befreiter Alleinerbe kann völlig frei über den Nachlass verfügen, ohne bestimmte Vorgaben des Erblassers beachten zu müssen. Ein Haupterbe hingegen erbt nicht den gesamten Nachlass, sondern den Löwenanteil des Vermögens. Damit gehört er einer Erbengemeinschaft an, die den Nachlass aufteilen muss. Dies kann sich kompliziert gestalten, wenn nicht teilbare Vermögenswerte wie etwa Immobilien zum Nachlass gehören, über deren Verwendung sich die Miterben einigen müssen. Ein Haupterbe kann daher im Gegensatz zum befreiten Alleinerben nicht frei entscheiden.

Typisch ist der Einsatz eines befreiten Alleinerben beim Berliner Testament. Bei diesem Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Dabei ist es möglich, den Ehegatten ausdrücklich als befreiten Vorerben zu benennen. Dieser hat dann völlig freie Hand bezüglich des Vermögens. Anders die Beschränkung: In diesem Fall muss der Ehegatte bestimmte Vorgaben einhalten und darf beispielsweise das Familienheim nicht verkaufen, wenn dies im Testament so festgelegt wurde.

Achtung!

Gemäß § 2136 BGB dürfen auch befreite Vorerben keine Schenkungen vornehmen. Zudem müssen sie gemäß § 2121 BGB ein Nachlassverzeichnis anlegen, wenn sie dazu aufgefordert werden.

5. Was passiert, wenn ich als Alleinerbe eine Immobilie erbe?

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, haben befreite Alleinerben den großen Vorteil, dass sie sich mit niemandem über die weitere Verwendung der Immobilie abstimmen müssen. Sie können das Haus oder die Wohnung jederzeit vermieten, verkaufen oder selbst nutzen.

Sie denken über einen Verkauf der geerbten Immobilie nach? Beginnen Sie mit unserem kostenlosen Immobilienwert-Rechner, um eine erste Einschätzung des Immobilienwerts zu erfahren!

Anders sieht es hingegen aus, wenn der Erblasser Beschränkungen vorgesehen hat und beispielsweise angeordnet hat, dass die Immobilie nicht verkauft oder verschenkt werden darf. Dies kann beispielsweise bei beschränkter Vorerbschaft im Berliner Testament der Fall sein.

immoverkauf24 Tipp

Gibt es ein notarielles oder privates Testament und können Sie das Eröffnungsprotokoll vorlegen, benötigen Sie als Alleinerbe keinen Erbschein, um das Grundbuch korrigieren zu lassen. Dies ist nach einem Erbfall erforderlich, da Sie als Erbe neuer Eigentümer der Immobilie werden.

6. Haftung, Beschränkung und Belastungen eines Alleinerben

Gemäß § 1967 BGB haften Alleinerben für alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Dabei wird auch ihr Privatvermögen berücksichtigt, sofern sie kein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. In diesem Fall wäre die Haftung auf das geerbte Vermögen begrenzt.  

Zudem kann der Erblasser Beschränkungen und Belastungen vorgesehen haben:

  • Beispiele für Beschränkungen: Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse (diese verpflichten den Alleinerben, dem Vermächtnisnehmer die ihm zugedachten Vermögensgegenstände auszuhändigen).

  • Beispiel für Belastungen: Nacherbschaft. In diesem Fall geht der Nachlass erst an den Alleinerben über, wenn der Vorerbe verstorben ist. Diese Variante wird von Erblassern gewählt, die sicherstellen wollen, dass der Vorerbe das Vermögen nicht für sich allein verwendet und es auch den Nacherben zugutekommt.

7. Welche Steuern muss ich als Alleinerbe bezahlen?

Bei Alleinerben ist die Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu Mitgliedern von Erbengemeinschaften größer, dass sie Erbschaftssteuer zahlen müssen. Dies liegt daran, dass sie das gesamte Vermögen erben und dies nicht auf mehrere Köpfe verteilt wird.

Ein Beispiel: Angenommen, ein lediger Mann ist Alleinerbe eines Vermögens von 500.000 Euro, das ihm seine Mutter hinterlassen hat. Er müsste dann 100.000 Euro versteuern, da sein Freibetrag von 400.000 Euro ausgeschöpft ist. Hierfür wären elf Prozent beziehungsweise 11.000 Euro Erbschaftssteuer zu zahlen.

Hätte der Alleinerbe eine Schwester und wären beide von der Mutter zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt worden, müsste weder er noch die Schwester Erbschaftssteuer zahlen, da sich das Erbe dann auf 250.000 Euro halbiert und somit der Freibetrag unterschritten wird.

immoverkauf24 Info

Wenn Sie eine Immobilie erben, kann es mitunter dazu kommen, dass der Alleinerbe Spekulationssteuer zahlen muss, sofern er diese mit Gewinn verkauft und die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist.

8. Wann sollte sich ein Alleinerbe anwaltlichen Rat holen?

Auch wenn Alleinerben in der Regel problemlos über den Nachlass entscheiden können, gibt es Fälle, in denen sie sich fachlichen Rat von einem Anwalt holen sollten:

  • Eine Erbausschlagung kommt in Betracht.
  • Pflichtteilsberechtigte fordern ihren Pflichtteil ein.
  • Andere Erben wollen das Testament anfechten.
  • Es handelt sich um größeres oder unübersichtliches Vermögen.
  • Der Erblasser hat den Alleinerben beschränkt (Beispiel: Testamentsvollstreckung) oder mit Auflagen (Beispiel: Nacherbschaft) belastet.
  • Vermächtnisnehmer machen ihre Ansprüche geltend.
  • Der Erblasser hat den Nachlass gezielt durch Schenkungen reduziert.
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