Sterbeurkunde: Kosten, Beantragung & Definition
Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument im Zusammenhang mit der Nachlassregelung nach einem Todesfall. Sie wird benötigt, um den Tod einer Person zu dokumentieren und beispielsweise Versicherungsansprüche geltend zu machen. Sie ist außerdem erforderlich, um den Verstorbenen bestatten zu können und um einen Erbschein zu beantragen. Wir haben alle wichtigen Informationen zu diesem Dokument für Sie zusammengestellt.
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1. Was ist eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde dient dazu, den Tod eines Menschen amtlich zu bescheinigen. Sie enthält Angaben zu Sterbeort und -datum sowie Angaben zum Partner, falls der Verstorbene verheiratet war oder einen eingetragenen Lebenspartner hatte.
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt am Wohnort des Verstorbenen ausgestellt und ist wichtig, da sie beispielsweise für das Beenden von Verträgen wie zum Beispiel Mitgliedschaften oder Abonnements benötigt wird. Wenn es darum geht, Versicherungsansprüche geltend zu machen, muss sie ebenfalls vorgelegt werden. Zudem kann ohne Sterbeurkunde keine Bestattung erfolgen. Auch für das Beantragen eines Erbscheins muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.
Zudem informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister anhand der Meldung des Todesfalls und somit dient die Sterbeurkunde auch dazu, die Testamentseröffnung voranzutreiben.
Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Dieser wird für das Beantragen der Sterbeurkunde benötigt.
2. Immobilie geerbt – brauche ich eine Sterbeurkunde?
Hat der Verstorbene kein notarielles Testament hinterlassen, müssen Erben von Immobilien einen Erbschein beantragen, um das Grundbuch berichtigen zu lassen und als neue Eigentümer eingetragen zu werden. Um den Erbschein beantragen zu können, wird die Sterbeurkunde benötigt.
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3. Wie beantragt man eine Sterbeurkunde?
Gemäß § 28 Personenstandsgesetz (PStG) muss die Sterbeurkunde bis zum dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden. Auf Wunsch kann sich auch der Bestatter darum kümmern, in diesem Fall benötigt er eine Vollmacht. Um eine Sterbeurkunde zu beantragen, werden folgende Dokumente benötigt:
- Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt und enthält Angaben zur Person, Ort und Uhrzeit sowie Ursache des Todes)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Heirats- und Sterbeurkunde (bei Verwitweten)
immoverkauf24 Tipp
Sollten Sie die benötigten Urkunden wie etwa die Heiratsurkunde nicht finden, können Sie beim zuständigen Standesamt auch eine Abschrift aus dem Familienbuch anfordern. Geht die Sterbeurkunde später versehentlich verloren, kann sie ebenfalls beim Standesamt am Wohnort des Verstorbenen erneut angefordert werden.
Wichtig bei Todesfällen im Ausland
In diesen Fällen ist die deutsche Botschaft oder ein Konsulat im betreffenden Land die erste Anlaufstelle. Die Mitarbeiter dort setzen sich dann mit den zuständigen Behörden in Deutschland in Verbindung, damit die Formalitäten erledigt werden können.
4. Wie viel kostet eine Sterbeurkunde?
Für eine Sterbeurkunde fallen Kosten an, die je nach Region bei 10 bis 12 Euro liegen. Für weitere Exemplare wird eine Gebühr in Höhe von rund 5 Euro fällig. Exemplare für die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenkassen und das Sozialamt stellt das Standesamt gebührenfrei aus.
Klären Sie am besten schon im Vorfeld ab, wie viele Exemplare Sie im Original benötigen. Vielfach reicht auch eine Kopie der Sterbeurkunde aus. So sparen Sie sich den erneuten Weg zum Standesamt, um weitere Exemplare der Sterbeurkunde anzufordern.