Testament anfechten: Anfechtungsgründe, Kosten & Fristen
Ein unliebsames Testament anfechten – wer würde das nicht gern tun, wenn er erfährt, dass ein verstorbener enger Angehöriger ihn übergangen und möglicherweise gar nichts vererbt hat? Doch so einfach ist die Sachlage nicht, denn das Erbrecht sieht die Möglichkeit der Anfechtung eines Testaments lediglich in bestimmten Fällen vor. Welche Gründe müssen für die Anfechtung vorliegen, wer darf anfechten und wie funktioniert die Anfechtung? Warum sollte ein Anwalt eingeschaltet werden und wie verhält es sich mit der Anfechtung eines Berliner Testaments? Wir haben alle wichtigen Informationen rund um die Anfechtung eines Testaments zusammengestellt.
Zusätzlich können Sie sich unseren Ratgeber "Immobilie erben" kostenlos als PDF downloaden. Hier erhalten Sie, alle Voraussetzungen, unter denen Sie ein Testament anfechten können in einer übersichtlichen Zusammenfassung sowie weitere Informationen und hilfreiche Praxistipps rund um das Erben von Immobilien.
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- Das Testament anfechten – Tabelle mit Kurzübersicht
- Was sind gute Gründe, um ein Testament anzufechten?
- Anfechtungserklärung und Fristen – Hier Muster Anfechtungserklärung!
- Das gemeinschaftliche Testament anfechten: Ein Sonderfall
- Was sind die Rechtsfolgen und was passiert mit dem Pflichtteil?
- Wie kann ein Anwalt bei der Anfechtung des Testaments helfen?
1. Das Testament anfechten – Tabelle mit Kurzübersicht
Mit einem Testament können künftige Erblasser im Rahmen der Testierfreiheit festlegen, wie und an wen sie ihr Vermögen vererben wollen. Mitunter kommt es jedoch vor, dass ein Testament nicht den Anforderungen entspricht, die für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung erfüllt sein müssen. Liegen solche Gründe vor, kann das Testament angefochten werden. Nicht möglich ist es jedoch, ein Testament einfach deshalb anzufechten, weil einzelnen Angehörigen die Verfügungen des Erblassers nicht passen – etwa, weil sie nicht in dem Umfang bedacht wurden, wie sie es sich erhofft hatten.
Unsere Tabelle liefert einen schnellen Überblick zum Thema Testaments-Anfechtung:
Wer darf anfechten? | Wo anfechten? | Wie anfechten? | Kosten? |
---|---|---|---|
Gemäß § 2080 BGB jeder, der von einer Anfechtung profitieren würde - z. B. Pflichtteilsberechtigte, Ersatzerben, Vorerben | Gemäß § 2081 BGB ist das Nachlassgericht am Wohnort des Erblassers zuständig | Anfechtungserklärung einreichen | Anwalts- und Gerichtskosten, bei erfolgreicher Anfechtung vom Nachlass abgezogen. Höhe: Abhängig vom Vermögen |
2. Was sind gute Gründe, um ein Testament anzufechten?
Für die Anfechtung eines Testaments sieht unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Buch 5 zum Erbrecht diverse Gründe für eine Anfechtung vor:
- Motiv-/Erklärungs-/Inhaltsirrtum: Hat sich der Erblasser bezüglich bestimmter Annahmen geirrt, liegt gemäß § 2078 Absatz 2 BGB ein Motivirrtum vor – etwa dann, wenn er davon ausgegangen ist, dass ein von ihm eingesetzter Erbe ihn bis zum Tod pflegt und dieser die Aufgabe gar nicht wahrgenommen hat. Ein Erklärungsirrtum gemäß § 2078 Absatz 1 BGB liegt beispielsweise vor, wenn der Erblasser falsche Zahlen genannt hat – etwa, wenn er 50.000 Euro als Tagesgeldguthaben erwähnt und sich lediglich 5.000 Euro auf dem Konto befinden. Ein Inhaltsirrtum gemäß § 119 Absatz 1 BGB kann beispielsweise vorliegen, wenn der Erblasser beispielsweise glaubt, dass seine Schwester gemäß gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe wäre und ihr deshalb das gesamte Vermögen vererbt.
- Drohung/(arglistige) Täuschung/Fälschung: Haben Dritte rechtswidrig Einfluss auf das Testament genommen, liegt ein Anfechtungsgrund vor. Dazu gehören die Fälschung des Dokuments, die Bedrohung des Erblassers beim Verfassen des Testaments sowie die (arglistige) Täuschung. Diese liegt gemäß § 2078 Absatz 2 BGB vor, wenn der Erblasser bestimmte Verfügungen trifft, weil ihm falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
- Sittenwidrigkeit: Als sittenwidrig gilt ein Testament, wenn es in einer Zwangslage verfasst wurde – etwa bei schwerer Krankheit.
- Formfehler: Ein Formfehler liegt beispielsweise vor, wenn ein privates Testament entgegen der Vorgaben des § 2247 BGB nicht handschriftlich verfasst wurde oder die Unterschrift des Erblassers fehlt.
- Testierunfähigkeit: Ein wirksames Testament setzt Testierfähigkeit voraus. Dazu gehört, dass der Erblasser volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte ist. Bei Demenz wäre die Testierfähigkeit beispielsweise nicht (mehr) gegeben.
- Kurzfristige Anpassungen: Hat der Erblasser das Testament kurz vor seinem Tod geändert, liegen möglicherweise Anfechtungsgründe vor – etwa Testierunfähigkeit.
- Ein Erbe ist erbunwürdig: Hat der Erblasser Personen bedacht, die gemäß § 2339 BGB als erbunwürdig gelten, ist das Testament ungültig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Erbe den Erblasser töten wollte.
- Teilweise unwirksame Verfügungen: Hätte der Erblasser bestimmte Verfügungen ohne die unwirksamen nicht getroffen und sind diese voneinander abhängig, wird gemäß § 2085 BGB nicht nur die betreffende Verfügung, sondern das gesamte Testament unwirksam.
- Übergehen von Pflichtteilsberechtigten: § 2079 BGB sieht vor, dass das Übergehen von Pflichtteilsberechtigten zur Unwirksamkeit des Testaments führen. Dies gilt auch, wenn der Erblasser nichts von der betreffenden Person wusste.
- Erblasser ist an frühere letztwillige Verfügungen gebunden: Dieser Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Erblasser bereits ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) errichtet hatte, das nicht mehr geändert werden kann. Dazu kann es kommen, wenn der betreffende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner bereits verstorben ist.
- Wenn ein geschiedener Ehegatte erben soll: Hat der Erblasser seinen Ehepartner als Erben eingesetzt und ist die Ehe geschieden oder hat der Erbe der Scheidung zugestimmt, kann dies ein Anfechtungsgrund sein.
- Wenn Heime oder Heimmitarbeiter bedacht wurden: Liegt ein Verstoß gegen § 14 Absatz 5 HeimG vor und wurde somit ein Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung oder die Einrichtung selbst zum Erben eingesetzt, wird das Testament unwirksam.
3. Anfechtungserklärung und Fristen – Hier Muster Anfechtungserklärung!
Jeder, der von der Anfechtung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments profitieren würde, kann gemäß § 2080 BGB diesen Schritt gehen. Sie wollen ein Testament anfechten? Wir haben für diesen Zweck ein kostenloses Muster "Testament anfechten" als PDF zum Download für Sie erstellt, welches Ihnen als Vorlage für Ihre eigene Anfechtungserklärung dienen soll.
Zu dem Personenkreis, der von einer Anfechtung profitieren würde, gehören vor allem Erb- und Pflichtteilsberechtigte, Vorerben und Ersatzerben sowie übergangene Erben. Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder des Erblassers. Ist er kinderlos verstorben, haben auch seine Eltern Anspruch auf den Pflichtteil.
Zwecks Anfechtung muss eine Anfechtungserklärung gemäß § 2081 BGB beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen eingereicht werden. Die Anfechtung des Testaments muss dabei binnen eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen (§ 2082 BGB)!
Erfährt ein Anfechtungsberechtigter mehr als 30 Jahre nach Eintritt des Erbfalls von einem Anfechtungsgrund, ist die Anfechtung nicht mehr möglich.
Bestimmte Formvorgaben für das Schreiben gibt es nicht, folgende Punkte müssen jedoch enthalten sein:
- Name des Anfechtenden, Anschrift, Anfechtungsberechtigung
- Name des Erblassers, letzter Wohnort, Datum des Erbfalls
- Adresse Nachlassgericht
- Erklärung des Anfechtungsgrundes
- Beweise zum Anfechtungsgrund
- Forderungen zum Testament
- Datum und Unterschrift des Anfechtenden
4. Das gemeinschaftliche Testament anfechten: Ein Sonderfall
Auch die Anfechtung eines Berliner Testaments ist möglich. In diesem Fall können nicht nur die Erben, sondern auch die Erblasser anfechten – allerdings nicht zu Lebzeiten beider Ehegatten, sondern erst, wenn einer der beiden Ehegatten verstorben ist.
Der Anfechtende geht dann gegen seine eigenen wechselbezüglichen Verfügungen vor, womit zugleich auch die entsprechende wechselseitige Verfügung des verstorbenen Ehegatten hinfällig wird.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Haben sich die Ehegatten bei einem Berliner Testament gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt und ficht ein Ehegatte die Erbeinsetzung des anderen an, ist damit auch seine Erbeinsetzung durch den anderen hinfällig. Dann greift die gesetzliche Erbfolge.
5. Was sind die Rechtsfolgen und was passiert mit dem Pflichtteil?
Werden einzelne Verfügungen in einem Testament erfolgreich angefochten, bleiben andere möglicherweise wirksam. Der Grund: Das Testament insgesamt wird gemäß § 2085 BGB nur dann komplett unwirksam, wenn der Erblasser die übrigen Verfügungen dann vermutlich nicht getroffen hätte. In einem solchen Fall würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Wichtig für Pflichtteilsberechtigte: Auch bei einer Anfechtung des Testaments behalten sie ihren Anspruch auf den Pflichtteil.
Erweist sich die Anfechtung als erfolgreich, kann es passieren, dass bisher vorgesehene Erben ihren Erbteil zurückgeben müssen, sofern sich dies aus der Anfechtung ergibt. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein nicht Verwandter den gesamten Nachlass erben sollte, ein Formfehler vorlag und das einzige Kind eines verwitweten Erblassers das Testament erfolgreich angefochten hat. Dann muss der vom Erblasser vorgesehene Erbe den Nachlass an das Kind übergeben.
Fragen zum Erbrecht?
Hier erhalten Sie rechtssichere Antworten zu Rechten und Regelungen rund um das Thema Erbschaft.
Rechtsberatung ab 25 Euro6. Wie kann ein Anwalt bei der Anfechtung des Testaments helfen?
Um ein Testament erfolgreich anzufechten, muss nachgewiesen werden, dass einer der Anfechtungsgründe vorliegt. Dies muss der Anfechtende beweisen – und hierfür ist in der Regel ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt erforderlich. Er kann weitaus besser als Laien dafür sorgen, dass der Beweis juristisch zweifelsfrei erbracht wird. So kann er etwa bei Anfechtung wegen Testierunfähigkeit ärztliche Atteste anfordern, die eine Demenz zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments bescheinigen. Diese würden dann vor Gericht als Nachweis der Testierunfähigkeit dienen.
Wird ein Anwalt mit der Anfechtung eines Testaments beauftragt, übernimmt er folgende Tätigkeiten:
- Überprüfung des Testaments auf Anfechtungsgründe
- Einschätzung zu den Erfolgschancen einer Anfechtung
- Zusammentragen von Beweisen
- Aufsetzen einer korrekten Anfechtungserklärung
- Durchführung der Anfechtung vor dem Nachlassgericht
- Nach der Anfechtung: Überwachung der Umsetzung der mit der Anfechtung verbundenen Rechtsfolgen
Sie ziehen eine Anfechtung in Betracht? Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in einem Erstgespräch eine erste Einschätzung geben und informiert Sie auch über die möglichen Kosten.
Für das Einschalten eines Anwalts muss die 1,3-fache Geschäftsgebühr für seine Tätigkeit einkalkuliert werden. Alternativ kann auch ein Festpreis für die Vertretung durch einen Anwalt vereinbart werden. Zudem fallen Gerichtskosten an, die sich am Nachlasswert orientieren. Die für die Anfechtung des Testaments anfallenden Kosten werden aus dem Nachlass beglichen, falls die Anfechtung erfolgreich ist. Ansonsten kommen für Bedürftige die Prozesskostenhilfe sowie gegebenenfalls die Rechtsschutzversicherung des Anfechtenden infrage.
Wenn Sie eine Anfechtung in Erwägung ziehen und eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie zunächst, ob der Versicherer für die Kosten aufkommt. Ob dies der Fall ist, hängt vom Anbieter und vom gewählten Versicherungsschutz ab.
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