Testamentseröffnung: Kosten, Dauer & Ablauf
Vielfach stellen sich Erben die Testamentseröffnung als Termin am runden Tisch vor, an dem das Testament den Erben vorgelesen wird. Doch es ist keineswegs der Normalfall, dass eine Testamentseröffnung im Beisein der Erbengemeinschaft stattfindet. In der Regel öffnet ein Rechtspfleger schlichtweg das Testament oder den Erbvertrag allein. Warum ist dieser Termin wichtig und wann ist ein Antrag sinnvoll? Das Wichtigste im Überblick.
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1. Was ist eine Testamentseröffnung?
Wer ein Testament verfasst, hat dabei eine bestimmte Aufteilung seines Vermögens auf die Angehörigen im Sinn. Der erste Schritt, um diese Anordnungen umzusetzen, besteht darin, die Erben über das Testament zu informieren. So soll gewährleistet werden, dass die Verfügungen des Erblassers von Todes wegen amtlich festgestellt werden. Sobald das Nachlassgericht Kenntnis von einem Todesfall hat, wird das Testament im Archiv herausgesucht und an den zuständigen Rechtspfleger weitergereicht. Dieser prüft den Briefumschlag mit dem verwahrten Testament zunächst auf Unversehrtheit und öffnet ihn.
Ein von einem Notar beurkundetes Testament wird stets automatisch in die amtliche Verwahrung gegeben und beim Zentralen Testamentsregister erfasst. In diesem Fall müssen Angehörige von sich aus nicht aktiv werden, da sie ohnehin vom Nachlassgericht angeschrieben werden. Gleiches gilt beim Erbvertrag, der generell notariell beurkundet wird.
Zudem soll die in § 2259 BGB definierte gesetzliche Ablieferungspflicht dazu beitragen, dass Testamente, die privat aufbewahrt wurden und sich nicht in amtlicher Verwahrung befanden, beim Nachlassgericht vorgelegt werden müssen. Wer dies unterlässt, begeht eine Urkundenunterdrückung, die gemäß § 274 StGB als Straftat gewertet wird. Erfährt das Nachlassgericht davon, dass ein Testament existiert, fordert es die entsprechenden Personen zur Vorlage auf. Zudem kann das Nachlassgericht von Personen eine eidesstattliche Versicherung dazu verlangen, Auskunft über den Verbleib eines Testaments zu geben. Wer sich weigert, den Aufforderungen des Gerichts nachzukommen, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen.
Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament), werden ausschließlich die Bestandteile des Testaments berücksichtigt, die den Verstorbenen betreffen. Alle Verfügungen, die den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner betreffen, werden in diesem Fall unkenntlich gemacht. Diese Inhalte werden erst dann bekannt gegeben, wenn auch der Hinterbliebene verstorben ist. Bis dahin wird das Testament weiterhin beim Amtsgericht verwahrt, gleiches gilt für Erbverträge.
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2. Wann findet eine Testamentseröffnung statt?
Wann eine Testamentseröffnung erforderlich wird, erfährt das Nachlassgericht als Unterabteilung des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen zum einen vom Standesamt, das dort jeden Todesfall meldet. Zum anderen gibt auch das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister diese Daten an die Gerichte weiter, die ebenfalls von den Standesämtern stammen.
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Angehörige können die Testamentseröffnung beschleunigen, indem sie von sich aus aktiv werden und diese beantragen. Handelt es sich um ein privates und zu Hause aufbewahrtes Testament, kann dies zusammen mit der Ablieferung des Testaments erledigt werden, zu der jeder verpflichtet ist.
3. Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?
Nach Kenntnisnahme des Todes eines Erblassers, übergibt gemäß dem Gesetz der Archivar eines Nachlassgerichts das hinterlegte Testament einem Rechtspfleger. Dieser überprüft die Unversehrtheit des Testament Umschlages, öffnet den Umschlag und nimmt den Inhalt des Testaments zur Kenntnis. Der Rechtspfleger setzt einen Termin für die Testamentseröffnung im Beisein der Erben fest. Vor Ort erhalten die Erben Einsicht ins Testament und erhalten eine beglaubigte Abschrift des Dokuments, das vom Rechtspfleger vorgelesen wurde. Diese kann dann – zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll beispielsweise als Nachweis für die Erbenstellung dienen – etwa, wenn es um die Korrektur des Grundbucheintrags bei einer geerbten Immobilie geht. Die Erben sind nicht gezwungen, an der Testamentseröffnung teilzunehmen. Sie werden dann schriftlich vom Nachlassgericht über ihre Erbschaft informiert. Dieser Vorgang wird auch als Nachlassverfahren bezeichnet, an dem folgende Personen beteiligt sein können:
- Erben gemäß gesetzlicher Erbfolge
- Im Testament genannte Erben
- Im Testament genannte Vorerben und Nacherben
- Erben, die einen Erbschein beantragt haben
- Beteiligte an Rechtsstreitigkeiten rund um die Erbschaft
- Im Testament benannte Vermächtnisnehmer
- Im Testament benannte Personen, die mit einer Auflage beschwert wurden
- Im Testament benannte Testamentsvollstrecker
- Alle Personen, die Anspruch auf Teile des Nachlasses haben und die am Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins betroffen sind
Der Termin der Testamentseröffnung kann von zentraler Bedeutung sein – nämlich dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Denn dies ist lediglich innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft möglich (bei Auslandsbezug sechs Monate). Dieser Zeitpunkt entspricht der Testamentseröffnung.
immoverkauf24 Info
Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz zuletzt außerhalb Deutschlands, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg für die Testamentseröffnung zuständig.
4. Welche Kosten entstehen bei einer Testamentseröffnung?
Die Kosten für die Testamentseröffnung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Demnach werden hierfür 100 Euro plus Auslagen für Porto, Versand und Papierkosten berechnet.
5. Welche Fristen sind zu beachten?
Befindet sich ein Testament 30 Jahre in der amtlichen Verwahrung, ermittelt das Nachlassgericht, ob der Erblasser noch lebt. Ist dies nicht mehr der Fall oder kann dies nicht herausgefunden werden, erfolgt die Eröffnung von Todes wegen. Dies führt dazu, dass Erben nach spätestens 30 Jahren erfahren, ob ihnen jemand einen Teil seines Vermögens hinterlassen hat.
Weiterhin wichtig für pflichtteilsberechtigte Erben: Sie müssen ihren Anspruch auf den Pflichtteil innerhalb von drei Jahren gegenüber den im Testament benannten Erben geltend machen. Die Frist hierfür beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Testamentseröffnung stattfand.
Enthält das Testament ein Vermächtnis, gilt ebenfalls eine Frist von drei Jahren für die Herausgabe des Vermögensgegenstandes durch den Erben an den Vermächtnisnehmer. Geht es um eine Immobilie, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.
6. Was geschieht nach der Testamentseröffnung?
Nach der Testamentseröffnung steht fest, wer wie viel geerbt hat. Vielfach ergeben sich im Zusammenhang mit den Verfügungen des Erblassers aber auch Fragen, die es zu klären gilt. So ist nicht jedes Testament so ausführlich und eindeutig verfasst, dass sofort feststeht, was zum Nachlass gehört und wer konkret welche Vermögensgegenstände erbt. So kann der Verstorbene beispielsweise mehreren Angehörigen eine Immobilie vererbt haben, ohne festzulegen, wer diese erhalten soll. Dann muss die Erbengemeinschaft sich darauf verständigen, was mit der Immobilie passieren soll.
Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben allerdings zusätzlich die Möglichkeit ihren Erbteil zu verkaufen und damit alle Rechte und Verpflichtungen an den Käufer abzugeben. Sie erhalten einen Erlös und treten automatisch aus der Erbengemeinschaft aus.
Handlungsbedarf entsteht auch, wenn der Erblasser beispielsweise pflichtteilsberechtigte Angehörige enterbt hat. Diese müssen dann abwägen, ob sie den Pflichtteil einfordern und gegebenenfalls das Erbe ausschlagen. Dies kann unter Umständen für Ehegatten beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft sowie beschränkte und belastete Pflichtteilsberechtigte eine Überlegung wert sein.
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