Erbvertrag: Kosten, Vor- & Nachteile, Erbvertrag-Muster
Die Möglichkeit, den Nachlass über einen Erbvertrag zu regeln, anstatt über ein Testament, ist weniger bekannt. Bietet aber z.B. unverheirateten Paaren die Möglichkeit, ähnliche Vorkehrungen für das Erbe zu treffen wie beim Berliner Testament, mit dem sich Ehepaare und eingetragene Lebenspartnern gegenseitig als Alleinerbe einsetzen. Welche Besonderheiten Erbverträge bieten und worauf generell zu achten ist, erläutern wir in diesem Beitrag. Zusätzlich erhalten Sie ein kostenloses PDF-Muster für den Erbvertrag. Sie überlegen, ob Sie Ihre Immobilie anstatt zu vererben, verkaufen oder im Rahmen einer Schenkung übertragen sollen? Lassen Sie diese vorher kostenlos von uns bewerten.
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- Was ist ein Erbvertrag?
- Was sind die Vor- und Nachteile eines Erbvertrages?
- Was steht in einem Erbvertrag? ➤ Inklusive Erbvertrag-Muster!
- Kann man den Erbvertrag verändern oder widerrufen?
- Der Erbvertrag: Welche Kosten entstehen?
- Ist ein Erbvertrag anfechtbar?
- Kann ein Erbvertrag den Pflichtteil verhindern?
- Sonderfall: Ehe- und Erbvertrag
1. Was ist ein Erbvertrag?
Neben einem Testament kommt auch ein Erbvertrag als Verfügung von Todes wegen infrage. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn der Erblasser anstelle der gesetzlichen Erbfolge eine gewillkürte Erbfolge wünscht – also selbst bestimmen möchte, wie sein Nachlass später einmal aufgeteilt werden soll.
Anders als beim Testament sind gemäß § 2276 BGB mindestens zwei Personen an der Erstellung des Erbvertrags beteiligt, da die Personen, die der Erblasser über den Erbvertrag einsetzen will, diesen unterzeichnen müssen.
Es gibt zwei Varianten des Erbvertrags
Beim einseitigen Erbvertrag regelt nur ein Vertragspartner seinen Nachlass, beim zweiseitigen Erbvertrag treffen beide Vertragspartner hierzu Vorkehrungen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn unverheiratete Partner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
2. Was sind die Vor- und Nachteile eines Erbvertrages?
Ein Erbvertrag bietet verschiedene Vor- und Nachteile, die gegeneinander abzuwägen sind, wenn es darum geht, den Letzten Willen zu regeln. Die Vor- und Nachteile im Überblick:
Vorteile des Erbvertrags
- Es können auch Vereinbarungen unter nicht verheirateten Partnern getroffen werden, was bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht möglich ist.
- Der Vertrag schützt die Beteiligten, da keiner der Vertragspartner ohne den anderen Änderungen vornehmen kann (Bindungswirkung).
- Es lassen sich auch Vereinbarungen aus dem Güterrecht treffen, was bei einem Testament nicht möglich ist. So kann eine Leistung mit einer Gegenleistung verknüpft werden.
- Eignet sich gut, um die Unternehmensnachfolge zu regeln.
Nachteile des Erbvertrags
- Eine notarielle Beurkundung ist immer erforderlich.
- Die Bindungswirkung kann mitunter nachteilig sein, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Denn Änderungen oder Widerruf sind nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich und daher aufwändiger als bei einem Einzeltestament.
Achtung!
Die Bindungswirkung ist an sich zwar vorteilhaft, kann aber immer dann nachteilig werden, wenn sich die Voraussetzungen geändert haben. Über ein Rücktrittsrecht lässt sich der Nachteil jedoch ausschalten.
3. Was steht in einem Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ermöglicht es, den Nachlass gemäß individueller Vorstellungen auf die Erben zu verteilen. Diese wirken dabei aktiv mit, da sie den Vertrag ebenfalls unterzeichnen. Dies setzt voraus, dass sie mit den Überlegungen des Erblassers einverstanden sind.
Sie möchten wissen, wie ein Erbvertrag aufgebaut ist? Nutzen Sie unser kostenloses Muster "Erbvertrag" als PDF, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Beachten Sie aber, dass dieser nur der Veranschaulichung dient und keine fachliche Beratung ersetzen kann!
Ein Erbvertrag kann beispielsweise Anordnungen dazu erhalten, wer sich um den Erblasser kümmert, wenn er Pflege benötigen sollte und welche Leistung er im Gegenzug dafür erhält. Informieren Sie sich bezüglich dessen auch über unsere Seiten zu Vollmachten & Verfügungen.
4. Kann man den Erbvertrag verändern oder widerrufen?
Sind sich die Vertragspartner einig, kann ein Erbvertrag nachträglich geändert und auch aufgehoben werden. Die Aufhebung muss vor einem Notar erfolgen und es wird entweder ein Aufhebungsvertrag oder ein neuer Erbvertrag geschlossen. Die Aufhebung ist auch möglich, indem Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dies gilt auch dann, wenn der Erbvertrag vor der Eheschließung beurkundet wurde.
Einseitig kann ein Vertragspartner den Erbvertrag hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen:
Im Erbvertrag wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart
Ein Erbvertrag kann Klauseln für Rücktrittsmöglichkeiten enthalten. Diese können sich auf den gesamten Vertrag beziehen oder auf einzelne Vereinbarungen beschränkt sein.
Achtung!
Der Rücktritt muss in Form einer notariell beurkundeten Erklärung erfolgen.
5. Der Erbvertrag: Welche Kosten entstehen?
Ein Erbvertrag geht mit Kosten einher, da er notariell beurkundet werden muss. Die Notarkosten richten sich laut § 102 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser beinhaltet nicht nur die Vermögenswerte, um die es im Erbvertrag geht, sondern auch den Gegenwert etwaiger vereinbarter Leistungen – etwa für die Pflege.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Angenommen, der Verfahrenswert beläuft sich auf insgesamt 500.000 Euro. Dann würde gemäß Anlage 2 zu § 34 Absatz 3 GNotK (Tabelle B) eine Verfahrensgebühr von 935 Euro zuzüglich weiterer Auslagen und Umsatzsteuer anfallen.
immoverkauf24 Tipp
Sie möchten wissen, wie hoch die Verfahrenskosten für einen Erbvertrag in etwa sind? Nutzen Sie den kostenlosen Notarkostenrechner der Bundesnotarkammer zur Ermittlung der Notarkosten.
6. Ist ein Erbvertrag anfechtbar?
Ein Erbvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar, indem gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht eine Anfechtungserklärung abgegeben wird. Als Begründung für das Anfechten kommt in Betracht:
- Im Erbvertrag vereinbarte Gegenleistungen werden nicht wie vorgesehen erbracht (beispielsweise Pflegeleistungen)
- Abschluss des Erbvertrags über widerrechtliche Drohungen oder aufgrund körperlicher Gewalt
- Es wird ein Pflichtteilsberechtigter übergangen, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geboren oder nicht bekannt war.
Die Problematik besteht oftmals in der Beweisführung. Zudem muss die Anfechtung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erklärt werden. Ist die Anfechtung erfolgreich, muss der Vertragspartner den sogenannten Vertrauensschaden ersetzen.
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Rechtsberatung ab 25 Euro7. Kann ein Erbvertrag den Pflichtteil verhindern?
Wer einen Erbvertrag anstelle eines Testaments wählt, kann damit nicht die Ansprüche Pflichtteilsberechtigter auf ihren Pflichtteil verhindern. Diese können auch bei dieser Form des Letzten Willens ihren Pflichtteil einfordern, der dem halben gesetzlichen Erbteil entspricht.
8. Sonderfall: Ehe- und Erbvertrag
Unter Eheleuten kann ein Erbvertrag auch im Rahmen eines Ehevertrags geschlossen werden. Dann ist von einem Ehe- und Erbvertrag die Rede. Der Vorteil: Die Notarkosten fallen nur einmal an, was gerade bei größerem Vermögen und den damit verbundenen hohen Notargebühren eine erhebliche Ersparnis bedeuten kann.
Neben verschiedenen Regelungen wie etwa zum Güterstand und zum Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung umfasst ein solcher Ehe- und Erbvertrag auch Regelungen, die den Nachlass betreffen. Vielfach entscheiden sich Eheleute für eine Regelung, die dem Berliner Testament entspricht. Sie sieht vor, dass sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Ein Erbvertrag wird mit der Scheidung beziehungsweise dem Vorliegen der Voraussetzungen für eine Scheidung gemäß § 2077 BGB unwirksam, gleiches gilt für einen Ehe- und Erbvertrag.
Ein Erbvertrag ist dann sinnvoll, wenn der Erblasser anstelle der gesetzlichen Erbfolge eine gewillkürte Erbfolge wünscht – also selbst bestimmen möchte, wie sein Nachlass später einmal aufgeteilt werden soll.
Ein Erbvertrag regelt den Nachlass gemäß individuellen Vorstellungen auf die Erben zu verteilen. Diese wirken dabei aktiv mit, da sie den Erbvertrag ebenfalls unterzeichnen. Es gibt zwei Varianten des Erbvertrages: Den einseitigen Erbvertrag und den zweiseitigen Erbvertrag.
Bei einem Erbvertrag sind gemäß § 2276 BGB mindestens zwei Personen an der Erstellung beteiligt. Beide Parteien müssen den Erbvertrag unterzeichnen. Bei einem Testament bestimmt der Erblasser alleine über seinen Nachlass.