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von Lea Melcher | Online-Redakteurin

Grundstück verkaufen: So gelingt Ihnen ein erfolgreicher Verkauf

Wenn Sie ein Baugrundstück besitzen, das Sie privat verkaufen möchten, kommen zwar anstrengende Wochen auf Sie zu. Doch mit unserem Überblick über den Verkaufsprozess, die steuerlichen Aspekte und die Möglichkeit, privat oder über einen Makler zu verkaufen, tun Sie sich um einiges leichter. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Grundstück wie ein Profi verkaufen – angefangen vom Ansetzen des Verkaufspreises, über die Vermarktung bei der richtigen Zielgruppe bis hin zu den anfallenden Steuern beim Grundstücksverkauf und den abschließenden Verkaufstermin beim Notar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bebaubarkeit ist das wichtigste Vermarktungselement für den Grundstücksverkauf.
  • Eine gute Vorbereitung des Verkaufs ist maßgebend. Alle wichtigen Unterlagen sollten vorhanden sein.
  • Die Ermittlung des richtigen Verkaufspreises ist bei einem Grundstück sehr komplex. Die Grundstücksbewertung bemisst sich unter anderem nach Lage, Nutzungsmöglichkeiten und Erschließungsgrad.

1. Grundstücksverkauf: Ablauf

Bevor der eigentliche Akt des Verkaufs ansteht, müssen Sie einen Käufer finden. Und um dabei erfolgreich zu sein, müssen Sie auch bei der Ausschreibung sehr exakt sein. Denn Grundstücke lassen sich abhängig von ihrem Entwicklungszustand in verschiedene Klassen einordnen. Man unterscheidet hierbei Bauerwartungsland, nicht-erschlossenes Baugrundstück, erschlossenes Baugrundstück und das bebaute Grundstück voneinander. Zu einer weiteren Kategorie gehören die vier Grundstücksarten Waldgrundstück, Wiesengrundstück, Brachland und Landwirtschaftsfläche. Welches Preisniveau Sie anstreben können, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen, hängt im Wesentlichen von dessen Nutzungsmöglichkeiten ab. 

Sie können einen Grundbuchauszug anfordern – entweder online, über das Grundbuchamt oder über einen Notar. Das Dokument enthält alle relevanten Informationen, etwa zur Größe, zur Lage, zu Wegerechten oder zu Belastungen. Diese Faktoren bestimmen letztlich den Verkaufspreis. Wenn Sie von Beginn an einen Gutachter an Ihrer Seite haben, so hilft dieser Ihnen bei der Preisermittlung, indem er ein Vergleichswertverfahren durchführt (dabei werden vergleichbare Grundstücke überprüft, um den Wert zu ermitteln). Ein Sachwertverfahren und ein Ertragswertverfahren tragen ebenfalls zur Wertermittlung bei. 

Als Verkäufer eines Grundstücks kommen vereinfacht ausgedrückt folgende Schritte auf Sie zu: 

  • Marktanalyse und Festlegung des Verkaufspreises
  • Einholung notwendiger Dokumente
  • Vermarktung des Grundstücks
  • Vorbereitung und Durchführung der Besichtigungen
  • Verkaufsverhandlungen, Vertragsschluss und Übergabe des Grundstücks

Sobald Sie einen Käufer für Ihr Grundstück gefunden haben, geht es auf die Zielgeraden. Es sind folgende Schritte nötig, bevor der Verkaufsprozess abgeschlossen ist:

  1. Kaufinteressenten auf Bonität prüfen: Über die Selbstauskunft oder Wirtschaftsauskunfteien erfahren Sie, ob der Käufer die nötigen finanziellen Mittel besitzt, um den Kaufpreis sowie die anfallenden Nebenkosten zu begleichen.
  2. Kaufvertragsentwurf aufsetzen: Mithilfe Ihres Notars entwickeln Sie einen Kaufvertrag, der alle Details für den Grundstücksverkauf festhält.
  3. Unterzeichnen des Kaufvertrags: Mit der Unterschrift von Ihnen und dem Käufer unter den Kaufvertrag ist der Eigentümerwechsel des Grundstücks dokumentiert. Das Unterzeichnen des Kaufvertrags findet bei einem Notar statt.
  4. Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Der Notar lässt die sogenannte „Auflassungsvormerkung“ in das Grundbuch des Grundstücks eintragen. Diese sichert dem Käufer zu, dass das Grundstück nach Zahlung des Kaufpreises in seinen Besitz übergeht.
  5. Eintragung der Grundschuld für die Bank (bei Baufinanzierung): Der Notar kümmert sich bei einer Grundstücksfinanzierung darum, dass die kreditgebende Bank als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
  6. Zahlung des Kaufpreises: Nach einer schriftlichen Aufforderung des Notars weist der Käufer den Verkaufspreis an Sie an.
  7. Eintragung des neuen Eigentümers: Wenn die volle Kaufsumme bei Ihnen eingegangen ist, wird der neue Eigentümer in das Grundbuch als solcher eingetragen. Der Verkaufsprozess ist nun abgeschlossen.

2. Festlegung des Verkaufspreises: Wie ermittle ich den Wert für den Grundstücksverkauf?

Bevor Sie mit einem Verkaufsangebot an die Öffentlichkeit gehen, sollten Sie den Wert Ihres Baugrundstücks bestimmen. Einen ersten Eindruck vermittelt Ihnen der Bodenrichtwert, der für die Region gilt, in der Ihr Grundstück liegt. Dieser definiert den aktuellen Quadratmeterwert Ihres Baugrundstücks. Wie hoch der Bodenrichtwert ist, erfahren Sie unter anderem beim Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland, kurz BORIS-D.

Um einen ungefähren Verkaufswert für Ihre Liegenschaft zu ermitteln, multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit der Anzahl der Quadratmeter Ihres Grundstücks. Das Ergebnis gibt einen groben Anhaltspunkt über einen realistischen Verkaufspreis.

Verkehrswert als Berechnungsmethode des Verkaufspreises

Mit dem sogenannten „Vergleichswertfahren“ berechnen Immobilienprofis den konkreten Verkehrswert einer Immobilie. Wenn Sie Ihr Grundstück privat, ohne Makler verkaufen wollen, lässt sich diese Berechnungsmethode jedoch schwer umsetzen. Denn: Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Verkaufspreis eines Grundstücks anhand der Preise, die ähnliche Grundstücke der Region vor kurzem erzielt haben. Ausreichend solcher Vergleichsobjekte findet man vorwiegend in Siedlungen mit gleichartig geschnittenen Grundstücken in derselben Lage. Ein Makler kann auf diese Informationen zügig zugreifen; Ihnen stehen solche Informationen in der sogenannten „Kaufpreissammlung“ zur Verfügung. Diese können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte einsehen.

Das Festlegen eines Verkaufspreises über das Vergleichswertverfahren ist jedoch nicht möglich, wenn es an vergleichbaren Objekten mangelt. Bei individuell zugeschnittenen Baugrundstücken finden Sie in der Regel wenig vergleichbare Liegenschaften in der Umgebung. Wenn Sie ein solches Baugrundstück verkaufen möchten, hilft Ihnen nun ein Immobilienprofi weiter.

Maßgeblich sind folgende Faktoren:

  • Größe und Lage
  • Eintragungen im Grundbuch (etwa Belastungen durch Wegerechte)
  • Möglichkeiten für die Nutzung als Bauland: Bodengutachten kann Eignung festlegen
  • bei baulicher Nutzung des Grundstücks gibt der Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinde Auskunft
  • Erschließung des Grundstücks (gibt es Anschlüsse für Strom, Wasser, Telefon oder Gas?)
  • Altlasten können Einfluss auf Verkaufswert haben, da mit der Abtragung hohe Kosten verbunden sind
  • denkmalgeschützte Gebäude, die auf dem Grundstück stehen, haben Einfluss auf den Preis

Die Art des Grundstücks hat, wie eingangs bereits festgestellt, einen enormen Einfluss auf den Verkaufspreis. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Arten näher vor.

Bauerwartungsland verkaufen

Als „Bauerwartungsland“ bezeichnet man Grundstücke, die in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Gemeinde als zukünftiges Bauland ausgewiesen sind, für die jedoch noch keine rechtsgültige Bauerlaubnis vorliegt. Preis mindernd wirkt sich zum einen aus, dass das Grundstück noch nicht bebaut werden darf. Zum anderen ist Bauerwartungsland noch nicht an das öffentliche Versorgungsnetz mit Zugängen für Internet, Wasser, Strom sowie ggf. dem Straßennetz angebunden. Es ist also noch nicht erschlossen. Bei einem Grundstücksverkauf müssen Sie für Bauerwartungsland daher einen geringeren Preis ansetzen, als wenn Sie ein bereits erschlossenes Baugrundstück verkaufen. Das Preisniveau liegt jedoch über dem des Ackerlandes.

Nicht-erschlossenes Grundstück verkaufen

Der Entwicklungszustand eines nicht-erschlossenen Baugrundstücks liegt eine Stufe über dem des Bauerwartungslandes. Denn: Das Baugrundstück ist von dem zuständigen Amt für die Bebauung freigegeben. Aber auch hier fehlen noch die Anschlüsse an das öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz. Bei einem Grundstücksverkauf können Sie den Preis demnach über dem eines vergleichbaren Bauerwartungslandes ansetzen.

Erschlossenes Grundstück verkaufen

Das erschlossene Baugrundstück ist an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen und darf bebaut werden. In diesem Entwicklungszustand erzielt ein unbebautes Grundstück den höchsten Verkaufspreis.

Wald-, Wiesengrundstück, Brachland oder Landwirtschaftsfläche verkaufen

Grundstücke, die in die Kategorie Wald-, Wiesengrundstück, Brachland oder Landwirtschaftsfläche fallen, dürfen in der Regel gar nicht oder nur sehr eingeschränkt bebaut werden. Aufgrund der geringen Nutzungsmöglichkeiten erzielen Sie beim Grundstücksverkauf für solche Flächen den geringsten Preis.

Bauland oder Baugrundstück verkaufen

Der Stellenwert bei Käufern ist hoch, weil die Liegenschaften oft bereits an die städtische Infrastruktur angeschlossen sind. Das heißt, Stromleitungen sowie Gas- und Wasseranschlüsse sind meist schon verlegt. Dieses Land darf nach dem Kauf bebaut werden, sofern eine Baugenehmigung vorliegt.

Expertentipp
Was ist Verkäufern in der aktuellen Marktsituation zu raten?

Vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt: "Wer verkaufen muss oder möchte, sollte sich die Preissteigerung anschauen, die seit Erwerb stattgefunden haben. [...] Trotz Preiskorrekturen machen Verkäufer meist hohe Gewinne."

Constanze Zumbaum 2023
Immobilienmaklerin

Faktoren, die den Verkaufspreis des Grundstücks beeinflussen

Der Immobilienexperte schaut sich bei einer Vor-Ort-Begehung Ihres Grundstücks nicht nur die Liegenschaft selbst ganz genau an, sondern auch deren Umgebung. Dabei sammelt er Informationen über grundstücksspezifische Merkmale, die entweder die Bebauungskosten des Grundstücks oder dessen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt beeinflussen.

Die wichtigsten Eigenschaften einer Liegenschaft, die sich maßgeblich auf das Niveau des Verkaufspreises auswirken, sind:

  • Art des Grundstückes: Unter der „Art“ eines Grundstücks versteht man die bauliche Nutzung, für die eine Fläche vorgesehen ist. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterteilt Bauflächen in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen.
  • Lage: Die Region, in der sich ein Grundstück befindet, bezeichnet man als „Lage“. Da die Lage die Nachfrage bei potenziellen Käufern maßgeblich beeinflusst, wirkt sie sich erheblich auf den Wert einer Immobilie aus. Das weitere Umfeld des Grundstücks bezeichnet man als „Makrolage“. Die sogenannte „Mikrolage“ bezieht sich auf das Grundstück selbst. Sie umfasst unter anderem Bodenqualität, Ausrichtung des Gartens oder Hanglage der Immobilie.
  • Grundstücksgröße: Wenn Sie Ihr Baugrundstück verkaufen möchten, bestimmt auch dessen Flächenzahl die Verkaufssumme, die Sie veranschlagen können. Der Verkaufswert klettert mit der Größe der Grundstücksfläche nach oben.
  • Grundstückszuschnitt: Die Breite und Tiefe der Grundstücksfläche definiert den Zuschnitt Ihres Verkaufsobjektes. Hierbei gilt: Je schwieriger und damit kostenaufwendiger das Grundstück zu bebauen ist, desto niedriger der Verkaufswert.
  • Bebauung und Anteil der bebaubaren Fläche: Mit der Größe des überbaubaren Flächenanteils eines Grundstücks steigt auch dessen Wert. Gelten strenge Bebauungsvorschriften oder Baubeschränkungen, fällt der überbaubare Flächenanteil geringer aus. Der Wert der Immobilie sinkt.
  • Bodenbeschaffenheit: Die Zusammensetzung des Bodens eines Grundstücks wirkt sich erheblich darauf aus, wie aufwendig und kostenintensiv eine Bebauung ist. Je ungünstiger die Bodenbeschaffenheit einer Fläche ist, desto niedriger fällt daher auch die Bewertung des Grundstücks aus.
  • Erschließungsgrad: Der Wert des Grundstücks erhöht sich mit dem Maße der Erschließung. Dieser steigert sich vom Ackerland über das Bauerwartungsland, das nicht-erschlossene Baugrundstück über das erschlossene Baugrundstück bis hin zum bebauten Grundstück.

Grundstücksverkauf – die richtige Zielgruppe ansprechen

Die Art Ihres Grundstücks definiert den Käuferkreis, der zu Ihrer Zielgruppe gehört. Ist Ihr Grundstück nur für gewerbliche Zwecke nutzbar, gehören Unternehmen, Bauträger und Investoren zu Ihrer Zielgruppe. Darf es hingegen nur zu Wohnzwecken genutzt werden, finden Sie auf dem privaten Wohnungsmarkt die richtige Zielgruppe. Sie können sich jedoch auch mit einem Bauträger – also einem Bauunternehmen, das Grundstücke bebaut und die Immobilie danach verkauft – in Verbindung setzen. Dieser zahlt oftmals höhere Kaufpreise für Grundstücke als Privatkäufer.

3. Grundstücksverkauf: Mit dieser Steuer können Sie rechnen

Bei einem Grundstücksverkauf ist die Steuer nicht zu unterschätzen – das Finanzamt fordert einen Teil des Gewinns ein. Sie müssen mit einer Grunderwerbsteuer-, ggf. einer Spekulationssteuer- sowie ggf. mit einer Gewerbesteuerforderung rechnen.

  • Grunderwerbsteuer: Bei der Grunderwerbssteuer wird für den Käufer abhängig vom Bundesland, in dem das veräußerte Grundstück liegt, zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises fällig.
  • Gewerbesteuer: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, kann eine weitere Steuer anfallen: die Gewerbesteuer. Diese kommt dann auf Sie zu, wenn Sie gewerblichen Grundstückshandel betreiben. Für Privatverkäufe sieht das Finanzamt keine Ausnahmen vor. Hier gilt in der Regel die Drei-Objekt-Grenze. Diese legt fest, dass bei einem Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren eine Gewerbesteuer anfällt.

4. Grundstück verkaufen: Welche Unterlagen werden benötigt?

Fangen Sie rechtzeitig damit an, die folgenden Dokumente zusammenzutragen:

Unterlage Was ist das? Bezugsquelle
Flurkarte & Lageplan Sowohl die Flurkarte als auch der amtliche Lageplan sind beim Grundstücksverkauf wichtige Dokumente. Während die Flurkarte eine grobe Darstellung des Grundstücks und seiner Baulichkeiten bietet, wird der amtliche Lageplan individuell und aktuell von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für ein bestimmtes Baugrundstück erstellt. Katasteramt
Exposé Ein Exposé ist eine schriftliche Zusammenfassung, die detaillierte Informationen über ein Grundstück enthält und im Rahmen eines Verkaufs erstellt wird. Eigentümer/Makler
Grundbuchauszug Der Grundbuchauszug ist ein Teil des Grundbuchs. Dieser Abschnitt hält Eigentümer und Rechtsverhältnisse des Grundstücks fest. Grundbuchamt (Amtsgericht), Notar, Online-Service

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis informiert über mögliche Baulasten, die auf Ihrem Grundstück liegen. Über die Anerkennungen von Baulasten verpflichten sich Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge auf ihrem Grund und Boden zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. 

Stadt, Gemeinde, Landkreis

Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan gibt die Gemeinde vor, auf welche Weise ein Grundstück bebaut werden darf. Mögliche Vorgaben sind Gebäudeart oder die Geschosszahl eines Gebäudes.

Online-Service, zuständiges Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt

Erschließungsnachweis Der amtlich ausgestellte Erschließungsnachweis dokumentiert, dass Ihr Grundstück ordnungsgemäß an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen ist. Online-Service, zuständige Gemeinde
Bauvoranfrage

Über die Bauvoranfrage erfahren Sie vom zuständigen Bauamt verbindlich und rechtssicher, ob auf Ihrem Grundstück ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Bauamt
Altlastenauskunft Als Altlasten bezeichnet man umweltschädliche Verunreinigungen des Bodens, beispielsweise durch giftige Stoffe. Die Altlastenauskunft ist ein amtliches Register, das belegt, ob Ihr Grundstück belastet ist oder nicht. Falls der Boden Altlasten aufweist, legt die Auskunft zudem fest, inwiefern das Grundstück bebaut werden darf.

zuständiges Altlastenkataster

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan plant die Gemeinde gemäß § 5 des Baugesetzbuches, zu welchem Zweck die einzelnen Flächen des Gemeindegebiets genutzt werden dürfen. Mögliche Nutzungszwecke sind Wohngebiete, Gewerbegebiete und Ackerflächen. 

zuständige Gemeinde

Vermessungsunterlagen

Vermessungsunterlagen bündeln wichtige Informationen über Ihr Grundstück, die für eine Vermessung notwendig sind. Diese Unterlagen sind im Liegenschaftskataster enthalten.

zuständige Vermessungsstelle

Abzuleistende Grundpfandrechte

Ein abzuleistendes Grundpfandrecht ist demnach eine finanzielle Belastung eines Grundstücks, beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld. Sie ist im Grundbuch des Grundstücks festgehalten. Grundpfandrechte besitzen beispielsweise Kreditunternehmen, über die Sie Ihr Grundstück finanzieren. Solange die geliehene Summe nicht zurückgezahlt worden ist, gilt das Grundstück als Pfand für die Bank.

zuständiges Grundbuchamt

Fotos vom Grundstück (Luftbildaufnahmen) Luftbilder von Ihrem Grundstück

Immobilienfotograf, Luftbildfotograf

Energieausweis Bei bebauten Grundstücken informiert der Energieausweis über die Energieeffizienz des Gebäudes.

Online-Service, Makler

Baupläne bei bebauten Grundstücken

Baupläne sind grafische Darstellungen des Gebäudes, die unter anderem die Raumaufteilung und den Grundriss aufzeigen. Sie dienen vor Baubeginn als Entwurf.

zuständige Bauaufsichtsbehörde

Grundsteuerbescheid

Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt an jeden Immobilieneigentümer verschickt. Über ihn übermittelt die Behörde die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. zuständiges Finanzamt

immoverkauf24-Hinweis: alle wichtigen Dokumente parat haben!

Wer privat ein Baugrundstück verkaufen möchte, muss sich selbst um das Zusammentragen der wichtigen Unterlagen kümmern.

Bei Verkauf über einen Immobilienmakler übernimmt dieser die Organisation der Unterlagenbeschaffung.

5. Grundstück verkaufen: privat oder mit Makler?

Für welchen Preis Sie Ihr Baugrundstück verkaufen können, ermitteln Immobilienexperten wie Immobilienmakler oder Immobiliengutachter. Während ein Immobilienmakler den gesamten Verkaufsprozess in die Hand nimmt, erstellt ein Gutachter lediglich ein Verkehrswertgutachten in Form eines knappen Kurzgutachtens oder eines ausführlichen Vollgutachtens über Ihr Grundstück. Die Bewertung durch den Makler ist im Rahmen eines Vermittlungsauftrags für Sie kostenlos. Der Sachverständige verlangt für das Gutachten hingegen bis zu 1,5 Prozent des Verkehrswertes, ein sogenanntes Kurzgutachten gibt es für etwa 500 Euro. Sofern der Sachverständige vereidigt ist, wird das ausgestellte Gutachten – anders als die Bewertung durch einen Makler – vor Gericht im Streitfall anerkannt. Es ist also ein „gerichtsfestes“ Gutachten
 
Wenn Sie sich für die private Verkaufsvariante entscheiden, sollten Sie definitiv Vorkenntnisse im Grundstücksverkauf mitbringen. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass der Verkaufsprozess einen hohen Zeitaufwand erfordert. Wenn die Beauftragung eines Maklers für Sie eine Frage der Finanzen ist: Es gibt die Option, die Maklergebühr 50:50 zwischen Ihnen und dem Käufer aufzuteilen – oder die Kosten sogar vollständig auf den Käufer zu übertragen. So oder so werden die Maklergebühren erst fällig, wenn der Verkauf über die Bühne gegangen ist. 

Wann lohnt sich welche Option?

Grundstück privat, ohne Makler verkaufen

Inzwischen können Eigentümer ganz einfach eine Anzeige auf unterschiedlichen Online-Plattformen oder in lokalen Zeitungen schalten. Ein klassischer Privatverkauf lohnt sich insbesondere dann, wenn das Grundstück eine geringere Marktnachfrage hat und der Verkäufer Zeit und Energie in die Vermarktung investieren kann.

 

Wer jedoch nicht viel Erfahrung mit dem Grundstücksverkauf hat, sollte sich zumindest im Vorfeld zu Kaufpreis und Ablauf beraten lassen. So lassen sich Kosten und unnötige Fehler vermeiden.

Grundstück mit Makler verkaufen

Der Verkauf von Grundstücken kann eine Herausforderung sein, besonders wenn der Eigentümer wenig Erfahrung im Immobilienmarkt hat oder beruflich stark eingebunden ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuzuziehen. Ein Immobilienprofi kann den Verkaufsprozess von Anfang bis Ende begleiten und dabei helfen, den bestmöglichen Verkaufspreis für das Grundstück auszuhandeln.

Grundstück verkaufen mit Bieterverfahren

Beim Verkauf von Immobilien wird immer häufiger das Bieterverfahren angewendet, bei dem der Höchstbietende gewinnt. In der Regel wird ein Mindestgebot festgelegt, gefolgt von mehreren Bieterrunden, bei denen die Kaufinteressenten ihr jeweiliges Gebot abgeben – ohne zu wissen, was die anderen bieten. Der Einsatz des Bieterverfahrens zielt darauf ab, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. 

 

Das Bieterverfahren für den Verkauf von Grundstücken lohnt sich allerdings nur, wenn es sich um eine besonders attraktive Fläche handelt, die einen großen und zahlungswilligen Kreis an Interessenten anspricht.

Das Bieterverfahren hat für Sie als Verkäufer eine Reihe von Vorteilen:

  • Durch den Wettbewerb zwischen den Interessenten wird der Verkaufspreis nach oben reguliert.
  • Wie bei einer Versteigerung gewinnt der Bieter mit dem höchsten Angebot.
  • Auch der Prozess des Verkaufs wird auf diese Weise strukturiert und beschleunigt.
  • Als Verkäufer sind Sie nicht verpflichtet, dem höchsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Allerdings sind die Gebote der Interessenten ebenfalls nicht bindend.

immoverkauf24-Hinweis: Dokumente müssen vollständig sein

Wer privat ein Baugrundstück verkaufen möchte, muss sich selbst um das Zusammentragen der wichtigen Unterlagen kümmern. Bei einem Verkauf mit einem Makler übernimmt dieser die Organisation der Unterlagenbeschaffung.

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6. Wie finde ich den richtigen Käufer für mein Grundstück?

Die korrekte Definition der Zielgruppe, die Sie mit Ihrem Verkaufsangebot erreichen möchten, spielt eine entscheidende Rolle, wenn Sie Ihr Grundstück möglichst gewinnbringend und in kurzer Zeit verkaufen möchten. Bei den Zielgruppen für Immobilien unterscheidet man:

  • Privatpersonen, 
  • Kapitalanleger und 
  • Bauträger voneinander. 

Welche Zielgruppe sich für Ihr Grundstück interessiert, hängt vor allem von dessen Größe und Bebaubarkeit ab. 

Grundstück verkaufen an Privatpersonen

Für Privatpersonen sind kleinere Grundstücke interessant, die für die Bebauung von Ein- oder Zweifamilienhäusern freigegeben sind. Für Familien ist auch das Umfeld wichtig. Sind Kindergärten, Schulen und Freizeitangebote in der Umgebung? Wie ist die Altersstruktur in dem betreffenden Ort? - Für ältere Menschen spielt es hingegen eher eine Rolle, ob das Grundstück barrierefrei zugänglich ist und ob Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte in der Nähe liegen.

Grundstück verkaufen an Kapitalanleger

Investoren interessieren sich eher für Grundstücke, auf denen eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern möglich ist. Der Grund: Je mehr Wohneinheiten sich in einem Gebäude unterbringen lassen, desto höher ist die Rendite bei Vermietung oder Verkauf der Objekte.

Grundstück verkaufen an Bauträger

Bauunternehmer kaufen in der Regel große Grundstücke, auf denen sie große Bauprojekte umsetzen können. Generell sind baureife Grundstücke sowohl für Investoren als auch für Bauträger besonders interessant.

7. Was gilt es bei der Besichtigung beim Grundstücksverkauf zu beachten?

Die Unterlagen sind alle beisammen, die richtige Zielgruppe definiert und die ersten Kaufinteressenten haben sich zu einer Vor-Ort-Besichtigung angekündigt. Bevor Sie einen Termin vereinbaren, sollten Sie sich jedoch sorgfältig auf das Treffen mit den potenziellen Käufern vorbereiten. Dieses entscheidet häufig darüber, ob Sie das Grundstück verkaufen oder nicht. Bereiten Sie das Treffen daher am besten folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie wichtige Unterlagen für den Grundstücksverkauf inklusive eines Exposés für den Interessenten zusammen.
  • Informieren Sie sich genau über Details des Grundstücks und ggf. der Bebauungsoptionen sowie des Umfelds, um auf Fragen vonseiten des Kaufinteressenten vorbereitet zu sein.
  • Pflegen Sie das Grundstück so, dass es einladend aussieht.

8. Welche Kosten fallen beim Verkauf eines Grundstücks an?

Bei einem Grundstücksverkauf können für unterschiedliche Punkte Kosten anfallen. Sie variieren von Fall zu Fall, weshalb sich hierzu keine allgemeingültige Aussage treffen lässt. Diese Ausgaben sollten Sie im Blick haben:

Kostenart Höhe der Kosten Wer zahlt?
Maklerprovision Je nach Bundesland werden für die Maklerprovision bis zu 7,14 % des Kaufpreises fällig.  Verkäufer/Käufer teilen sich die Kosten in der Regel
Immobilienbewertung Eine Immobilienbewertung kann von einem Makler oder einem Gutachter vorgenommen werden. Während ein Makler im Rahmen des von ihm durchgeführten Vermittlungsprozesses keine zusätzlichen Kosten veranschlagt, müssen Sie für die Arbeit eines Sachverständigen bis zu mehreren tausend Euro (0,5 bis 1,5 % des Verkehrswertes) für ein Vollgutachten einplanen. Verkäufer
Vermarktung Wenn ein Makler die Vermarktung Ihres Grundstücks übernimmt, ist dieser Teil seiner Dienstleistung und wird nicht extra berechnet. Vermarkten Sie Ihr Grundstück hingegen selbständig, fallen Kosten für Inserate sowie ggf. ein Honorar für einen Fotografen an, der professionelle Fotos von Ihrer Liegenschaft aufnimmt. Verkäufer
Aktueller Grundbuchauszug Für den aktuellen Grundbuchauszug müssen Sie zwischen zehn und 20 Euro einplanen. Diesen erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt oder über einen entsprechenden Online-Service. Verkäufer
Notarkosten

Das Honorar des Notars beläuft sich in der Regel zwischen 1,5 - 2 % des Kaufpreises. Davon entfallen 0,5 % auf die Grundbuchkosten.

Käufer
Grunderwerbsteuer Je nach Bundesland beläuft sich die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Käufer
ggf. Bauvoranfrage

Bauvoranfragen kosten bis zu 1,0 % der Baukosten bzw. 40 bis 60 Prozent der Kosten einer Baugenehmigung. Hinzu kommt das Honorar für den engagierten Architekten oder Bauingenieur. Benötigen Sie lediglich eine formlose Bauvoranfrage für ein einfaches Einfamilienhaus, müssen Sie mit maximal 200 Euro rechnen.

Verkäufer
ggf. Vorfälligkeitsentschädigung Sofern Sie den Kauf Ihres Grundstücks über ein Darlehen bei der Bank finanziert und dieses vorzeitig bei Grundstücksverkauf ablösen wollen, müssen Sie dem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Deren Höhe ist abhängig von dem Zinssatz, zu dem Sie den Kredit abgeschlossen haben. Verkäufer

ggf. Löschung der Grundschuld

Wenn im Grundbuch Ihres Grundstücks noch eine Hypothek vermerkt ist, müssen Sie diesen Eintrag vor dem Grundstücksverkauf notariell löschen lassen. Die Löschung kostet 0,2 % der Grundschuld. Verkäufer
ggf. Spekulationssteuer In einigen Fällen fällt bei einem Grundstücksverkauf eine Steuer für Spekulation an. Für die sogenannte „Spekulationssteuer“ gilt kein fester Steuersatz. Wie hoch die Steuer ggf. bei Ihrem Grundstückverkauf ausfällt, hängt von dem Verkaufspreis und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Dieser kann bis zu 45 % betragen. Verkäufer

ggf. Vermessungskosten

Wie hoch sich die Kosten bei einer Grenzvermessung Ihres Grundstücks belaufen, ist abhängig von dem geltenden Bodenwert sowie der Anzahl der Grenzpunkte und Grenzlänge. Eine Orientierung bietet die Vermessungsgebührenordnung für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) der Bundesländer. Verkäufer

9. Praxistipps zum Grundstücksverkauf: Kostenloser Download

Beim Verkauf eines Grundstücks gilt es viele Faktoren zu berücksichtigen. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen und Optionen rund um den Verkauf von Grundstücken zusammengefasst. Um fundierte Entscheidungen zu treffen und die eigenen Ziele beim Grundstücksverkauf zu erreichen, ist es wichtig, die individuelle Situation genau zu betrachten und gegebenenfalls eine professionelle Beratung hinzuzuziehen.

Weitere Tipps zum Verkauf von Grundstücken finden Sie in unserem Ratgeber, den Sie sich hier kostenlos anfordern können.

Bitte senden Sie mir den Ratgeber „25 Praxistipps zum Grundstücksverkauf“ als PDF zu.

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10. Fazit: Gute Vorbereitung beim Grundstücksverkauf ist hilfreich

Sie möchten ein Grundstück, beziehungsweise ein Baugrundstück verkaufen? Dann werden Sie relativ schnell feststellen, dass es beim Grundstücksverkauf-Ablauf einiges zu beachten gilt. Nicht nur benötigen Sie eine Reihe wichtiger Dokumente. Sie müssen sich zudem darüber im Klaren sein, ob Sie einen Makler einsetzen möchten oder ob Sie das Grundstück privat verkaufen
 
Und dann wäre da noch die Steuer bei Verkauf von Grundstücken. Ob Sie ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück verkaufen: Steuern müssen Sie in beiden Fällen abführen. Lesen Sie zum Abschluss nun noch unsere FAQ, dort beantworten wir die häufigsten Fragen.

Grundstücksverkauf - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss ich beachten, wenn ich ein Grundstück verkaufen will?

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie zuerst die Art der Grundstücks festellen, ob es sich im Bauerwartungsland oder Bauland handelt. Um den Wert des Grundstücks zu ermitteln, lassen Sie anschließend eine Grundstücksbewertung vor Ort durchführen. Da die Bewertung eines Grundstücks oftmals komplex ist, sollte dies mit einem erfahrenen Experten geschehen.

Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Unterlagen für den Grundstücksverkauf zusammenstellen sowie alle Fragen zu Kosten und Steuern abklären.

Welche Unterlagen brauche ich für den Grundstücksverkauf?

Für einen Grundstücksverkauf benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Die wichtigsten sind die Flurkarte, der Grundbuchauszug und der Bebauungsplan. Ein Grundstücksmakler hilft Ihnen bei der Zusammenstellung.

Welche Kosten fallen an, wenn ich ein Grundstück verkaufe?


Der Grundstücksverkauf ist auch für den Verkäufer mit Kosten verbunden. So fallen Kosten wie die Immobilienbewertung, die Maklerprovision, die Beschaffung des Grundbuchauszugs und die Bauvoranfrage an. Auch die Vermarktung Ihres Grundstücks kann kostspielig sein.

Ist ein Grundstücksverkauf steuerfrei?

Der Grundstücksverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Verkauf des Grundstücks mehr als 10 Jahre liegen. Dann müssen Grundstücksverkäufer keine Spekulationssteuer zahlen.

Wie verkaufe ich ein Grundstück richtig?

Möchten Sie Ihr Grundstück richtig verkaufen, muss der Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer unter notarieller Beurkundung geschehen. Erst dann ist wird der Vertrag wirksam und das Grundstück ist tatsächlich verkauft.  

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