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Energieausweis beim Hausverkauf: Erstellung, Kosten & Muster

Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf sowie bei der Vermietung Pflicht. Er beschreibt im Wesentlichen den Energiestandard eines Wohngebäudes. Verstößt ein Eigentümer gegen die gesetzlichen Regelungen, drohen empfindliche Strafen. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Energieausweis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend. Er ermöglicht Käufern und Mietern, Energieeffizienz und potenzielle Energiekosten einzuschätzen.
  • Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Fachleuten erstellt werden und sind zehn Jahre gültig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Es gibt den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf anhand einer Gebäudebewertung berechnet, und den Verbrauchsausweis, der auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert.
  • Ein Verbrauchsausweis kostet ca. 50 bis 100 Euro, während ein Bedarfsausweis 400 bis 500 Euro kosten kann. Beim Verkauf durch einen Makler ist der Ausweis oft kostenlos erhältlich.

1. Was ist ein Energieausweis bzw. Energiepass?

Energieausweis 1

Der Energieausweis ist ein Dokument, in dem der energetische Zustand eines Hauses festgehalten wird. Er gibt Auskunft über die Höhe des tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Energieverbrauchs eines Hauses. Als Eigentümer eines Gebäudes sollten Sie unbedingt ein solches Dokument griffbereit haben.

Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, spielt sowohl beim Hausverkauf, beim Wohnungsverkauf als auch bei der Vermietung (bzw. der Neuvermietung) eine wichtige Rolle. Potenzielle Käufer und Mietinteressenten können anhand des Energieausweises Häuser bzw. Wohnungen energetisch vergleichen und sich ein Bild über zu erwartenden Energiekosten machen. Gerne können Sie sich dieses Musterbeispiel kostenlos bei uns herunterladen.

2. Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

In den meisten Fällen haben Sie als Hauseigentümer die Wahl zwischen der Anfertigung eines Bedarfsausweises und eines Verbrauchsausweises. Das sieht bei Eigentümern von Wohnungen anders aus; da hier der Energieausweis meist schon bei der Hausverwaltung vorliegt, müssen sie sich hierüber keine Gedanken machen.

Verbrauchsausweis

  • gibt Auskunft zum tatsächlichen Energieverbrauch des Hauses
  • zur Ermittlung wird der Durchschnitt des Verbrauchs der letzten drei Jahre gebildet
  • nur die abgerechneten Verbrauchswerte sind ausschlaggebend

Bedarfsausweis

  • detaillierte Analyse des Hauses wird vom Aussteller des Ausweises vorgenommen
  • Untersuchung der Heizung, der Fenster, der Wände und des Daches
  • Beschaffenheit dieser Faktoren bildet den theoretischen Energiebedarf

Der Bedarfsausweis muss für den Hausverkauf erstellt werden, wenn das Haus vor dem 1. November 1977 gebaut wurde (Datum des Bauantrages) und über weniger als fünf Wohnungen verfügt. Bei einem vor diesem Datum gebauten Haus kann nur dann auf den Bedarfsausweis verzichtet werden, wenn beim Bau oder im Zuge von Modernisierungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde. Ferner muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, wenn weniger als 3 Abrechnungsperioden vorliegen (z.B. bei Neubauten).

Hinweis: Ausweisart ist unter Umständen frei wählbar

Ist der Bedarfsausweis nicht verpflichtend, kann der Eigentümer beim Hausverkauf bzw. Vermietung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis frei wählen.

3. Wer darf einen Energieausweis für mein Haus erstellen?

Wer ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten möchte, hat das Recht, den Energieausweis einzusehen. Verstoßen Sie als Verkäufer oder Mieter dagegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Miet- und Kaufinteressenten können diese bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen – doch die Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland anders.

In den meisten Fällen kümmern sich die unteren Bauordnungsämter oder Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und Kommunen um diese. Der Energieausweis bzw. Energiepass kann nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Hierunter befinden sich Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater im Handwerk und ausgebildete Energieberater, Schornsteinfeger etc. Ein Erstellen des Energieausweises auf eigene Faust ist nicht zulässig. Sie dürfen als Laie keinen Energieausweis selbst erstellen. Der Energieausweis ist sonst ungültig und es droht ein Bußgeld bis zu 10.000 €.

Hier erfahren Sie mehr über die genauen Voraussetzungen für die Aussteller von Energieausweisen.

Die Berechtigung zur Ausstellung des Energiepasses haben:

  • Personen mit Hochschulabschlüssen in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Physik, Bauphysik, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einem Abschluss einer anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Studien-Fachrichtung mit Schwerpunkt auf einem der zuvor genannten Gebiete.
  • Handwerker der Bereiche Schornsteinfegerwesen, Bau, Ausbau und Anlagentechnik, die ihr Handwerk selbstständig ausführen dürfen
  • Geprüfte oder staatlich anerkannte Techniker (mit Ausbildungsschwerpunkt Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Gebäudehülle oder Lüftungs- und Klimaanlagen)

Außerdem benötigen die Energieausweis-Aussteller eine der folgenden Zusatzqualifikationen:

  • Abschluss einer Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen 
  • Teilnahme an einer Weiterbildung zum Energieberater
  • Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen oder nach einem Studium ohne diesen Schwerpunkt mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Anlagentechnik oder Bau
  • Öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen oder Bau oder Anlagentechnik im Hochbau
  • Nachweis von Kenntnissen in:
    • Anlagentechnik (etwa Heizungs- und Lüftungssysteme, regenerative Energien)
    • Wärmeschutz und Bauphysik (etwa EnEV/GEG-Regelungen, U-Wert-Berechnungen)
    • Energieeffizienzberechnungen (etwa mittels DIN-Vorschriften)

Registrierungsnummern auf dem Energieausweis

Alle Ausweise, die nach 2014 ausgestellt wurden, enthalten eine Registrierungsnummer. Zuständige Behörden können mithilfe dieser Nummer Kontrollen durchführen, die in den meisten Fällen stichprobenartig erfolgen. Ziel ist es, die Qualität der Dokumente zu verbessern. Daher müssen Ausstellungsbehörden die Energieausweise zwei Jahre lang aufbewahren, damit sie auch im Nachgang noch kontrolliert werden können.

4. Für welche Immobilien brauchen Sie einen Energieausweis?

Energieausweis Haus

Sowohl beim Hausverkauf als auch bei der Vermietung eines Hauses benötigen Sie immer einen Energieausweis. Die Verpflichtung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäuden (z. B. Bürogebäude oder Gewerbeimmobilien). Auch für Neubauten und von der Öffentlichkeit genutzte Gebäude (Schulen, Bibliotheken etc.) ist stets ein Energieausweis erforderlich.

Energieausweis Eigentumswohnung

Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten wollen, benötigen Sie einen Energieausweis. Der Energieausweis für Ihre Eigentumswohnung ist in der Regel bei der Hausverwaltung hinterlegt (oder beim Sprecher der Eigentümergemeinschaft). Allerdings wird der Energieausweis nicht für eine spezielle Wohnung erstellt, sondern immer für das Gesamtgebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Dementsprechend müssen Sie als Verkäufer oder Vermieter immer den Energieausweis des gesamten Hauses vorlegen können.

  • Beispiel: Beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Haus muss jeweils der gleiche Energieausweis vorgelegt werden, auch wenn der Energieverbrauch in beiden Fällen sehr unterschiedlich sein kann.

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht:

  • sehr kleine Gebäuden (maximale Nutzfläche von 50 Quadratmeter)
  • Hausverkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
  • „Abrisshaus“, d.h. wenn Sie bzw. der Käufer das Haus abreißen wollen, ist kein Energieausweis erforderlich
  • provisorische Bauten mit einer auf höchstens zwei Jahre angelegten Nutzungsdauer
  • Lagerhallen und Schuppen, die nicht beheizt werden

immoverkauf24 Tipp: Energieausweis liegt der Hausverwaltung womöglich vor!

Sollten Sie eine Wohnung verkaufen und kein Haus, so liegt der Energieausweis meistens bei der Hausverwaltung vor. Fragen Sie einfach dort nach oder beantragen Sie die Ausstellung eines Energieausweises in der Eigentümerversammlung.

5. Zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Angaben muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Beantragen Sie rechtzeitig die Ausstellung eines Energieausweises. Denn schon im Inserat des Hauses oder der Wohnung muss der Besitzer bzw. Makler einige vorschriftsgemäße Angaben aus dem Energieausweis anführen. Bei der Immobilienbesichtigung muss den Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt (Energieausweis für Wohngebäude) werden. Der Energieausweis ist dem Käufer bzw. Mieter unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags beziehungsweise des Mietvertrags zu übergeben.

Pflichtangaben im Inserat bei Wohngebäuden:

  • Baujahr
  • Art der Heizung
  • Energieausweistyp (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/Quadratmeter.
  • Energieeffizienzklasse (bei neuen Energieausweisen)

6. Was bedeuten die Energieausweis-Werte für den Hausverkauf?

Die Energieausweise Werte sollen helfen, die Energieeffizienz eines Hauses besser zu beurteilen. Damit schon mit bloßem Auge erkennbar ist, ob der energetische Zustand eines Hauses als gut oder schlecht eingestuft werden kann, wird der Energiebedarf bzw. –verbrauch anhand einer Skala abgebildet:

Beispiel Energieausweis Werte bei einem Verbrauchsausweis

Skala Energieverbrauch

Liegt der Endenergieverbrauch eines Gebäudes im grünen Farbbereich, ist das Haus sehr energieeffizient (z. B. Neubau, Niedrigenergiehaus). Liegen die Werte im roten Bereich, ließe sich die Energieeffizienz durch Modernisierungsmaßnahmen verbessern. Gemessen werden die Werte in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Beim Bedarfsausweis ist die Skala identisch, allerdings wird nicht der Verbrauch, sondern der Bedarf dargestellt.

7. Welcher Energieausweis ist bei Hausverkauf zu empfehlen?

Grundsätzlich ist bei jedem Hausverkauf individuell festzulegen, welcher Energieausweis die besseren Verkaufschancen beziehungsweise den schlussendlich für Sie als Eigentümer besseren Verkaufspreis mit sich bringt. Es gibt jedoch Untersuchungen, die interessante Ergebnisse hervorbringen.

Abweichungen bei unterschiedlichen Ausstellern

Gebäude, die nach Bau- und Nutzungsart nahezu identisch sind, weisen je nach Aussteller völlig unterschiedliche Werte im Energieausweis auf. So wurden im Rahmen von Untersuchungen teils enorme Abweichungen identifiziert:

  • Bei Verbrauchsausweisen wurden Unterschiede von bis zu 26 Prozent festgestellt.
  • Bei Bedarfsausweisen wurden sogar Unterschiede von bis zu 108 Prozent ermittelt.

Das lässt den Rückschluss zu, dass der Bedarfsausweis die – im Durchschnitt – unzuverlässigere Informationsquelle ist. Allerdings muss das nicht zwingend für den Einzelfall gelten.

Niedrigere Werte beim Verbrauchsausweis

Eine weitere Erkenntnis dieser Untersuchungen: Der Verbrauchsausweis kommt im Schnitt zu niedrigeren Energiekennwerten als der Bedarfsausweis. Für Verkäufer ist das interessant, kann die Verkaufsimmobilie dadurch schließlich mit einer besseren Energiebilanz beworben werden. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass sich Käufer beim Verbrauchausweis nicht auf theoretische Kennzahlen verlassen müssen.

immoverkauf24 Tipp: Konkrete Infos zu Heizung und Dämmung parat haben!

Der Energieausweis ist zwar ein relevanter Faktor beim Hausverkauf, doch er sollte nicht im Fokus des Verkaufsprozesses stehen. Käufer sind kritisch und trauen dem vom Verkäufer beauftragten Dokument nur begrenzt. Für Kaufinteressenten sind konkrete Informationen über Alter von Fenstern und Heizung sowie Dämmung von Dach und Wänden wichtiger als ein Energiepass.

8. Energieausweis online erstellen, oder nicht? Die Energieausweis-Kosten für Ihr Haus

Die Kosten für einen Energieausweis unterscheiden sich stark zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Da zur Erstellung eines Bedarfsausweises zahlreiche Informationen über das Gebäude hinsichtlich des Daches, der Heizung, der Dämmung und der Fenster bei einem Besichtigungstermin vor Ort eingeholt werden müssen, ist ein Bedarfsausweis vergleichsweise teuer. Zwar müssen auch beim Verbrauchsausweis einige Informationen zusammengetragen werden, aber sofern der Energieausweis online erstellt wird, ist er relativ günstig.

Art des Energieausweises Kosten Beschreibung
Verbrauchsausweis 50 bis 100 Euro relativ günstig, da weniger Informationen benötigt werden. Online-Erstellung oft möglich
Bedarfsausweis ca. 400 bis 500 Euro

vergleichsweise teuer, da umfangreiche Gebäudedaten (Dach, Heizung, Dämmung, Fenster) erhoben werden

Variabilität der Kosten abhängig von Aufwand, Größe des Gebäudes und Besonderheiten  

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9. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ist jener Energieausweis, den Sie besitzen, nicht älter als zehn Jahre und genügt dabei den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), so können Sie ihn jederzeit benutzen. Hierzu zählen viele ältere Ausweise wie etwa der „Wärmeausweis“, der „Energiebedarfsausweis“ und auch „Gebäudeenergiepässe“.

Ob Ihr existierender Ausweis dabei allen Anforderungen entspricht, kann Ihnen zum Beispiel der von uns empfohlene Immobilienmakler sagen. Ist dies nicht der Fall, erstellt er bei Beauftragung kostenlos einen neuen Energieausweis.

So muss z.B. ein alter Energieausweis durch einen neuen ersetzt werden, wenn im Energieausweis bestimmte Mindestangaben nicht gemacht wurden oder der Ausweis durch eine nicht zugelassene Person erstellt wurde. Auch wenn energetisch relevante Veränderungen am Haus vorgenommen wurden, muss ein neuer Energiepass erstellt werden. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Modernisierungsmaßnahmen durchführen, die einen deutlichen Einfluss auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben.

10. Was passiert, wenn Sie beim Hausverkauf keinen Energiepass vorlegen?

Legen Sie als Verkäufer oder Vermieter keinen rechtsgültigen Energieausweis vor, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Auch wenn nicht jeder Interessent bei einer Besichtigung nach dem Energieausweis fragt, sollten Sie die Energieausweis-Pflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Rechtsgültig bedeutet, dass der Ausweis vollständig und fehlerlos vorliegen muss.

  • Vorsicht vor der Abmahnfalle!

Gleich nach Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 verschickten spezialisierte Firmen Abmahnungen an Makler, Verkäufer und Vermieter. Ihnen wurde in den Schreiben vorgeworfen, nicht die erforderlichen Angaben aus dem Energieausweis veröffentlicht zu haben, wie es Pflicht ist. Hier wurde seitens der Kläger argumentiert, dass gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG) verstoßen wurde.

Auch wenn sich die Abmahnungen häufig nicht als juristisch haltbar erweisen, können Sie eine Menge Ärger verursachen. Und schließlich: Spätestens beim Notar kommt es immer öfter zum bösen Erwachen, wenn kein Energieausweis vorliegt.

  • Beurkundung eines Kaufvertrags ohne Energieausweis?

Viele Eigentümer und Käufer haben bis vor kurzem versucht, die Informations- und Übergabeverpflichtung durch einen Trick zu umgehen. So wurde beim Verkauf einer Immobilie im Kaufvertrag beispielsweise folgender Passus festgehalten:

„Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass kein Energieausweis vorliegt. Beide Parteien schließen den Kaufvertrag in Kenntnis dieses Mangels.“

Die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises ist allerdings eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Immer mehr Notare sind inzwischen der Ansicht, dass bei einem derartigen Verzicht nicht beurkundet werden darf. Den damit verbundenen juristischen Ärger können Sie sich ersparen, indem Sie sich rechtzeitig um die Ausstellung eines Energieausweises kümmern.

11. Fazit: Energieausweis ist Pflicht und gibt Aufschluss über Zustand des Hauses

Seit 2014 ist es Pflicht, einen Energieausweis zu besitzen, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet werden soll: Interessenten und Käufer müssen schließlich wissen, welche Energiekosten auf sie warten. Dabei wird zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Ausweis unterschieden. Erstellen darf den Energieausweis nur ein dafür zertifizierter Experte – doch es lohnt sich, die Kosten dafür aufzubringen (bis 100 Euro für den Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus, bis zu 500 Euro für den Bedarfsausweis). Liegt nämlich kein oder ein fehlerhafter Ausweis vor, kostet Sie das als Eigentümer bis zu 15.000 Euro.

12. Makler beauftragen & kostenloser Energieausweis für den Hausverkauf

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Hinweis: Unsere Immobilienmakler erfüllen höchste Anforderungen an Service und Qualität. Für die Vermittlung erhält immoverkauf24 ggf. eine Provision. Für Sie als Kunde ist der Service kostenlos.
FAQ’s zum Energieausweis
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Sie können einen Energieausweis nicht selbst erstellen. In Deutschland ist das nicht erlaubt, da für beide Arten von Energieausweis Expertise bei der Bewertung der energetischen Gebäudeeffizienz erforderlich ist. Nur zertifizierte Ingenieure, Energieberater, Architekten o.Ä. sind zur Erstellung berechtigt.

Ist der Energieausweis Pflicht beim Hausverkauf?

Ein Energieausweis ist beim Hausverkauf Pflicht und wer ein Gebäude verpachtet oder vermietet, muss ebenfalls über einen Energieausweis verfügen. Dieser muss lücken- und fehlerlos sein, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Wer übernimmt die Energieausweis-Kosten, Makler oder Verkäufer?

Da die gesetzliche Verpflichtung beim Eigentümer (bzw. Verkäufer oder Vermieter) liegt, muss dieser auch die Kosten für den Energieausweis übernehmen. Der Makler übernimmt diese Kosten im Rahmen seiner Tätigkeiten beim Hausverkauf nach Vereinbarung.

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