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Aufteilungsplan: Teilungsplan einer Wohnung

Aufteilungsplan

Unter einem Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) versteht man eine Bauzeichnung, aus der bei einem Gebäude die allen Eigentümern gehörenden Gebäudeteile (Gemeinschaftseigentum) erkennbar sind sowie die Lage und Größe der Eigentumswohnungen (Sondereigentum).

Der Aufteilungsplan enthält alle zur Darstellung des aufzuteilenden Gebäudes notwendigen Maße im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.).

Im Aufteilungsplan ist jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, mit einer separaten Ziffer zu bezeichnen. Die Nummern sind Bezugsgrundlage für die Bestimmung des Sondereigentums (siehe § 7 Wohneigentumsgesetz).

Der Aufteilungsplan enthält sämtliche Sondereigentumseinheiten (Wohneinheiten und ggf. dazugehörige Kellerräume, Stellplätze). Die einzelnen Wohnungseigentumseinheiten werden durchnummeriert und farblich markiert, um genau zu unterscheiden, was zu welchem Wohneigentum gehört.

Aufteilungsplan – Aufteilung in abgeschlossene Wohneinheiten

Eine Aufteilung in Wohnungseigentum ist nur möglich, wenn die einzelnen Einheiten in sich abgeschlossen sind und setzt in der Folge noch eine Teilungserklärung voraus. Der Aufteilungsplan wird von der zuständigen Baubehörde geprüft und dann Bestandteil der Teilungserklärung.

Zudem können die Landesregierungen laut §7 des Wohneigentumsgesetzes den Aufteilungsplan auch von einem öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen für das Bauwesen statt von der Baubehörde ausfertigen und bescheinigen lassen.

Der Aufteilungsplan ist neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung die Grundvoraussetzung um Wohnungseigentum zu schaffen, beispielsweise wenn man aus einem bestehenden Mietshaus einzelne in sich abgeschlossene Eigentumswohnungen bilden möchte, um diese Wohnungen verkaufen zu können.

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