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von Christiane Tauer | Journalistin - Immobilienexpertin

Bruchteilsgemeinschaft: Bedeutung, Rechte & Pflichten

Zwei oder mehrere Personen, die gemeinschaftlich eine Immobilie besitzen, werden als Bruchteilsgemeinschaft bezeichnet. Jeder Miteigentümer verfügt dabei über einen ideellen Anteil am Objekt. Erfahren Sie hier, was Bruchteilsgemeinschaften rechtlich und steuerlich beachten müssen, was bei Bruchteilsgemeinschaft und Vermietung gilt, und wie eine Bruchteilsgemeinschaft ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei oder mehrere Personen, die eine Immobilie besitzen, werden als Bruchteilgemeinschaft bezeichnet
  • Einzelne Eigentümer werden als Unternehmen bewertet für die Umsatzsteuer
  • Erfahren Sie mit immoverkauf24 mehr zum Thema Bruchteilsgemeinschaft

1. Was ist eine Bruchteilsgemeinschaft nach BGB?

Besitzen mehrere Personen gemeinschaftlich ein einziges Recht, nennt man diese Personengruppe Bruchteilsgemeinschaft. Rechtlich geregelt ist dieses Konstrukt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 741 ff. sowie in § 1008 ff, sofern es sich bei dem Eigentum um eine Sache handelt. Das klassische Beispiel einer Bruchteilsgemeinschaft ist ein Ehepaar, das gemeinsam eine Immobilie erwirbt. So ist für diesen Fall etwa in § 742 BGB festgelegt, dass jedem Teilhaber gleiche Anteile an dem Recht zustehen – was im Fall des Ehepaares bedeutet, dass jeder Ehepartner den gleichen Anteil, auch Miteigentum nach Bruchteilen genannt, am Haus besitzt. Es kann jedoch auch abweichende Regelungen geben, wenn diese explizit vertraglich genannt werden. Außerdem kann jeder von ihnen frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen, jedoch nicht über die Immobilie als Ganzes. In der Praxis ist ein Miteigentumsanteil aber kaum auf dem Markt vermittelbar.

2. Wodurch unterscheiden sich Bruchteilsgemeinschaft und Gesamthandsgemeinschaft?

Grundsätzlich gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch vier Formen des Eigentums, die sich unter folgenden Begriffen zusammenfassen lassen:

  • Alleineigentum
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Miteigentum nach Bruchteilen innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft
  • Gesamthänderisch gebundenes Eigentum innerhalb einer Gesamthandsgemeinschaft

Die Gesamthandsgemeinschaft definiert sich dabei vor allem in ihrer gegensätzlichen Bedeutung zur Bruchteilsgemeinschaft. So bedeutet sie zwar ebenfalls, dass mehrere Personen Eigentum an einer Sache besitzen. Der Unterschied zwischen Gesamthandsgemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft ist aber, dass das Miteigentum bei letzterer klar definiert und theoretisch separat veräußerbar ist. Bei einer Gesamthandsgemeinschaft erfolgt die Teilung in der Form, dass die einzelnen Mitglieder der Gesamthandsgemeinschaft ihren Anteil nicht unabhängig von den anderen verkaufen können. Ein klassisches Beispiel für eine Gesamthandsgemeinschaft ist eine Erbengemeinschaft, die eine Immobilie erbt und nur in der Gruppe über das Haus verfügen kann. Somit kann eine Erbengemeinschaft keine Bruchteilsgemeinschaft sein.

Übersicht: Bruchteilsgemeinschaft vs. Gesamthandgemeinschaft

Merkmal Bruchteilsgemeinschaft Gesamthandgemeinschaft
Eigentumsanteile ideelle Anteile, individuell veräußerbar gemeinsames Eigentum, kann nicht individuell veräußert werden
Verfügungsrecht Eigentümer können ohne Zustimmung der anderen frei über ihre Anteile verfügen Zustimmung aller Mitglieder erforderlich
Haftung auf den eigenen Anteil beschränkt gemeinschaftliche Haftung für Verbindlichkeiten
Verwaltung individuell oder durch Mehrheitsbeschluss gemeinschaftlich
Rechtliches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) richtet sich nach der Gesellschaftsform (HGB)
Beispiel Ehepaar kauft gemeinsam ein Haus Erbengemeinschaft

3. Wie wird eine Bruchteilsgemeinschaft bei der Umsatzsteuer behandelt?

Was die Umsatzsteuer bei einer Bruchteilsgemeinschaft angeht, ist hier insbesondere eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2018 von Bedeutung. Zuvor war es so, dass Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer behandelt wurden, wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachhaltig und selbstständig nachgingen. Beispielsweise konnte das die Vermietung eines Hauses sein. Das heißt, die Bruchteilsgemeinschaft hatte eine eigene Steuernummer, mit der sie Rechnungen ausstellen konnte. Auch führte die Bruchteilsgemeinschaft Umsatzsteuer ab.

Mit der neuen Rechtssprechung hat sich das geändert. Nicht die Bruchteilsgemeinschaft darf der Unternehmer sein, sondern die einzelnen Miteigentümer sind als Unternehmer zu werten. Das heißt, die Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft müssen Umsatzsteuer abführen und Rechnungen stellen. Hintergrund der Entscheidung ist, dass Bruchteilsgemeinschaften laut Bundesfinanzhof zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind und entsprechend umsatzsteuerlich keine Leistungen erbringen können.

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Insgesamt gilt bei der Verteilung von Kosten und Lasten in Bruchteilsgemeinschaften, dass jeder Miteigentümer gegenüber den anderen verpflichtet ist, für die Kosten der Erhaltung, Verwaltung und Nutzung der Immobilie gemäß seines Anteils am Objekt aufzukommen.

4. Welche Rechte & Pflichten gelten innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft?

Die Regelungen zu den Rechten und Pflichten innerhalb von Bruchteilsgemeinschaften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 741 ff. BGB. Im Folgenden haben wir für Sie einige der wesentlichen Rechte und Pflichten zusammengefasst.

Rechte der Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft

Rechte Erläuterung
Nutzungsrechte (§ 743 BGB)

Jeder Miteigentümer hat das Recht, den gemeinschaftlichen Gegenstand gemäß seiner Nutzungsmöglichkeit zu gebrauchen, soweit nicht die Rechte der anderen beeinträchtigt werden.

Verwaltungsrechte (§ 744 BGB)

Über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes entscheiden die Miteigentümer gemeinschaftlich.

Notwendige Verwaltungshandlungen können auch von einem einzelnen Miteigentümer vorgenommen werden.

Stimmrecht (§ 745 BGB)

Entscheidungen über die ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes werden durch Mehrheitsbeschluss getroffen.

Jeder Miteigentümer hat eine Stimme, wobei das Stimmgewicht dem Anteil entspricht.

Teilungsrecht (§ 749 BGB)

Jeder Miteigentümer kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, es sei denn, dies ist durch Vereinbarung oder Gesetz ausgeschlossen.

Bei Unmöglichkeit der Teilung in Natur erfolgt die Veräußerung des gemeinschaftlichen Gegenstandes und Teilung des Erlöses.

Pflichten der Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft

  • Beiträge zu den Lasten und Kosten (§ 748 BGB): Die Miteigentümer sind verpflichtet, die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Gegenstandes nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu tragen.
  • Treuepflicht: Die Miteigentümer müssen im Umgang mit dem gemeinschaftlichen Gegenstand und untereinander in gutem Glauben handeln und dürfen die Rechte der anderen Miteigentümer nicht ungebührlich beeinträchtigen.
  • Mitwirkungspflicht bei Verwaltungshandlungen: Jeder Miteigentümer muss an der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstandes mitwirken.
  • Mitwirkung an der Teilung: Bei der Aufhebung der Gemeinschaft sind alle Miteigentümer verpflichtet, an der Teilung oder Veräußerung mitzuwirken.

Hinweis: Besonderheiten bei bestimmten Gemeinschaften

In der Praxis gibt es Sonderformen der Bruchteilsgemeinschaften, wie z. B. Erbengemeinschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die zusätzlichen oder abweichenden Regelungen unterliegen können. Diese Rechte und Pflichten können durch vertragliche Vereinbarungen der Miteigentümer modifiziert werden, soweit sie nicht zwingendem Recht widersprechen. 

5. Bruchteilsgemeinschaft und Vermietung: Was ist hierbei zu beachten?

Wenn eine Bruchteilsgemeinschaft sich zur Vermietung einer Immobilie entschließt, ist das ohne Weiteres möglich. Ein Beispiel können Eheleute sein, die gemeinsam eine Wohnung als Kapitalanlage erwerben und vermieten. Gibt es keine abweichende Vereinbarung, ist die Vermietung als Verwaltungsmaßnahme gemäß § 744 BGB zu werten. Dort ist festgelegt, dass innerhalb einer Bruchteilsgemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Gegenstands den Teilhabern auch gemeinschaftlich zusteht. Bezogen auf die Vermietung heißt das, dass ein Miteigentümer der Bruchteilsgemeinschaft nicht alleine vermieten kann, sondern nur gemeinsam mit dem anderen.

Hinsichtlich des Mietvertrags ist jedoch zu beachten, dass der Mieter ihn nicht mit der Bruchteilsgemeinschaft selbst, sondern nur mit den einzelnen Mitgliedern schließen kann und diese auch alle den Vertrag unterzeichnen müssen. Andersartige Regelungen müssen schriftlich getroffen und entsprechend deutlich im Mietvertrag gekennzeichnet werden, beispielsweise wenn ein Miteigentümer die anderen vertreten soll.

6. Wie kann eine Bruchteilsgemeinschaft ein Grundstück oder eine Immobilie verkaufen?

In der Theorie kann jedes Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft frei über seinen Anteil an einer Immobilie verfügen und diesen auch entsprechend verkaufen. Darin liegt auch der große Unterschied zwischen einer Bruchteilsgemeinschaft und einer Gesamthandsgemeinschaft, die ausschließlich gemeinschaftlich handeln kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Bruchteilsgemeinschaft ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte – alles wird gleich behandelt. Da sich ein Anteil an einer Immobilie allerdings in der Praxis nur schwer auf dem freien Markt veräußern lässt, ist es wenig realistisch, auf eigene Faust zu handeln.

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Neben der Bruchteilsgemeinschaft und der Gesamthandsgemeinschaft ist es in der dritten Form des gemeinschaftlichen Immobilienbesitzes, der Eigentümergemeinschaft, grundsätzlich einfacher zu verkaufen. Jedes Mitglied besitzt dort Sondereigentum an einer Wohnung, über das es unabhängig von den anderen verfügen kann. Allerdings hat die Eigentümergemeinschaft laut Wohnungseigentumsgesetz über die sogenannte Verwalterzustimmung die Möglichkeit, auf die Verkaufsabsichten Einfluss zu nehmen. So kann eine Verwaltung beispielsweise verhindern, dass eine bestimmte Person die Wohnung erwirbt, wenn sie deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzweifelt.

7. Wie muss eine Bruchteilsgemeinschaft bei ihrer Auflösung vorgehen?

Jedes Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft hat das Recht, die Auflösung der Gemeinschaft zu beantragen. Diese Auflösung kann auf mehreren Wegen geschehen:

  • Die Immobilie wird an einen Dritten veräußert, sodass jedes Mitglied seinen Anteil am Verkaufserlös erhält.
  • Ein Mitglied der Bruchteilsgemeinschaft übernimmt den Anteil des anderen Mitglieds und er wird zum Alleineigentümer der gesamten Immobilie. Beispiel: Ein Ehepartner, der bei einer Scheidung von seinem Mann oder seiner Frau den Anteil am gemeinsamen Haus abkauft.
  • Die Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft können sich auf kein gemeinsames Vorgehen einigen. In diesem Fall wäre die Teilungsversteigerung der letzte Ausweg, um die Bruchteilsgemeinschaft aufzulösen. Allerdings sollten die Eigentümer beachten, dass hierbei häufig nur Verkaufspreise unter dem aktuellen Marktwert erzielt werden, sodass die Teilungsversteigerung die schlechteste aller möglichen Varianten ist.

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