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Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl, auch als GFZ bezeichnet, ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (Baunutzungsverordnung § 20) und gibt die Anzahl Quadratmeter Geschossfläche an, die je Quadratmeter Grundstücksfläche maximal errichtet werden darf.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Geschossflächenzahl (GFZ) nicht aus der Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß der DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken in Hochbau) berechnet werden darf, sondern lediglich aus den Flächen der Vollgeschosse nach der Baunutzungsverordnung §20. Wie die Grundflächenzahl ist die Geschossflächenzahl ein von der Baubehörde festgesetzter Wert, der dem Bebauungsplan zu entnehmen ist.

Berechnung der Geschossflächenzahl

Es gibt eine einfache Faustformel, mit der man die zulässige Brutto-Geschossfläche des Gebäudes ermitteln kann:

  • Grundstücksgröße * Geschossflächenzahl = zulässige Brutto-Geschossfläche.

Eine Geschossflächenzahl von 0,6 bedeutet, dass auf einem Grundstück von 1.000 Quadratmetern höchstens 600 Quadratmeter Bruttogeschossfläche errichtet werden dürfen („brutto“, da die Außenmaße angegeben sind). Damit ist noch nicht festgelegt, wie viele Geschosse tatsächlich errichtet werden, da die Anzahl der genehmigungsfähigen Geschosse noch durch andere Vorschriften geregelt wird.

Die Geschossflächenanzahl geht als wichtiger Parameter in die Ermittlung des Grundstückswerts ein. Je größer die GFZ ist, desto größer ist die Chance, einen hohen Verkaufspreis beim Grundstücksverkauf zu realisieren.

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