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von David Stange | Experte für Immobilienfinanzierung

Grundsteuer Hebesatz: Bedeutung, Höhe & Grundsteuerberechnung

Der Grundsteuer-Hebesatz ist der individuelle Faktor, mit dem Gemeinden ihre Grundsteuer individuell erheben können. Er wird mit dem allgemein ermittelten Grundsteuermessbetrag multipliziert und ergibt am Ende den zu zahlenden Grundsteuerbetrag. Wir zeigen Ihnen hier die grundsätzliche Funktion des Grundsteuer-Hebesatzes und zeigen, welche Gemeinden besonders hohe oder niedrige Hebesätze festgelegt haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundsteuer-Hebesatz dient zur Berechnung der Grundsteuer und wird dafür mit dem Grundsteuerwert und der Grundsteuermesszahl multipliziert.

  • Die Grundsteuer B wird von den Kommunen festgelegt, weshalb sich der Hebesatz regional stark unterscheidet.

  • Im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 haben sich die Hebesätze deutlich verändert. Ein deutschlandweiter Vergleich der Hebesätze ist nicht mehr so einfach möglich.

  • Für die Neuregelung der Grundsteuer wurden zudem die Grundstückswerte neu erfasst. Mit unserer kostenlosen Grundstücksbewertung können Sie sich selbst ein Bild von Ihrer Immobilie machen.

1. Welche Bedeutung hat der Hebesatz bei der Berechnung der Grundsteuer?

Insgesamt ist zwischen drei Hebesätzen zu unterscheiden:

  1. Hebesatz Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)
  2. Hebesatz Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)
  3. Hebesatz Grundsteuer C (baureife, aber nicht bebaute Grundstücke)

Die für Haus- und Wohnungseigentümer relevante Grundsteuer B wird in drei Schritten ermittelt.

Schritt 1: Ermittlung des Grundsteuerwerts

In diesem Schritt geht es um die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Die zentrale Frage hierbei: „Welchen Wert hat der zu versteuernde Grundbesitz?“ 

Bis zur Grundsteuerreform 2025 haben die Finanzämter hierfür stark veraltete Einheitswerte verwendet. Heute heißt die Bemessungsgrundlage „Grundsteuerwert“ und wird je nach Bundesland auf unterschiedliche Art und Weise ermittelt.

Am weitesten verbreitet ist hierbei das sogenannte Bundesmodell, bei dem der Grundsteuerwert im Zuge einer Immobilienbewertung ermittelt wird. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und weiteres Wohneigentum kommt hierbei das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Diese Form der Wertermittlung stellt sicher, dass tatsächlich aktuelle Bewertungen als Grundlage für die Grundsteuer genutzt werden.

immoverkauf24 Hinweis

Weitere Details zur Grundsteuerberechnung sowie zu abweichenden Modellen der Grundsteuerwert-Ermittlung finden Sie unserem Ratgeber zum Thema Grundsteuer.

Schritt 2: Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Im zweiten Schritt wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Hierbei multipliziert die Finanzbehörde den ermittelten Grundsteuerwert mit der entsprechenden Grundsteuermesszahl.

Die Grundsteuermesszahl fällt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude unterschiedlich aus. Nach dem Bundesmodell gelten dabei folgende Messzahlen:

  • Wohngebäude: 0,031 %
  • Nicht-Wohngebäude: 0,034 %

Einige Bundesländer weichen von diesen Regelungen ab und legen eigene Messzahlen vor. Auch diese finden Sie unserem Grundsteuer-Ratgeber.

Grundsätzlich gilt aber folgende Formel:

  • Grundsteuerwert * Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Schritt 3: Berechnung der Grundsteuer mit dem Hebesatz

Der letzte Schritt ist rein mathematisch und beinhaltet folgende Formel:

  • Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Grundsteuer
► Rechenbeispiel für die Grundsteuer in der Stadt Dortmund

Der Grundsteuerwert einer Immobilie in Dortmund wird mit 380.000 Euro angesetzt. Die Grundsteuermesszahl liegt für Wohngebäude bei 0,031 % und der Hebesatz der Grundsteuer B bei 625 %.

Daraus ergeben sich folgende Zahlen:
Grundsteuerwert 380.000 Euro
Grundsteuermesszahl 0,00031
Grundsteuermessbetrag (380.000 x 0,00031)

117,80 Euro

Hebesatz

6,25

Grundsteuer (117,8 x 6,25)

736,25 Euro

2. Wer legt den Grundsteuerhebesatz fest?

Der Grundsteuerhebesatz wird von den Gemeindevertretungen festgelegt und in den jeweiligen kommunalen Haushaltssatzungen für ein Haushaltsjahr festgeschrieben. Der gültige Hebesatz muss laut § 25 Abs. 3 GrStG immer bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres festgesetzt worden sein.

Das Recht, die Hebesätze selbst zu bestimmen, steht den Gemeinden im Rahmen der verfassungsrechtlich zugesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Absatz 2 Satz 3 Grundgesetz) zu.

3. Warum ist der Grundsteuerhebesatz in den Städten und Gemeinden so unterschiedlich hoch?

Mit insgesamt rund 15,5 Milliarden Euro stellt das Steueraufkommen aus der Grundsteuer B nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für Kommunen dar. Viele Gemeinden nutzen die Möglichkeit, die Grundsteuer B zu erhöhen, um mehr Einnahmen zu erzielen. Das bedeutet: Die eher klammen Kommunen setzen tendenziell höhere Hebesätze für die Grundsteuer an als solche, bei denen die Kassenlage besser aussieht.

Grundsteuerreform 2025: Hebesätze lassen sich nicht mehr so gut vergleichen

Mit der Grundsteuerreform 2025 kommt jedoch ein weiterer Faktor hinzu: Die Grundsteuer-Hebesätze lassen sich nicht mehr deutschlandweit vergleichen.

Der Grund: Einige Bundesländer nutzen stark abweichende Berechnungsmodelle für die Grundsteuer. Da sich so auch die Grundsteuerwerte oder die Grundsteuermesszahlen deutlich unterscheiden, müssen zwangsläufig auch die Grundsteuerhebesätze ganz anders ausfallen.

So lassen sich seit Anfang 2025 in Bayern zum Beispiel deutlich höhere Hebesätze beobachten:

Ort Hebesatz bis 2024 Hebesatz seit 2025
München 535 % 825 %
Augsburg 555 % 670 %
Nürnberg 555 % 780 %

Da die Reform der Grundsteuer in Bayern größtenteils aufkommensneutral erfolgen sollte, sind die Erhöhungen der Hebesätze also auf das neue Berechnungsmodell in Bayern zurückzuführen. In Bayern spielt der Wert einer Immobilie für die Berechnung der Grundsteuer nämlich keine Rolle mehr.

Anders sieht die Entwicklung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum Beispiel in Berlin aus: Hier sank der Hebesatz 2025 von ehemals 810 % auf 470 %. Da auch hier das Steueraufkommen gleich bleiben soll, zeigen sich die Unterschiede in der Berechnung sehr deutlich:

  • München: von 535 auf 825 % = nahezu gleiches Steueraufkommen wie vorher
  • Berlin: von 810 auf 470 % = nahezu gleiches Steueraufkommen wie vorher

immoverkauf24 Hinweis

Innerhalb eines Bundeslandes ist der Vergleich der Grundsteuer-Hebesätze jedoch weiterhin möglich, da hier jeweils die gleichen Berechnungsgrundlagen gelten. Nutzen zwei Bundesländer zudem das gleiche Berechnungsmodell, ist auch hier ein Hebesatz-Vergleich aussagekräftig. Somit können Sie die Hebesätze in allen Bundesländern vergleichen, die das grundlegende Bundesmodell anwenden.

4. Auswirkung des Hebesatzes auf die Höhe der Grundsteuer

Aus der Grundsteuerformel ergibt sich, dass der Hebesatz die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflusst. Das zeigt folgendes Beispiel, für das jeweils der höchste und niedrigste Hebesatz angesetzt wurde:

Angenommen, der Grundsteuerwert für ein Einfamilienhaus wurde vom Finanzamt jeweils auf 350.000 Euro festgelegt. Dann ergibt sich daraus eine Grundsteuer in Höhe von ...

  • ... 0 Euro in Jardelund (350.000 Euro * 0,00031 * 0 % = 0 Euro)
  • ... 1.291,50 Euro in Hagen (350.000 Euro * 0,00031 * 1.190 % = 1.291,50 Euro)

Dieser Vergleich funktioniert, weil sowohl Schleswig-Holstein (Jardelund) und NRW (Hagen) das gleiche Berechnungsmodell für die Grundsteuer nutzen.

5. Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2025?

Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze der einzelnen Gemeinden fällt sehr unterschiedlich aus. Wie bereits gezeigt, lassen sich diese je nach Bundesland auch nicht mehr unbedingt deutschlandweit vergleichen.

Aktuelle Hebesätze (Stand: Februar 2025) für verschiedene Orte in Deutschland

Ort

Hebesatz zur Grundsteuer

2025

Hebesatz zur Grundsteuer

bis 2024

Flensburg

953 % 690 %
Cuxhaven 555 % 505 %
Rostock 438 % 520 %
Oldenburg 539 % 445 %
Hamburg 975 % 540 %
Berlin 470 % 810 %
Münster 410 % (620 % für Nicht-Wohngebäude) 510 %
Hannover 900 % 700 %
Magdeburg

483 % (965 % für Nicht-Wohngebäude)

590 %
Düsseldorf 374 % 440 %
Kassel 490 % 490 %
Leipzig 450 % 650 %
Dresden 400 % 635 %
Trier 600 % 550 %
Frankfurt am Main 854,69 % 500 %
Chemnitz 493 % 580 %
Saarbrücken 611 % 520 %
Mannheim 365 % 487 %
Stuttgart 160 % 520 %
Regensburg 510 % 395 %
Quelle: immoverkauf24 Recherche (Stand: Februar 2025)

6. Grundsteuer Hebesatz C und weitere Veränderungen durch die Grundsteuerreform 2025

Mit der Grundsteuerreform 2025 erhalten die Gemeinden in den meisten Bundesländern zudem noch weitere Spielräume in der Steuergestaltung. So dürfen die Gemeinden einen zusätzlichen Grundsteuer-Hebesatz für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke (Grundsteuer C) erheben.

Dieser fällt normalerweise deutlich höher aus und hat vor allem ein Ziel: Bodenspekulation vermeiden. Grundstücksbesitzer sollen also dazu motiviert werden, ihre brachliegenden Grundstücke zu bebauen. Von dieser Regelung können Gemeinden in fast allen Bundesländern Gebrauch machen.

Ausnahmen sind bislang:

  • Bayern (keine Einführung vorgesehen)
  • Bremen (verzichtet bislang auf die Grundsteuer C)
  • Berlin (verzichtet bislang auf die Grundsteuer C)

In Hamburg zeigt sich jedoch, wie der Hebesatz zur Grundsteuer C aussehen könnte:

  • Hebesatz Grundsteuer B: 975 %
  • Hebesatz Grundsteuer C: 8.000 %

Künftig zahlen Besitzer unbebauter Grundstücke mehr als das Achtfache der Grundsteuer B.

Differenzierte Hebesätze für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude

Im Normalfall erhebt eine Gemeinde einen Hebesatz für die Grundsteuer B. Um das Wohnen jedoch im Vergleich zur gewerblichen Nutzung von Immobilien nicht steuerlich zu benachteiligen, setzen einige Bundesländer mit Bundesmodell auf differenzierte Hebesätze. Das bedeutet: Die Gemeinden haben die Option, für Gewerbeimmobilien, Teileigentum und gemischt genutzte Grundstücke einen höheren Hebesatz festzulegen als für Wohnimmobilien.

Diese Möglichkeit besteht momentan in folgenden Bundesländern:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein
  • Sachsen-Anhalt
  • Rheinland-Pfalz (geplant)

immoverkauf24 Hinweis

Nur weil ein Bundesland die Grundsteuer C ermöglicht, heißt das nicht zwingend, dass die Gemeinden diese auch einführen. Die Zukunft wird zeigen, welche Gemeinden von der Möglichkeit Gebrauch machen.

7. Lohnt es sich, beim Immobilienkauf oder Neubau auf die Hebesätze bzw. die Grundsteuer zu achten?

Zunächst sollten bei der Entscheidung für einen bestimmten Standort Faktoren wie die individuellen Bedürfnisse, die Infrastruktur vor Ort und andere Gegebenheiten im Fokus stehen.

Es kommt in Einzelfällen allerdings mitunter vor, dass der Hebesatz in benachbarten Gemeinden niedriger ausfällt. Allerdings kann sich dies im Laufe der Jahre ändern. Die Folge: Sie können sich beim Immobilienkauf oder Hausbau nicht darauf verlassen, dass der Hebesatz nicht doch noch deutlich erhöht oder auch gesenkt wird.

immoverkauf24 Tipp

Die Entwicklung der Hebesätze ist nicht vorhersehbar. Daher sollten Immobilienkäufer und Bauherren bei der Budgetberechnung ausreichend Spielraum für eine möglicherweise steigende Grundsteuer berücksichtigen und nicht allzu knapp kalkulieren.

8. Was können Eigentümer gegen Hebesatzerhöhungen tun?

Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgesetzt, wogegen sich die Einwohner kaum wehren können. Bislang haben Gerichte die Klagen von Eigentümern gegen eine Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes abgelehnt. Die Begründung: Solange die Gemeinden nicht willkürlich vorgehen und die Steuerbelastung für die Einwohner nicht unverhältnismäßig sei, können sich die Gemeinden auf die verfassungsrechtlich garantierte Steuerhoheit berufen.

Allerdings ist die Frage, ob die Anhebung des Hebesatzes unverhältnismäßig sei und wann von Willkür die Rede ist, durchaus auch schon im Sinne der Bürger entschieden worden.

Hier zwei Fälle:

1. Gemeinde Freudenberg: Erhöhung des Hebesatzes von 440 auf 916 Prozent abgelehnt

So musste die Gemeinde Freudenberg im Siegerland nach Protesten eine 2014 geplante Erhöhung des Hebesatzes von 440 auf 916 Prozent zurücknehmen und gab sich letztlich mit einer Erhöhung auf 650 Prozent zufrieden.

2. Flensburg: Erst viele Widersprüche, dann Abweisung der Musterklage

Auch in Flensburg setzten sich die Einwohner 2017 gegen die geplante Erhöhung des Hebesatzes von 480 auf 690 Prozent zur Wehr, mit der die hoch verschuldete Stadt eine bessere Ausstattung von Kindertagesstätten finanzieren wollte. Rund 14.000 Eigentümer legten Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide mit dem höheren Hebesatz ein.

Der örtliche Grundeigentümerverein reichte beim Verwaltungsgericht Schleswig daraufhin eine Musterklage für seine Mitglieder ein und argumentierte mit einer unzulässigen Zweckbindung. Das Verwaltungsgericht in Schleswig wies die Musterklage jedoch im März 2019 ab (Az.: 4 A 612/17) und berief sich darauf, dass die Steuer im rechtlichen Sinne nicht zweckgebunden erhoben worden sei. Es habe sich lediglich um eine politische Willensbekundung des Rates gehandelt, das Geld für Kindertagesstätten auszugeben. Der lokale Grundeigentümer kündigte einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks zufolge an, in die nächste Instanz zu gehen.

Die häufigsten Fragen & Antworten zum Grundsteuer Hebesatz
Was ist der Hebesatz?

Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor für die Berechnung der tatsächlichen Grundsteuer. Durch die Multiplikation von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz ergibt sich die Steuerlast für Grundstücksbesitzer. Der Hebesatz wird von den Kommunen jeweils individuell festgelegt.

Wie hoch darf der Hebesatz maximal sein?

Grundsätzlich gibt es für die Gemeinden keine wirkliche Beschränkung der Hebesätze – allzu starke Erhöhungen haben jedoch in der Vergangenheit durchaus zu erfolgreichen Klagen seitens der Steuerzahler geführt. Vor dem Jahr 2025 variierten die Hebesätze je nach Kommune zwischen 0 und 1.050 %. Mit der Grundsteuerreform kommt es aufgrund anderer Berechnungsgrundlagen in einigen Bundesländern sogar zu noch höheren Hebesätzen. Deshalb sind diese mittlerweile auch nicht mehr bundesweit vergleichbar.

Wie beeinflusst der Hebesatz die Berechnung der Grundsteuer?

Der Hebesatz ist ein maßgeblicher Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Beträgt er beispielsweise 500 %, wird der Grundsteuermessbetrag um den Faktor 5 erhöht. Bei einem Grundsteuermessbetrag von 80 Euro ergäbe sich damit ein Zahlbetrag von 400 Euro (80 x 5).

Was ist der Hebesatz A und B?

Die Bezeichnung „Hebesatz A“ bedeutet, dass es sich dabei um den Hebesatz für die Grundsteuer A handelt. Diese gilt nur für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B gilt hingegen für alle anderen Gebäude. Mit der Grundsteuerreform dürfen die meisten Gemeinden auch noch einen individuellen Grundsteuer-Hebesatz C einführen, der für baureife, aber unbebaute Grundstücke gilt.

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