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von Bernd Benno Herrfuhrth | Immobilienberater

Der Makleralleinauftrag - hierauf ist zu achten!

Bei einem Immobilienverkauf wird meist ein Immobilienmakler beauftragt; Verkäufer und Makler schließen einen Maklervertrag ab. Die meistgenutzte Vertragsart ist der Makleralleinauftrag. Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen, erklären den Unterschied zum qualifizierten Makleralleinauftrag und zeigen auf, was genau vor Unterzeichnung zu beachten ist. Einen Maklervertrag als Muster erhalten Sie hier als kostenfreies PDF!

1. Definition: Was ist ein Makleralleinauftrag?

Ein Makleralleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Makler und Auftraggeber vorsieht. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber (meist Immobilienverkäufer) keinen weiteren Immobilienmakler parallel mit der Vermarktung der Immobilie beauftragen darf. Sollte der Auftraggeber dies missachten, droht ihm eine Vertragsstrafe. Diese Form des Maklervertrags bedarf der Schriftform. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt dies auch für den allgemeinen Maklervertrag.

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Eine kostenlose Vorlage für einen qualifizierten Makleralleinauftrag erhalten Sie bei uns als PDF zum Download. Hier finden Sie Maklerverträge Muster für den Immobilienverkauf sowie die Immobilienvermietung. Einfach herunterladen!

2. Makleralleinauftrag & qualifizierter Makleralleinauftrag - wo sind die Unterschiede?

Bei einem Makleralleinauftrag wird zwischen einem Alleinauftrag und einem qualifizierten oder auch erweitertem Makleralleinauftrag unterschieden.

Beim einfachen Makleralleinauftrag verzichtet der Eigentümer darauf, weitere Makler einzuschalten. Er ist aber berechtigt, die Immobilie auch ohne Makler privat zu verkaufen. Sollte der Verkäufer einen Käufer ohne Mithilfe des Maklers finden, dann steht dem Makler auch keine Maklerprovision zu. 

Beim qualifizierten Makleralleinauftrag wird ebenfalls nur ein Makler eingeschaltet. Jedoch muss der Eigentümer auch alle Interessenten an den Makler verweisen, die direkt an ihn herantreten. Dies wird in der "Verweisungsklausel" vereinbart. Zudem handelt es sich bei einem qualifizierten Makleralleinauftrag um einen Individualvertrag und nicht um einen Formularvertrag. Die AGBs des Immobilienmaklers gelten in einer solchen Individualvereinbarung nicht. Dies geht aus einer Rechtssprechung des OLG Zweibrücken hervor. Heranzuziehen sind auch die §§13 ff BGB sowie §§ 307 bis 309 BGB. Aus diesen Gründen werden solch erweiterte Alleinaufträge meist bei Verträgen mit Großprojekten ausgehandelt und kommen seltener bei Verkäufen von Wohnungen oder Häusern zum Tragen. 

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Viele Immobilienmakler nutzen Formularverträge als qualifizierte Makleralleinaufträge. Doch diese Verträge sind unwirksam, da ein qualifizierter Alleinauftrag immer individuell ausgehandelt werden muss. Sie erkennen einen Formularvertrag anhand von Füllfeldern, die handschriftlich ergänzt werden müssen. Sind Sie sich unsicher, dann helfen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne weiter. 

3. Vorteile vom Makleralleinauftrag im Vergleich zum allgemeinen Maklervertrag

Beauftragen Sie einen guten Immobilienmakler, dann wird dieser Ihnen nicht ohne Grund einen Makler-Alleinauftrag anbieten. Wir erläutern Ihnen die Vorteile dieser Vertragsform: 

  • Starke Motivation des Maklers: Wurde nur ein Immobilienmakler mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt, dann ist auch dessen Motivation höher. Der Makler wird sich intensiver um eine sehr gute Vermarktung und einen schnellen Verkauf bemühen, als wenn noch zwei oder drei weitere Immobilienmakler eingeschaltet sind, da die Gefahr besteht, dass die Immobilie durch einen der anderen Makler verkauft wird. 
  • Immobilie wird nur von einem Makler auf den verschiedenen Immobilienplattformen vermarktet: Wird eine Immobilie zeitgleich auf den gängigen Immobilienportalen von verschiedenen Maklern angeboten, dann wirkt sich das negativ auf Ihre Immobilie aus. Interessenten sind geneigt, hier einen "Haken an der Immobilie" zu sehen. 
  • Umfangreichere Vermarktung: Wird die Immobilie im Makler-Alleinauftrag vermarktet, dann ist der Makler auch eher bereit hier Kosten in die Vermarktung zu investieren. Hierunter fallen zum Beispiel das Home Staging oder aufwändig erstellte 360-Grad-Videos. 
  • Übersichtlichkeit für den Verkäufer: Auch für Sie als Verkäufer ist es von Vorteil, nur einen Immobilienmakler zu beauftragen. Sie haben lediglich einen Ansprechpartner für die Vermarktung und Terminierung von Besichtigungsterminen. Zudem ist es oftmals zeitaufwändig, bei verschiedenen Vertragsmaklern nach dem aktuellen Stand der Vermarktung zu fragen. 
  • Tätigkeitsverpflichtung des Maklers: Im Gegensatz zum einfachen Maklervertrag verpflichtet sich der Immobilienmakler die Immobilie im Sinne des Auftraggebers zu vermarkten. Sollte dies nachweislich nicht erfolgen, kann der Auftraggeber einen Schadensersatz einfordern. Die Einzelheiten werden im Alleinauftrag mit dem Makler vertraglich festgeschrieben. 
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4. Nachteile eines Makleralleinauftrags im Vergleich zum allgemeinen Maklervertrag

Allerdings ist zu beachten, dass ein Makleralleinauftrag auch Nachteile gegenüber des einfachen Maklervertrags haben kann: 

  • Vereinbarung einer festen Laufzeit: Meist wird eine Laufzeit von sechs Monaten im Makleralleinauftrag vereinbart. Wird die Immobilie innerhalb dieser Zeit nicht verkauft, dann endet der Makleralleinauftrag automatisch. 
  • Vereinbarung einer Aufwandsentschädigung: In einigen Fällen wird im Makleralleinauftrag eine Aufwandsentschädigung für den Immobilienmakler vereinbart. Sollte die Immobilie nicht verkauft werden, so kann der Makler die Kosten für die Vermarktung von seinem Auftraggeber anfordern. Jedoch dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Zeitaufwände für Besichtigungen oder ähnliches fallen nicht hierunter. 

5. Widerruf und Kündigung von Makleralleinaufträgen

Seit 2014 gelten auch für Maklerverträge die Widerrufsbedingungen gemäß der europäischen Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU). Jedoch gelten diese Bedingungen nicht automatisch für alle Maklerverträge. Der Vertrag muss in die Kategorie "Fernabsatzgeschäft" und "Haustürgeschäft" fallen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Immobilienmakler als Unternehmer handelt und der Auftraggeber als Privatperson. Ist auch der Auftraggeber ein Unternehmer, so ist das Widerrufsrecht von vorneherein ausgeschlossen. Weitere Details zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite "Widerrufsrecht beim Maklervertrag". 

Unbefristete Maklerverträge können jederzeit vom Auftraggeber gekündigt werden. Wurde der Maklervertrag schriftlich abgeschlossen, so muss auch die Kündigung schriftlich erfolgen. Makler-Alleinaufträge werden oftmals mit einer festen Laufzeit vereinbart. Hier endet der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit. Der Immobilieneigentümer hat in diesem Fall nur ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das heißt, er kann nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes den Vertrag innerhalb der Laufzeit kündigen. Ein triftiger Grund kann beispielsweise ein schwerwiegender Pflichtverstoß des Maklers sein. 

6. Immobilie selbst verkaufen trotz Makleralleinauftrag - ist das möglich?

Im Alleinauftrag für Makler wird die Einschaltung weiterer Immobilienmakler vertraglich ausgeschlossen. Jedoch darf der Immobilieneigentümer sein Haus oder seine Wohnung privat an direkt an ihn herangetretene Interessenten verkaufen, ohne den Makler dafür einzuschalten. Dies darf im Makler-Alleinauftrag nur dann ausgeschlossen werden, wenn es sich um einen qualifizierten Makleralleinauftrag handelt. Da es sich hierbei um einen Individualvertrag handelt, kommt dies seltener zum Tragen.

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