Notarielle Beurkundung – Beispiele, Ablauf, Kosten und Rechner
Die notarielle Beurkundung ist juristisch gesehen die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Sie ist immer dann vorgeschrieben, wenn es sich um ein rechtlich kompliziertes Konstrukt handelt – dazu zählt auch ein Immobilienkaufvertrag. Erst durch die Unterschrift eines Notars wird der Vertrag wirksam.
Wir erläutern Ihnen, in welchen Fällen die notarielle Beurkundung notwendig ist, wie sie abläuft und was sie kostet. Dabei können Sie auch auf unseren Kostenrechner zurückgreifen.
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1. Notarielle Beurkundung – Beispiele
Bei Verträgen, Willenserklärungen oder Vereinbarungen, die weitreichende finanzielle oder rechtliche Folgen nach sich ziehen können, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich verpflichtend. Das heißt, dass sie nur dann wirksam werden, wenn ein Notar sie beurkundet hat. Beispiele dafür sind Kaufverträge bei einem Hausverkauf, Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Erbverträge oder das notarielle Testament. Das Hinzuziehen eines Notars soll sicherstellen, dass der schriftlich festgehaltene Inhalt rechtlich korrekt ist und alle Beteiligten umfassend über die Auswirkungen und die Tragweite ihres Handelns beraten und belehrt werden.
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Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, haben Sie vermutlich schon miterlebt, dass Makler „Reservierungsvereinbarungen“ und „Vorverträge“ tätigen. Diese haben jedoch rechtlich gesehen keine Bedeutung. Erst ein notariell beurkundeter Kaufvertrag bereitet den Weg für den Eigentumsübergang, der mit Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch abgeschlossen ist.
2. Ablauf einer notariellen Beurkundung – 7 Schritte
Im Rahmen einer notariellen Beurkundung wird von einem Notar eine Urkunde erstellt, in der nicht nur alle Details des Eigentumsübergangs vertraglich geregelt werden, sondern auch alle Beteiligten durch den Notar umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt werden.
Die notarielle Beurkundung läuft dann folgendermaßen ab:
- Die beteiligten Personen erscheinen persönlich oder vertreten durch eine entsprechende Person mit Vollmacht für den Hausverkauf durch die Beteiligten vor dem Notar.
- Der Notar prüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen.
- Der Notar belehrt die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten.
- Der Notar nimmt die Erklärungen der Parteien in einer Urkunde auf.
- Anschließend liest der Notar die Niederschrift der Erklärungen komplett vor.
- Die Parteien genehmigen die Niederschrift und unterschreiben diese.
- Der Notar unterschreibt die Erklärung ebenso und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Erklärungen ihm gegenüber so abgegeben wurden, wie er sie in der Urkunde niedergeschrieben hat.
Die beglaubigte Urkunde wird nach der Unterzeichnung durch den Notar in einigen Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften an die beteiligten Parteien geschickt. Das Original der Niederschrift verbleibt beim Notar.
3. Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Beurkundung und einer notariellen Beglaubigung?
Bei einer notariellen Beglaubigung handelt es sich lediglich um eine Bescheinigung eines Notars, dass die Unterschrift unter einem Dokument oder die Kopie eines Dokuments echt ist. Beispielsweise kann die Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft nur in beglaubigter Form abgegeben werden. Eine Beratung durch den Notar erfolgt in der Regel nicht – anders als bei einer notariellen Beurkundung, die eine weitreichendere Bedeutung hat und umfassend die rechtliche Korrektheit des Inhalts bestätigt. Wollen Sie sich dennoch beraten lassen, ist das beim Notar natürlich möglich. Sie müssen dann aber mit höheren Kosten rechnen.
4. Beurkundung Kaufvertrag – Kosten-Beispiel und Rechner
Die Kosten für die notarielle Beurkundung unterscheiden sich je nach Umfang und Aufwand, den der Notar für die Beurkundung aufwenden muss. Die Vergütung des beauftragten Notars richtet sich nach § 17 BNotO und § 34 GNotKG.
Folgendes Beispiel veranschaulicht die Kosten für eine notarielle Beurkundung, wenn der Kaufpreis der Immobilie 300.000 Euro beträgt, die einzutragende Grundschuld bei 250.000 Euro liegt und die Abwicklung über ein Notaranderkonto erfolgen soll. In diesem Fall würden für die Dienstleistungen des Notars folgende Gebühren fällig:
Beispiel: Notarkosten für Beurkundung Kaufvertrag mit Grundschuldbestellung über Notaranderkonto
Notargebühren |
|
Beurkundung des Kaufvertrags |
1.270 € |
Vollzug des Geschäfts |
318 € |
Beurkundung der Grundschuld |
535 € |
Abwicklung über Anderkonto |
635 € |
Sonstige betreuende Tätigkeit |
318 € |
Zwischensumme |
3.075 € |
zzgl. 19 % MwSt. |
584 € |
Summe Notargebühren |
3.659 € |
"Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Höhe ist aber kein fester Prozentsatz (wie etwa Grunderwerbsteuer oder Maklerprovision), sondern in einer Gebührentabelle festgelegt, die degressiv steigt. Bei höheren Kaufpreisen ist der prozentuale Anteil also geringer. Zudem kommt es auf die einzelnen Abwicklungsschritte beim Notar an." -mehr dazu-
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"Ein Vertreter, der über eine einfache Vollmacht verfügt, die nicht beglaubigt wurde, kann nur solche Aufgaben erledigen, die vor der notariellen Beurkundung des Hausverkaufs liegen, die Unterschrift unter der notariellen Beurkundung müssen die Eigentümer jedoch selbst leisten. Wenn ein Vertreter hingegen über eine Vollmacht verfügt, die notariell beglaubigt oder beurkundet wurde, kann er stellvertretend den Notartermin wahrnehmen und den Kaufvertrag unterschreiben. Dieser ist durch die Unterschrift des Vertreters sofort gültig." -mehr dazu-