Notarkosten und Grundbuchkosten: Infos & Online-Rechner
Beim Hauskauf oder Wohnungskauf fallen für den Käufer Notarkosten und Gerichtsgebühren an, da ein Immobilienkauf in Deutschland immer der notariellen Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
Gebühren werden nach der Höhe des Kaufpreises berechnet
- die Kosten setzen sich aus 1 % Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten zusammen.
- Mit dem Notarkostenrechner von immoverkauf24 können Sie ermitteln, welche Tätigkeit des Notars oder Grundbuchamtes wie viel Kosten verursacht
Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 belaufen sich die Kosten bei Wohnungs- oder Hauskauf auf ca. 1,5 % des Kaufpreises, davon etwa 1 % Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten (Lesen Sie die News zur Erhöhung der Notargebühren). Gehen wir beispielsweise davon aus, dass der zu beurkundende Immobilienpreis 300.000 Euro beträgt, dann fallen hier ca. 4.500 Euro für Notarkosten und Grundbuchkosten an. Da die Geschäftsvorfälle sehr unterschiedlich sein können, weicht der Prozentsatz zuweilen vom Mittelwert ab und kann z.B. auch 1,2 % oder 1,8 % vom Kaufpreis betragen (siehe auch Gebührentabelle unter Punkt 2).
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1. Wofür fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an?
Die Gebühren fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an, sondern auch für andere Vorgänge, die vor Eintragung des Käufers in das Grundbuch erledigt werden müssen wie z. B.:
- Löschung der Grundschulden des Verkäufers
- Vorkaufsverzichtserklärung einholen
- Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
- Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
- Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
Die Kosten für den Notar errechnen sich aus den notwendigen Dienstleistungen. Je mehr einzelne Vorgänge durch den Notar für den Eigentumsübergang abgewickelt werden müssen, desto höher fallen die Notargebühren aus. So fallen z. B. zusätzliche Notarkosten an, wenn für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer im Ausnahmefall ein Notaranderkonto genutzt wird.
Höhe Grundbuchkosten und Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf
Um die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten zu bestimmen, muss man die Tätigkeiten kennen, die durch den Immobilienkauf ausgelöst werden und die Gebührentabelle entsprechend anwenden. So berechnet ein Notar alleine für die Beurkundung des Kaufvertrags den 2-fachen Gebührensatz. Darüber hinaus kann er Kosten für die Betreuung und den Vollzug des Eigentumsübergangs sowie seine Auslagen in Rechnung stellen. Auch das Grundbuchamt berechnet seinerseits alle Vorgänge des Eigentumsübergangs. Alles in allem können auf diese Weise schnell 5 oder 5,5 Gebührensätze zusammenkommen.
2. Berechnung Notarkosten und Grundbuchkosten – Gebührentabelle
Im Folgenden sind beispielhaft die Notarkosten bzw. Grundbuchkosten in Summe aufgeführt, die bei ausgewählten Kaufpreisen und einer durchschnittlichen Gebühr von 5,5 Gebührensätzen entstehen:
Kaufpreis |
Einfache Gebühr |
5,5 fache Gebühr |
Umsatzsteuer |
Kosten gesamt |
50.000 € | 165,00 € | 907,50 € | 172,43 € | 1.079,93 € |
100.000 € | 273,00 € | 1.501,50 € | 285,29 € | 1.786,79 € |
150.000 € | 381,00 € | 2.095,50 € | 398,15 € | 2.493,65 € |
200.000 € | 435,00 € | 2.392,50 € | 454,58 € | 2.847,08 € |
250.000 € | 535,00 € | 2.942,50 € | 559,08 € | 3.501,58 € |
300.000 € | 635,00 € | 3.492,50 € | 663,58 € | 4.156,08 € |
400.000 € | 835,00 € | 4.592,50 € | 872,58 € | 5.465,08 € |
500.000 € | 935,00 € | 5.142,50 € | 977,08 € | 6.119,58 € |
600.000 € | 1.095,00 € | 6.022,50 € | 1.144,28 € | 7.166,78 € |
800.000 € | 1.415,00 € | 7.782,50 € | 1.478,68 € | 9.261,18 € |
1.000.000 € | 1.735,00 € |
9.542,50 € |
1.813,08 € | 11.355,58 € |
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro und 5,5 Gebührensätzen betrügen die Notar- und Grundbuchkosten 2.847,08 Euro (entspricht 1,4 % des Kaufpreises).
In der Praxis ist jeder Fall anders, z. B. soll in einem Fall eine Negativbescheinigung bei der Stadt eingeholt werden, in einem anderen nicht. Oder in einem Fall beträgt die einzutragende Grundschuld nur 30 % des Kaufpreises, in einem anderen Fall 70 %. In jedem Einzelfall sind die Kosten unterschiedlich, weshalb hier nur grobe Durchschnittswerte angegeben werden.
3. Kann man Notargebühren oder Gerichtsgebühren sparen?
Die Gebühren für den Notar und die Gerichtsgebühren sind in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben. Sie sind nicht verhandelbar.
Da die Höhe der Notargebühren durch der Höhe des Kaufpreises maßgeblich bestimmt wird, ist es immer ratsam beispielsweise bei einem Bauvorhaben zunächst das Grundstück zu erwerben. Der Kaufpreis eines unbebauten Grundstücks ist in der Regel viel geringer als der Kaufpreis eines Grundstücks mit Immobilie.
immoverkauf24 Hinweis
Neben den Notarkosten und Grundbuchkosten fällt auch ein weiterer nicht zu unterschätzender Betrag für die Käufer an: die Grunderwerbsteuer. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - eine aktuelle Tabelle haben wir auf unserer Seite zum Thema Grunderwerbsteuer für Sie erstellt.
4. Notar- und Grundbuchkosten – Hier Gebühren berechnen
Mit dem Notarkostenrechner von immoverkauf24 können Sie ermitteln, welche Tätigkeit des Notars oder Grundbuchamtes wie viel Kosten verursacht: Was kostet die Beurkundung des Kaufvertrages? Wie teuer ist es, eine Grundschuld einzutragen oder eine Grundschuld löschen zu lassen. Wählen Sie einfach Ihr Vorhaben aus und berechnen die Notargebühren und Grundbuchkosten.
Hinweis von immoverkauf24: Durch spezielle vertragliche Regelungen können selbstverständlich weitere Gebühren anfallen. Wir können daher für die Richtigkeit der Kostenberechnung trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
"Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Höhe ist aber kein fester Prozentsatz, sondern in einer Gebührentabelle festgelegt, die degressiv steigt. Bei höheren Kaufpreisen ist der prozentuale Anteil also geringer. Als grobe Faustformel kann man für Notar- und Grundbuchkosten ein Prozent einkalkulieren." -mehr dazu-