Erbschaften und Schenkungen 2018: Weniger Vermögen, doch die Steuereinnahmen stiegen
Im Jahr 2018 haben die Deutschen weniger Vermögen vererbt und verschenkt als in den Vorjahren. Dennoch belegt eine Statistik zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer des Statistischen Bundesamtes, dass der Staat in diesem Zeitraum mehr Einnahmen durch die Erbschaftssteuer hatte. Warum das so ist und warum schenken manchmal günstiger als vererben sein kann, erklärt immoverkauf24.
Das vererbte Grundvermögen stieg in den letzten Jahren stetig an
Die Deutschen vererbten und verschenkten im Jahr 2018 ein Vermögen von rund 85 Milliarden Euro. Damit sank diese der Betrag um 12,7 Prozent im Vergleich zu 2017. Dennoch freuten sich die Finanzbehörden über höhere Steuereinnahmen: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer stieg um etwa 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und summierte sich insgesamt 6,7 Milliarden Euro. Die Gründe: Einen größeren Anteil am insgesamt geerbten und geschenkten Vermögen machte das veranlagte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) aus. Es stieg von 19,2 Milliarden Euro in 2017 auf 23,7 Milliarden Euro in 2018 – das entspricht einem Anstieg von 23,1 Prozent. Zudem wurde weniger steuerlich begünstigtes Vermögen (z.B. Betriebsvermögen) vererbt.
Gerade die Erbschaftssteuer sorgte für mehr Staatseinnahmen: Diese stiegen um 13 Prozent in 2018 auf 5,7 Milliarden Euro. Weniger erbrachte hingegen die Schenkungssteuer, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,8 Prozent auf rund eine Milliarde Euro reduzierte.
Immobilieneigentümer, die ihren Besitz an Familienmitglieder weitergeben wollen, sollten sich also gut überlegen, welche Art und Weise die beste ist. „Bei Vererbung – die Zahlen zeigen es – kommen auf die Erben häufig hohe Steuerzahlungen zu“, weiß immoverkauf24-Gründer Niels Jacobsen. „Das gilt in besonderem Maße für Immobilien, denn deren Verkehrswert liegt häufig im sechsstelligen Bereich und bestimmt die Höhe der Erbschaftssteuer mit. Eine Alternative kann deshalb eine Überschreibung bzw. Schenkung sein.“
Vererben oder verschenken: Wann ist was günstiger?
Vor allem wenn Sie innerhalb der Familie eine Immobilie erben, hat der Gesetzgeber steuerliche Vorteile vorgesehen. Somit ist es in Abhängigkeit von Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert möglich, ohne anfallende Erbschaftssteuer zu erben: Zum Beispiel wenn ein Lebenspartner eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro erbt. Denn für Ehegatten und Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro bei Erbschaften, bei Kindern liegt dieser bei 400.000 Euro. Ein deutlich geringerer Freibetrag steht entfernteren Verwandten oder nicht zur Familie gehörenden Erben zu: Für Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten oder Freunde gilt ein Freibetrag von jeweils 20.000 Euro. In solchen Fällen kann eine Schenkung sinnvoll sein. Es gelten bei Schenkungen und Erbschaften zwar die gleichen Steuersätze, jedoch kann ein Schenkungsfreibetrag alle 10 Jahre wiederkehrend in Anspruch genommen werden. Dies ist beim Freibetrag eines Erbes nicht möglich. Die Schenkung kann also steuerlich vorteilhaft sein, wenn ein Erblasser z.B. mehrere Häuser vererben möchte. In diesem Fall kann der Beschenkte von der wiederholten Nutzung des Schenkungsfreibetrages Gebrauch machen und muss weniger Steuern zahlen.