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Energieausweis Werte – 5 Tipps zum richtigen Lesen

Die im Energieausweis abgebildeten Werte liefern einem Miet- oder Kaufinteressenten Informationen zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Gebäudes. Zudem erlauben die Werte einen Vergleich mehrerer Immobilien hinsichtlich ihres Energieverbrauchs. immoverkauf24 erklärt, wie die Werte gelesen und interpretiert werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energieausweis für Wohngebäude enthält allgemeine Angaben zur Immobilie und teilt sie in eine Energieeffizienzklasse ein
  • Der Energiebedarf wird im Bedarfsausweis genauer berechnet, als im Verbrauchsausweis
  • Ein Bedarf von mehr als 100 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr gilt als kritisch
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1. Energieausweis Werte in Kürze

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält unter anderem allgemeine Angaben zum Haus. Diese befinden sich beim Bedarfsausweis auf Seite 2, beim Verbrauchsausweis auf Seite 3. Besonders auffällig ist der farbige Bandtacho, der den Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch des Gebäudes anzeigt. Verbraucherschützern zufolge gilt ein Bedarf von mehr als 100 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr als kritisch.

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Wenn Sie den Energieausweis nicht für den Verkauf benötigen, sondern für die Vermietung oder andere Zwecke, können Sie nachfolgend günstig und komfortabel Ihren Energiepass online anfordern. 

2. Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen?

Seit dem 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise enthalten eine Einteilung in Energieeffizienzklassen. Dabei gilt, dass der energetische Zustand des Gebäudes umso besser ist, je weiter vorn im Alphabet die Effizienzklasse liegt und je weiter links sich der Wert auf der Skala befindet. Dies wird auch aus der Farbgebung ersichtlich.

Einteilung der Energieeffizienzklassen gemäß EnEV

Energieeffizienzklasse Endenergie kWh/(m2a)  Gebäudetyp
A+ bis 30 Passivhaus, KfW-40+-Haus
A 31 bis 50 Gebäude, die den EnEV 2016-Standard mindestens erfüllen, z. B. KfW-70-Häuser
B 51 bis 74 Gebäude, die die Standards der EnEV 2014 erfüllen
C 75 bis 99 Gebäude, das mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht
D 100 bis 129  
E 130 bis 159 Gebäude, das etwa den Standard der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982 erfüllt
F 160 bis 199  
G 200 bis 249  
H 250 und mehr unsanierte Altbauten
Quelle: EnEV 2014, Anlage 10

Achtung!

Energieausweise älteren Datums weisen die Effizienzklasseneinteilung noch nicht auf, die Zuordnung auf der Skala war vor 2014 zudem anders und reichte bis 400 kWh/(m2a). 2007 bis 2009 galt ein Gebäude mit 200 kWh/(m2a) als „energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus“, in Energieausweisen mit Ausstellungsdatum bis April 2014 galt ein Haus mit 150 kWh/(m2a) als energetisch gut saniert, heute ist für diese Klassifizierung ein Endenergiebedarf von 70 bis 100 200 kWh/(m2a) erforderlich. Der Vergleich mit neueren Energieausweisen ist daher schwierig.

Grafik der Deutschen Energie-Agentur zur Veranschaulichung der Energieausweis-Werte:

Energieausweis Werte

3. Energiebedarfs- und Energieverbrauchskennwert – so sind die Werte zu lesen

Der Energiebedarfskennwert beim Bedarfsausweis gibt an, wie hoch der Bedarf an Energie für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung für das Gebäude ist. Er ist für den Verbraucher aussagekräftiger als der Primärenergiebedarf, der angibt, wie viel Energie aufzuwenden ist, um eine bestimmte Wärmemenge im Gebäude zu erzeugen. Dieser kann bei Häusern, die mit regenerativen Energien beheizt werden, günstiger ausfallen als der Endenergiekennwert.

Der Energieverbrauchskennwert beim Verbrauchsausweis gibt an, wie viel Energie in den letzten drei Jahren im Schnitt pro Quadratmeter für das Beheizen des Gebäudes verbraucht wurde.

Achtung!

Die beiden Kennwerte können nicht direkt miteinander verglichen werden, geben die Verbraucherzentralen zu bedenken. Sie empfehlen aufgrund von im Schnitt rund 25 Prozent niedrigerem Endenergiekennwerts bei Vergleichsausweisen für ein und dasselbe Haus, vorsichtshalber eine Energieeffizienzklasse schlechter und Gebäude mit Bedarfsausweis eine Stufe besser einzuordnen.

4. Verbrauchsausweis-Werte oder Bedarfsausweis-Werte – welche haben mehr Aussagekraft?

Der Bedarfsausweis basiert unter anderem auf den Angaben zum energetischen Standard des Gebäudes und zur Heizungsanlage. Er zeigt an, wie hoch der Energiebedarf entsprechend der Bauweise üblicherweise sein sollte. Es handelt sich also um eine Hochrechnung.

Dem Verbrauchsausweis hingegen liegen die tatsächlichen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre zugrunde. Diese können allerdings verzerrte Ergebnisse liefern – etwa dann, wenn die Nutzer extrem viel oder überaus sparsam heizen. Daher gilt diese Art des Energieausweises vielfach als weniger aussagekräftig.

5. Werte aus Verbrauchsausweis nutzen und Heizkosten im Voraus berechnen

Liegt ein Verbrauchsausweis vor, lassen sich die zu erwartenden Heizkosten näherungsweise einfach ermitteln. Dabei muss zunächst die Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden. Dieser dient dazu, pauschal unbeheizte Verkehrsflächen wie das Treppenhaus und Kellerräume zu berücksichtigen. Dieser Wert wird im nächsten Schritt mit dem angegebenen Energieverbrauchskennwert multipliziert.

Ein Beispiel: Angenommen, eine Wohnung hat eine Größe von 100 Quadratmetern, der Energieverbrauchskennwert liegt laut Energiepass bei 100 Kilowattstunden. Dann ergibt sich ein geschätzter Heizbedarf von 12.000 Kilowattstunden. Wird die Wohnung per Gastherme beheizt, ergeben sich daraus bei einem Gaspreis von 7 Cent je kWh Heizkosten von 840 Euro (Stand 22. Februar 2019). Bei einem Bedarfsausweis ist diese einfache Hochrechnung nicht möglich.

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