Verbrauchsausweis: So verstehen und vergleichen Sie den Energieverbrauch richtig!
Ein Verbrauchsausweis liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz einer Immobilie – aber wie aussagekräftig ist er wirklich? Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist oft günstiger als der Bedarfsausweis. Doch wann reicht er aus und welcher Energieausweistyp ist die bessere Wahl?
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verbrauchsausweis ist eine einfache und preiswerte Variante des Energieausweises.
- Mit dem Energieverbrauchsausweis wird der Energiebedarf einer Immobilie anhand des bisherigen Energieverbrauchs kalkuliert.
- Nicht immer darf ein Verbrauchsausweis erstellt werden. In einigen Fällen ist ein Bedarfsausweis nötig.
- Sie können den Verbrauchsausweis online bestellen. Unser Partner Energieausweis48 hilft Ihnen gerne weiter!
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- Was ist ein Verbrauchsausweis?
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?
- Verbrauchsausweis erstellen: So geht’s
- Kosten für einen Energieverbrauchsausweis
- Verbrauchsausweise richtig lesen: Aufbau und wichtige Kennzahlen
- Änderungen im Gebäudeenergiegesetz: Was ändert sich beim Verbrauchsausweis?
- Fazit zum Verbrauchsausweis: Kostengünstiger Energieausweis mit geringerer Aussagekraft
1. Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis ist die einfachere und preiswertere Variante des Energieausweises. Er gibt Eigentümern, Miet- und Kaufinteressenten einen Überblick über die voraussichtlich erforderliche Energiemenge, die eine Immobilie benötigt. Grundlage hierfür ist die Auswertung des bisherigen Energieverbrauches – genauer gesagt, der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann also nur dann ausgestellt werden, wenn für die Immobilie entsprechende Verbrauchsdaten vorliegen.
immoverkauf24 Hinweis
Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises und wird auch Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsorientierter Energieausweis genannt. Während diese Bezeichnungen als Synonyme verwendet werden können, stellt der Bedarfsausweis einen anderen Energieausweis dar und ist vom Verbrauchsausweis abzugrenzen.
Wer braucht den Verbrauchsausweis?
Ein Energieverbrauchsausweis ist erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. In Immobilienanzeigen müssen die wesentlichen Daten daraus bereits angegeben werden. Bei der Immobilienbesichtigung ist der Energieausweis sogar verpflichtend vorzulegen. Eigentümer können zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen, sofern das Gebäude bestimmte Anforderungen erfüllt. Nur, wenn eine Immobilie mindestens fünf Wohneinheiten hat oder nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet wurde, ist ein Energieverbrauchsausweis möglich. Zudem müssen die letzten drei Energiekostenabrechnungen vorliegen, um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen weder Verbrauchsausweis noch Bedarfsausweis nötig sind. Für denkmalgeschützte Gebäude oder Objekte unter 50 Quadratmetern Nutzfläche besteht hier keine Pflicht. Auch selbstgenutztes Wohneigentum ohne Verkaufsabsicht benötigt keinen Energieausweis.
Welche Werte stehen im Verbrauchsausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis enthält wesentliche Kennwerte zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Dazu zählt der Energieverbrauchskennwert, der den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Quadratmeter angibt. Außerdem werden die Primärenergiekennzahl sowie die Endenergiekennzahl ausgewiesen. Die Primärenergiekennzahl berücksichtigt den gesamten Energieaufwand von der Erzeugung bis zur Nutzung, während die Endenergiekennzahl den tatsächlich verbrauchten Energiebedarf beschreibt.
Zusätzlich enthält der Verbrauchsausweis eine Farbskala von grün (energieeffizient) bis rot (hoher Energieverbrauch), die die Einschätzung erleichtert. Einflussfaktoren für die Energieeffizienz eines Gebäudes sind beispielsweise Heizsysteme, Gebäudedämmung und die Verwendung erneuerbarer Energien.
Ein neuer Verbrauchsausweis nach der Sanierung?
Nach einer umfassenden Sanierung ist ein neuer Energieausweis sinnvoll – insbesondere, wenn energetische Maßnahmen durchgeführt wurden. Hier bietet sich jedoch ein neuer Bedarfsausweis an – erst ein bis drei Jahre nach der Sanierung sind die energetischen Auswirkungen auch in einem neuen Verbrauchsausweis zu sehen.
2. Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?
Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz einer Immobilie. Dabei gibt es allerdings zwei Energieausweistypen, die zwingend zu unterscheiden sind: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen, da er auf den Abrechnungen der Bewohner beruht. Jedoch kann das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner das Ergebnis beeinflussen. Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie unabhängig vom Verbrauch. Hierbei werden bauliche Gegebenheiten wie Dämmung, Heizungsanlage und Fensterqualität berücksichtigt. Er ist daher aussagekräftiger und genauer, jedoch auch aufwendiger und teurer.
Wann welcher Energieausweis? Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis im Überblick
Grundsätzlich benötigen Verkäufer und Vermieter einen Energieausweis, der bereits in Immobilienanzeigen erwähnt werden muss. Welcher Energieausweis dabei erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Ein Verbrauchsausweis kann genutzt werden, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat oder ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und somit die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist vor allem dann empfehlenswert, wenn ein preiswerter und schnell verfügbarer Nachweis zur Energieeffizienz gewünscht wird.
Der detaillierte Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und keine nachträglichen Modernisierungen durchgeführt wurden. Der Bedarfsausweis ist deutlich genauer und bietet eine fundierte Grundlage für energetische Sanierungen.
immoverkauf24 Tipp
Bei Neubauten wird grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt, da noch keine drei Energiekostenabrechnungen vorliegen. Dieser Nachweis bietet eine fundierte Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie – auch bei Neubauten, da sie keine „Erfahrungswerte“ besitzen.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis: Vor- und Nachteile
Energieausweis-Typ | Vorteile | Nachteile |
Verbrauchsausweis |
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Bedarfsausweis |
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3. Verbrauchsausweis erstellen: So geht’s
Einen Verbrauchsausweis können Sie auf mehreren Wegen erhalten. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, einen zertifizierten Experten wie Architekten, Energieberater oder Schornsteinfeger zu beauftragen. Alternativ gibt es Online-Dienste, die nach der Eingabe aller relevanten Daten einen Verbrauchsausweis erstellen.
Liegen alle erforderlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor und besteht kein individueller Beratungsbedarf, sind Online-Dienste eine gute Wahl – vor allem, wenn der Nachweis schnell bereitstehen und günstig sein soll. Die Beauftragung eines Fachmanns ist hingegen empfehlenswert, wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Angaben bestehen oder eine ausführliche Beratung gewünscht wird. In jedem Fall ist es wichtig, dass der Verbrauchsausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht, da falsche Angaben zu Bußgeldern führen können.
Wer stellt den Verbrauchsausweis aus?
Sowohl der Verbrauchsausweis als auch der Bedarfsausweis werden von zertifizierten Fachleuten ausgestellt. Dazu zählen Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger und spezialisierte Energieberater. Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 dürfen auch Handwerker und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Weiterbildung Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen.
immoverkauf24 Tipp
Möchten Sie einen Verbrauchsausweis für Immobilienverkauf, können Sie sich einen Immobilienmakler von immoverkauf24 empfehlen lassen – bei Beauftragung erhalten Sie den Energieausweis kostenlos.
Verbrauchsausweis online beantragen
Sie brauchen schnell einen verbrauchsorientierten Energieausweis? Dann können Sie die Beantragung des Energieausweises online sofort durchführen. Mit den folgenden Schritten stellen Sie sicher, dass Ihr Verbrauchsausweis korrekt und rechtskonform erstellt wird:
- Anbieter wählen: Suchen Sie sich einen seriösen Online-Dienst für die Erstellung eines Verbrauchsausweises. Unser Partner Energieausweis48 hilft Ihnen gerne weiter.
- Erforderliche Daten bereithalten: Sie benötigen die Verbrauchswerte für Heizenergie der letzten drei Jahre, die Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche) sowie Angaben zum Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme).
- Daten eingeben: Tragen Sie alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß in das Online-Formular des Anbieters ein.
- Überprüfung der Angaben: Kontrollieren Sie Ihre Eingaben, um Fehler zu vermeiden. Falsche Angaben können zu Bußgeldern führen.
- Zahlung und Bestellung: Nach Abschluss der Dateneingabe erfolgt die Bezahlung – die Kosten variieren je nach Anbieter.
- Verbrauchsausweis erhalten: Der Anbieter prüft nun Ihre Angaben und erstellt den Verbrauchsausweis. Diesen erhalten Sie anschließend per E-Mail oder Post.
4. Kosten für einen Energieverbrauchsausweis
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die Art der Immobilie, der Anbieter und ob der Verbrauchsausweis online oder durch eine Vor-Ort-Begehung erstellt wird. Bei den Energieausweis-Kosten gilt: Grundsätzlich ist der Energieverbrauchsausweis günstiger als ein Bedarfsausweis, da er auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert und keine aufwändige Analyse des Gebäudes erfordert.
Die Preise, um einen Verbrauchsausweis zu erstellen, beginnen bei etwa 50 Euro, können jedoch je nach Anbieter und Zusatzleistungen bis zu 100 Euro oder mehr betragen. Besonders günstige Online-Anbieter ermöglichen eine schnelle Ausstellung, während Energieberater oder Architekten höhere Gebühren verlangen. Wer sich für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung mit einem von immoverkauf24 empfohlenen Immobilienmakler entscheidet, erhält den Verbrauchsausweis kostenlos.
5. Verbrauchsausweise richtig lesen: Aufbau und wichtige Kennzahlen
Für den Energiepass gibt es nur ein Formular. Wer einen Verbrauchsausweis erstellen lassen möchte, kann sich die Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude ansehen. Unter „Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes“ werden die Energieausweis-Werte für den Verbrauchsausweis eingegeben. Wer den Verbrauchsausweis richtig liest, kann den Energieverbrauch realistisch bewerten und die Energiekosten besser einschätzen. Dies hilft Eigentümern, Einsparpotenziale zu erkennen, und Kauf- oder Mietinteressenten, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Hier finden Sie eine exemplarische Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude. Unterhalb der Grafik finden Sie die Erläuterungen zu den markierten Punkten.

- Auf Seite 3 des Energieausweises finden Sie die Überschrift des Verbrauchsausweises.
- Anhand der Pfeile an der Farbskala erkennen Sie den durchschnittlichen Energieverbrauch des Hauses in den letzten drei Jahren. Oben befindet sich der Endenergiebedarf (tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilie pro Quadratmeter und Jahr), unten der Bedarf an Primärenergie (Energieaufwand inkl. Bereitstellung der genutzten Energie), den die Immobilie benötigt.
- Hier befindet sich die Pflichtangabe zum Energieverbrauch, die Sie gemäß Energieausweis-Pflicht bereits in der Immobilienanzeige veröffentlichen müssen.
- Die einzelnen Verbrauchswerte werden an dieser Stelle tabellarisch aufgeführt, um einen detaillierten Einblick in die Energieeffizienz einer Immobilie zu bekommen.
- An dieser Stelle können Sie Ihr Gebäude mit anderen vergleichen und in eine energetische Klasse einordnen. Eventuelle Abweichungen durch das Nutzerverhalten und Witterung werden hier aufgezeigt.
- Die Erläuterung des Verfahrens informiert über die angegebenen Werte und geht näher auf die Aussagekraft des Verbrauchsausweises ein.
6. Änderungen im Gebäudeenergiegesetz: Was ändert sich beim Verbrauchsausweis?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2020 die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG). Da das GEG auch den Energieausweis, also Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis umfasst, haben sich seit dem 01.11.2020 einige Regeln geändert, die Sie unbedingt beachten sollten.
- Besichtigungspflicht: Bestehende Gebäude müssen vor Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises besichtigt oder per Foto dokumentiert werden, um Modernisierungsempfehlungen geben zu können.
- Verantwortung der Eigentümer: Eigentümer sind nun für die bereitgestellten Verbrauchsdaten verantwortlich.
- Prüfpflicht der Aussteller: Energieausweis-Aussteller müssen die Angaben überprüfen – bei Unstimmigkeiten dürfen falsche Daten nicht verwendet werden. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
- CO₂-Emissionen verpflichtend: Der Verbrauchsausweis muss jetzt auch die CO₂-Emissionen der Immobilie ausweisen.
- Detaillierte Sanierungsangaben: Der Stand der Gebäudesanierung muss angegeben werden, insbesondere bei inspektionspflichtigen Klimaanlagen. Hier muss auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion genannt werden.
- Maklerpflicht: Immobilienmakler müssen den Verbrauchsausweis bei Verkauf oder Vermietung unaufgefordert vorlegen (dies gilt auch für den Bedarfsausweis).
Beachten Sie die Übergangsfrist
Die genannten Änderungen in Bezug auf den Verbrauchsausweis gelten nach einer Übergangsfrist seit dem 01. Mai 2021. Bereits bestehende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit, solange diese die übliche 10-Jahres-Frist noch nicht überschritten haben.
7. Fazit zum Verbrauchsausweis: Kostengünstiger Energieausweis mit geringerer Aussagekraft
Der Energieverbrauchsausweis ist eine preiswerte und einfache Möglichkeit, die Energieeffizienz eines Gebäudes darzustellen. Der große Vorteil ist die kostengünstige Erstellung, da nur gegebene Daten berücksichtigt werden. Wer einen Verbrauchsausweis erstellen lässt, profitiert von einem unkomplizierten Verfahren und geringen Kosten. Allerdings hat dieser Energieausweistyp auch einen Haken: Der Verbrauchsausweis weist eine geringere Aussagekraft auf als der Bedarfsausweis. Die angegebenen Werte hängen stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und zeigen daher nicht den tatsächlichen energetischen Zustand eines Gebäudes.
Aber wann macht der Verbrauchsausweis dann überhaupt Sinn? Ein verbrauchsorientierter Energieausweis eignet sich besonders für gut genutzte, sanierte Mehrfamilienhäuser mit stabilen Verbrauchsdaten. Für ältere, unsanierte Gebäude oder wenig genutzte Immobilien ist hingegen ein Bedarfsausweis sinnvoller. Obwohl ein Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht ist, kann er sich aber auch positiv auf den Immobilienwert auswirken und Ihren Gewinn dank guter Werte deutlich erhöhen.
Jetzt Formular ausfüllen – kostenlose Maklerempfehlung und Verbrauchsausweis erhalten:
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes in den letzten drei Jahren. Er basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten und zeigt, wie energieeffizient die Immobilie genutzt wurde, aber nicht zwangsläufig, wie energieeffizient sie tatsächlich gebaut ist.
Der Energieverbrauchsausweis ist für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Immobilien mit gültigen Verbrauchsdaten verfügbar. Bei kleineren Gebäuden ist er nur zulässig, wenn ein Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde und das Gebäude der Wärmeschutzverordnung entspricht.
Zur Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises sind Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Gebäudedaten wie Baujahr, Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten sowie Informationen zu Heizsystem und Modernisierungen erforderlich. Die Verbrauchswerte müssen klimabereinigt und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Der Bedarfsausweis bietet eine objektive Analyse des Energiebedarfs und ist für unsanierte Gebäude vorteilhafter. Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber weniger aussagekräftig, da er vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt. Welche Variante besser ist, hängt vom Gebäude und der Zielsetzung ab.
Nein, der Energieausweis ist die Oberkategorie, die zwei Energieausweistypen umfasst: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf realen Verbrauchsdaten, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet.