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Versicherungsschutz bei Unwetter - Was Hausbesitzer wissen müssen

Eigentümer 18.08.2021 Kevin Hollmann
Sturmschäden

Starkregen, Stürme und andere Naturkatastrophen stellen regelmäßig ganze Regionen vor große Herausforderungen - und sie könnten nach Meinung vieler Fachleute in Zukunft immer häufiger vorkommen. Hauseigentümer sollten deshalb unbedingt überprüfen, ob ihr Versicherungsschutz ausreichend ist. Denn wer weiß schon, ob man am Ende nicht selbst betroffen ist und die eigene Immobilie durch Schlamm- und Wassermassen so gut wie unbewohnbar wird? Im Expertenrat klärt Kevin Hollman von den NV-Versicherungen darüber auf, welche Versicherungen sinnvoll sind und auf was speziell bei Vermietungen zu achten ist.

Auf welche Versicherungen sollte kein Immobilienbesitzer verzichten?

Kevin Hollmann: Grundsätzlich sollte ein Versicherungsschutz für das Gebäude, den darin befindlichen Hausrat sowie für den Haus- und Grundbesitz des Immobilienbesitzers bestehen.

Welche Punkte sollten diese Versicherungen unbedingt umfassen?

Kevin Hollmann: Dem Kunden empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung, durch die er nach einem Schadenfall finanziell so gestellt ist, als hätte der Schaden gar nicht stattgefunden. Daher gilt es alle möglichen Risiken für den Schadenfall abzusichern.
Während neben der Gefahr durch Einbruchdiebstahl die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel im Rahmen der Hausratversicherung automatisch mitversichert sind, können die Gefahren in der Wohngebäudeversicherung jeweils einzeln abgesichert werden. Wir empfehlen dem Immobilienbesitzer, darauf zu achten, dass ein Versicherungsschutz für alle Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) beantragt wird.
Es ist zusätzlich ratsam, einen Versicherungsschutz für Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre sowie für Sturmschäden an Gegenstände, die außen am Gebäude angebracht sind wie etwa Antennenanlagen, zu vereinbaren.

Starkregen kann in manchen Fällen auch als mitversichert gelten

Derweil gilt zum Teil auch der Starkregen ohne Einschluss der Elementargefahren in der Hausratversicherung als mitversichert. Weiter sollte auch ein Versicherungsschutz für Gartenmöbel, -geräte sowie Sport- und Spielgeräte, die sich außerhalb auf dem Versicherungsgrundstück befinden, bestehen. Diese sind bei einer höheren Windstärke besonders anfällig.
Ferner sind die Absicherung der groben Fahrlässigkeit sowie der Einschluss von Sengschäden im Rahmen der Wohngebäude- und Hausratversicherung zu empfehlen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Eigentümern, die ihre Immobilie vermieten, und denen, die selbst darin leben?

Kevin Hollmann: Eine Hausratversicherung empfiehlt sich für Eigentümer bei Eigennutzung oder möblierter Vermietung der Immobilie. Sofern der Mieter den Hausrat in die Immobilie einbringt, trägt dieser die Gefahr für die entsprechenden Hausratgegenstände.
Im Fall der Vermietung einer Wohnung ist im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht durch den Immobilieneigentümer beispielsweise auf die Absicherung der Verkehrssicherheitspflichten, wie zum Beispiel Streupflicht, zu achten. Die Absicherung des Haftpflichtrisikos aus der Vermietung ist in manchen Privathaftpflichtversicherungen bereits eingeschlossen. Jedoch kann man dieses Risiko auch mit einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.

Sind einige Versicherungen verpflichtend?

Kevin Hollmann: Nein, Versicherungen sind für Immobilienbesitzer generell nicht verpflichtend. Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung kann die finanzierende Bank allerdings den Abschluss bzw. den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung verlangen.

Nach den Unwetterkatastrophen dieses Sommers rückt die Elementarversicherung in Deutschland stärker in den Fokus. Würden Sie jedem Eigentümer raten, diese Versicherung abzuschließen oder sollten dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein?

Kevin Hollmann: Wie man in den vergangenen Wochen gesehen hat, sind die Ausmaße der Witterungsniederschläge nicht berechenbar. Davon kann potenziell jede Region betroffen sein. Um sich vor einem solchen Ereignis in finanzieller Hinsicht bestmöglich schützen zu können, empfiehlt es sich, eine Elementarversicherung abzuschließen. Denn wenn es einmal zu einem Schadenfall kommen sollte, stehen die Kosten durch den entstandenen Schaden in keinem Verhältnis zu den Versicherungsprämien.

Was können Eigentümer tun, wenn ihr Haus gar nicht gegen Elementarschäden versicherbar ist, etwa weil es in einem besonders gefährdeten Gebiet liegt?

Kevin Hollmann: Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) konnten sich in Hochrisikogebieten 88 Prozent der Elementarschadenversicherten ohne Einschränkungen versichern. Die verbleibenden 12 Prozent unter Auflagen. Nach dieser Annahme besteht für jeden Eigentümer die Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden zu versichern, was jedoch einen höheren Beitrag ergeben kann.

Was sind Ihrer Erfahrung nach die häufigsten Schadensfälle, die Immobilienbesitzer melden?

Kevin Hollmann: Im Rahmen der Hausratversicherung treten vermehrt Schäden durch Blitz/Überspannung auf. Beschädigter Gegenstand ist oftmals der empfindliche Internetrouter des Haushaltes.

Glätteunfälle in den Wintermonaten werden besonders häufig gemeldet

Sturmschäden an Dachziegeln oder auch an Satellitenanlagen werden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung häufig als beschädigte Sachen neben den Leitungswasserschäden gemeldet. Ein Großteil der Schäden in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung resultiert aus der Glätte in den Wintermonaten und dem fahrlässigem Umgang mit der Streupflicht.

Mit welchen jährlichen Kosten müssen Eigentümer für ihre Versicherungen rund um die Immobilie im Schnitt rechnen?

Kevin Hollmann: Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Die Versicherungsprämie stellt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen, wie zum Beispiel Wohnfläche, Versicherungssumme und Baujahr des Gebäudes. Ferner ist der gewünschte Leistungsumfang ausschlaggebend für den Beitrag.

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