Grundbuchauszug anfordern: So funktioniert's
Der Grundbuchauszug informiert über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, sollte unbedingt einen Grundbuchauszug anfordern und die Eintragungen prüfen. Auch die finanzierende Bank fordert beim Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug ein. Erfahren Sie, wer den Grundbuchauszug bekommt, was er kostet und wie man ihn beantragt!
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundbuchauszug informiert unter anderem darüber, wem eine Immobilie gehört, ob die Immobilie mit Grundschulden belastet ist und ob Wege- Nießbrauch- oder Wohnrechte eingetragen sind.
- Wer ein "berechtigtes Interesse" hat, hat Anspruch auf den Grundbuchauszug. Das ist in jedem Fall der Eigentümer.
- Der Grundbuchauszug kann über das Grundbuchamt (Amtsgericht), einen Notar oder einen Online-Service angefordert werden.
- Der Grundbuchauszug kostet ab 10,00 €.
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- Was ist ein Grundbuchauszug?
- Wer darf das Grundbuch einsehen?
- Wie kann man den Grundbuchauszug anfordern?
- Wie lange dauert es, bis man den Grundbuchauszug erhält?
- Was kostet der Grundbuchauszug?
- Brauche ich einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Grundbuchauszug?
- Was genau steht im Grundbuchauszug?
- Wie sieht der Grundbuchauszug aus? Grundbuchauszug Muster PDF!
- Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?
- Kostenloser Grundbuchauszug für Ihren Immobilienverkauf – so funktioniert's
1. Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug ist eine Kopie beziehungsweise ein Ausdruck eines Grundbuchblattes. Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken vermerkt sowie die auf ihnen liegenden Lasten, wie zum Beispiel Hypotheken und Grundschulden, verzeichnet. Auch Rechte, die mit dem Eigentum verbunden sind, wie zum Beispiel Nießbrauchrecht, Wohnrecht und Vorkaufsrecht, werden hier eingetragen. Der Grundbuchauszug bildet folglich alle wichtigen Informationen über ein Grundstück ab, die zum Beispiel für eine Bank zur Immobilienfinanzierung oder für einen Immobilienkauf wichtig sind. Nur nach Einsicht eines aktuellen Grundbuchauszugs wissen die beteiligten Parteien, welche Verbindlichkeiten mit dem Grundstück einhergehen. Bei den Grundbüchern handelt es sich um amtlich öffentliche Verzeichnisse, es gibt hierzu keine Alternative.
2. Wer darf das Grundbuch einsehen?
Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss beim Antragsteller ein “berechtigtes Interesse” vorliegen. Ob dies gegeben ist, liegt sehr im Ermessen des Beamten, der den Antrag bearbeitet. Grundsätzlich müssen unbefugte Zwecke und reine Neugier ausgeschlossen werden.
Der Grundstückseigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber haben generell “uneingeschränkt berechtigtes Interesse”, ebenso Behörden, Gerichte, Notare, die sich auf ihre Pflicht zur Amtshilfe berufen können sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Bei weiteren Personengruppen kann ein berechtigtes Interesse vorliegen, das dem Grundbuchamt gegenüber begründet werden muss. Hierzu zählen:
- Banken bzw. Darlehensgeber des Grundstückseigentümers, die ein Immobiliendarlehen grundbuchlich absichern müssen
- Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer haben, welcher eine Zwangsversteigerung möglich macht
- Mieter, die wissen wollen, ob der Vermieter auch eingetragener Eigentümer der Immobilie ist
- Erben, die sich über eine geerbte Immobilie informieren möchten, z.B. um ggf. das Erbe auszuschlagen
- Personen, die vom Eigentümer bevollmächtigt sind
- Kaufinteressenten einer Immobilie (ggf. mit Kaufvertragsentwurf)
Wer einen Grundbuchauszug erhalten möchte und seiner Ansicht nach ein berechtigtes Interesse hat, muss dieses dem Grundbuchamt so erklären, dass dieses Einsicht gewährt.
Wichtig!
Das Grundbuchamt hat einen Entscheidungsspielraum, wann "berechtigtes Interesse" vorliegt. Zum Beispiel kann von Kaufinteressenten zusätzlich eine Zustimmung der Eigentümer gefordert werden.
3. Wie kann man den Grundbuchauszug anfordern?
Möglichkeit 1: Beim Amtsgericht bzw. Grundbuchamt
Der Grundbuchauszug wird in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg, wo dies Gemeindesache ist, von den zuständigen Amtsgerichten ausgehändigt. Das Portal www.justiz.de ermittelt für Sie das zuständige Amtsgericht anhand der Postleitzahl des Grundstücks, für das der Grundbuchauszug angefordert wird. Fragen Sie hier über das Justizportal des Bundes und der Länder das zuständige Amtsgericht bzw. das dazu gehörende Grundbuchamt ab.
Um den Auszug zu erhalten, senden Sie ein Schreiben an das Grundbuchamt und beantragen den Auszug. Ein Muster für das Anschreiben haben wir Ihnen kostenlos zum Download bereitgestellt.
Sie können auch persönlich zum Grundbuchamt gehen und dort den Grundbuchauszug beantragen. Hierzu müssen Sie einen Personalausweis mitbringen.
Möglichkeit 2: Grundbuchauszug online bestellen
Wer seine Anfrage indirekt und bequem an das Amtsgericht übermitteln möchte, kann einen kostenpflichtigen Service eines externen Anbieters nutzen. Dieser fragt die erforderlichen Daten ab und übermittelt den Antrag an das Grundbuchamt. Für die Beantragung berechnet der Anbieter ca. 25,00 € zusätzlich zu den Kosten, die das Amtsgericht für den Auszug berechnet.
Möglichkeit 3: Grundbuchauszug über den Notar
Notare haben die Möglichkeit, Grundbuchauszüge elektronisch anzufordern. Dies ist für ihre Arbeit sehr wichtig, denn zur sicheren notariellen Beurkundung von Immobiliengeschäften benötigen sie einen aktuellen Auszug. Den Grundbuchauszug über den Notar anzufordern ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Notar ohnehin schon mit einer Aufgabe im Rahmen Ihres Anliegens betraut ist (zum Beispiel mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfes). Auch kann ein Grundbuchauszug bei einem Notar beantragt werden, mit dem Sie schon einmal zusammengearbeitet haben. In ein fremdes Notariat zu gehen und einen Grundbuchauszug zu beantragen ist eher unüblich.
4. Wie lange dauert es, bis man den Grundbuchauszug erhält?
Der Grundbuchauszug wird nach Anforderung beim Grundbuchamt meist binnen 14 Tagen per Post zugestellt. Fordert der Notar ihn über seinen elektronischen Zugang ab, ist er innerhalb weniger Minuten da.
5. Was kostet der Grundbuchauszug?
Art des Auszuges | Einfacher Grundbuchauszug | Beglaubigter Grundbuchauszug |
Grundbuchauszug Kosten beim Amtsgericht | 10,00 € | 20,00 € |
Grundbuchauszug Kosten beim Notar | 10,00 € | 15,00 € |
Grundbuchauszug Kosten über Online-Service | ca. 35,00 € | ca. 50,00 € |
Die Kosten für den Grundbuchauszug lassen sich ganz vermeiden, wenn man auf einen Auszug zurückgreifen kann, den es bereits gibt. Beispielsweise kann es sein, dass der Verkäufer einer Immobilie ohnehin einen Grundbuchauszug vorliegen hat, den er dem Kaufinteressenten aushändigt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten da der Auszug veraltet oder schlimmstenfalls gefälscht sein kann.
6. Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Grundbuchauszug?
Ob Sie einen durch eine Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug benötigen oder ob eine einfache Kopie ausreicht, bestimmt derjenige, der den Grundbuchauszug benötigt.
Banken beispielsweise fordern häufig einen beglaubigten Grundbuchauszug an, für Ihr eigenes Interesse reicht eine normale Kopie. Diese ist auch preiswerter, als ein beglaubigter Grundbuchauszug.
7. Was genau steht im Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug kann wie eine Art "Ausweis" betrachtet werden. Er gibt im so genannten Bestandsverzeichnis exakte Informationen über Lage und Größe des Grundstücks und zeigt in den Abteilungen auf, wer der Eigentümer ist, wer welche Rechte am Grundstück hat und welche Belastungen es gibt. Alles Wichtige über die Inhalte des Grundbuchauszuges erfahren Sie auf unserer Seite Grundbuch!
8. Wie sieht der Grundbuchauszug aus? Grundbuchauszug Muster PDF!
Unser kostenloses Grundbuchauszug PDF-Muster zeigt Ihnen einen beispielhaften Grundbuchauszug.
9. Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?
Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.
10. Kostenloser Grundbuchauszug für Ihren Immobilienverkauf – So funktioniert's:
- Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus und klicken Sie „Jetzt Empfehlung erhalten“
- Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und empfehlen Ihnen den aus unserer Sicht geeigneten Makler für den Immobilienverkauf, der im Falle einer Beauftragung die Kosten für den Grundbuchauszug übernimmt.
- Sind Sie mit der Empfehlung einverstanden, stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen und dem Makler her
Bitte empfehlen Sie mir einen Immobilienmakler mit kostenlosem Grundbuchauszug-Service:
Hinweis: Unsere Immobilienmakler erfüllen höchste Anforderungen an Service und Qualität. Für die Vermittlung erhält immoverkauf24 ggf. eine Provision. Für Sie als Kunde ist der Service kostenlos.
Der Grundbuchauszug kann entweder beim Grundbuchamt (Amtsgericht) oder über einen Notar beantragt werden.
Um den Grundbuchauszug zu erhalten, muss man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Auf jeden Fall bekommen ihn die Eigentümer eines Grundstückes.
Der Auszug aus dem Grundbuch kostet beim Amt in einfacher Ausführung 10,00 €, ein beglaubigter Auszug kostet 20,00 €.
Nein, es gibt keinen kostenlosen Grundbuchauszug. Aber es ist sinnvoll zu schauen, ob ein aktueller Auszug beim Immobilienbesitzer oder Immobilienmakler vorliegt.
Der Grundbuchauszug informiert über die Rechts- und Eigentumsverhältnisse eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Wer ist Eigentümer? Ist das Grundstück lastenfrei? Sind Rechte eingetragen?
Bis man einen Auszug aus dem Grundbuch vom Grundbuchamt erhält, können ca. 14 Tage vergehen. Beim Notar geht dies binnen Minuten, da er Zugriff auf das elektronische Grundbuch hat.