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Baden-Württemberg: Droht bauunwilligen Grundstückseigentümern die Enteignung?

Eigentümer 06.08.2018 Claudia Lindenberg
Zugriff auf Baugrundstücke - fotolia/lehic

In Baden-Württemberg regt sich Protest von Grundstückseigentümern gegen die Pläne von Politikern, Gemeinden den Zugriff auf unbebaute Privatgrundstücke zu ermöglichen. Hintergrund der Überlegungen: Es soll mehr Bauland ausgewiesen werden, um mehr Wohnungen bauen zu können. Dies ist dringend erforderlich, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Die Zahl der Genehmigungen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2017 bundesweit um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken, was auch auf einen Mangel an Bauland zurückzuführen ist.

In Stuttgart könnten 11.200 Wohneinheiten entstehen

Einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ (SN) zufolge hatte die Landeshauptstadt Stuttgart kürzlich ein Zugriffsrecht auf leerstehende Wohnungen gefordert, nun soll auch ein Zugriffsrecht der Kommunen auf Privatgrundstücke im Innenbereich der Städte auf den Weg gebracht werden. Dabei beruft sich die Zeitung auf ein internes Dokument des Wirtschaftsministeriums. Es enthält Vorschläge zur Verbesserung des Bauplanungsrechts, die auch eine „gezielte Aktivierung innerörtlicher Brachflächen und Baulücken“ umfassen. Auf Anfrage der SN hin sei so allein in der Landeshauptstadt die Errichtung von 11.200 Wohneinheiten zusätzlich möglich, heißt es aus dem Stuttgarter Rathaus.

Wer nicht bauen oder verkaufen will, kann enteignet werden

Würden die Pläne umgesetzt, könnte der Ablauf wie folgt sein: Die Kommunen würden solche innerörtlichen Brachflächen auswählen und für diese ein Bebauungsplan erstellen. Die jeweiligen Eigentümer verpflichtet diese umzusetzen und ihr Grundstück zu bebauen. Eigentümer, die dies ablehnen, müssten mit einem Zugriff auf das Grundstück durch die Gemeinde rechnen. Angedacht ist dabei, den Eigentümern eine Frist für die Bebauung einzuräumen. Ließen sie dieses verstreichen, würden die Gemeinden ein Kaufangebot machen. Wer den Grundstücksverkauf ablehnt, müsste dann mit der Enteignung rechnen, heißt es aus dem Ministerium.

Der regionale Eigentümerverband Haus und Grund Württemberg protestiert gegen diese Pläne: Wieder einmal solle ein ordnungsrechtlicher Zwang mit massiven Eingriffsmöglichkeiten in die Eigentumsrechte als Hebel dienen, zitieren die SN den Landesverbandschef Ottmar Wernicke. Er sehe zudem die Gefahr, dass das Gesetz auf ungeeignete Gebiete wie etwa Einfamilienhaussiedlungen mit großen Gärten angewendet werde. Darüber hinaus äußert der Verband seine Skepsis darüber, ob die Maßnahmen in der Realität wirksam wären: Es sei mit Klagen zu rechnen, aufgrund der langen Verfahrensdauer sei es daher unwahrscheinlich, dass so für eine rasche Entspannung des Wohnungsmarktes gesorgt werden könne.
Auf mehr Gegenliebe stoßen die Pläne der Politiker beim Verband der baden-württembergischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW). Verbandsdirektorin Sigrid Feßler sieht in den Maßnahmen laut SN zumindest ein Puzzleteil und die Möglichkeit, Flächenpotenziale der Innenentwicklung effektiver als bislang zu erschließen.

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