Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
Die Darlehenszinsen sind günstig und der Zeitpunkt für Bau- und Modernisierungsmaßnahmen ideal. Doch durch die Covid19-Pandemie läuft der Betrieb auf vielen Baustellen - egal ob groß oder klein - alles andere als optimal. Gerade für private Immobilieneigentümer kann dies zu größeren Herausforderungen führen.
Bau- und Modernisierungsvorhaben verzögern sich
Aufgrund von Lieferschwiergkeiten des Baumaterials oder Verzögerungen im Genehmigungsverfahren von Bauanträgen, treten auf vielen deutschen Baustellen teilweise große zeitliche Verspätungen auf. Grund hierfür können Probleme in der Lieferkette sein, wenn das Material aus dem Ausland importiert wird. Aber natürlich spielen auch die Gesundheit und evtl. verhängte Quarantänevorschriften eine große Rolle, sowie die Einreisebeschränkungen von Montagearbeitern aus dem europäischen Ausland. Doch schon beim Genehmigungsverfahren treten die ersten Probleme auf, da die meisten Baubehörden auf die plötzlichen Veränderungen in den Arbeitsabläufen nicht vorbereitet waren: Sie waren organisatorisch überlastet; Mitarbeiter konnten nicht sofort im Homeoffice arbeiten; es fehlte an der Digitalisierung einzelner Arbeitsschritte und Unterlagen.
Was beim Bau eines Hauses gilt, gilt auch für die Modernisierung einer Immobilie: Auch hier gibt es einer Umfrage zufolge große zeitliche Verzögerungen. Die Gründe sind ähnlich, da auch hier das Material beschafft werden muss und Lieferengpässe die Fertigstellung der Modernisierung behindern. Gerade das Erneuern von Heizung-, Elektro und Lüftungsinstallationstechnik sieht der VPB (Verband Privater Bauherren) zurzeit problematisch.
Wie können Bauherren nun reagieren?
Kommt es beim Bau des eigenen Hauses zu zeitlichen Verzögerungen und ist der geplante Einzugstermin in Gefahr, dann stellt das die Bauherren vor große Herausforderungen. Die Mietwohnung wurde meist schon rechtzeitig gekündigt und ein Auszugstermin steht bereits fest. In solchen Situationen ist es schwierig weiterhin Ruhe zu bewahren. Doch gerade jetzt ist Ruhe notwendig. Bauherren sollten rechtzeitig das Gespräch mit dem Vermieter und dem Baunternehmer suchen, und bei absehbaren Verzögerungen dem Bauunternehmer eine Frist setzen. Denn spätestens jetzt muss dieser den Verzug auf der Baustelle schriftlich begründen. Dies ist wichtig für spätere Schadensersatzansprüche bzw. Verzugsansprüche. Denn nicht jede zeitliche Verzögerung ist auf die Corona-Krise zurückzuführen und somit "höhere Gewalt". Die Beweislast liegt zudem beim Auftragnehmer und somit beim Bauunternehmer.
Viele Bauunternehmen bitten nun um eine Vorauszahlung
Durch die wirtschaftliche Krise und drohende Rezession bitten jetzt viele Bauunternehmen ihre Auftraggeber um eine Vorauszahlung noch nicht erbrachter Leistungen. Der VPB rät dringend davon ab. Bauherren sollten sich weiterhin an die Zahlung gemäß Baufortschritt halten. Denn: Im Falle einer Insolvenz ist das Geld weg und die Leistung wird nicht mehr erbracht. Auch auf die Beweispflicht dürfen Bauherren in keinem Fall verzichten und den Auftragnehmer auch nicht von gesetzten Fristen freistellen, denn so erteilt man als Bauherr dem Bauunternehmer einen Freibrief - dies gilt für Bau- aber auch für Modernisierungsmaßnahmen.
Kosten reduzieren mit Förderungen durch die Bundesländer und den Staat
Auf der Internetseite der Förderdatenbank sind die Fördermaßnahmen der einzelnen Bundesländer dargestellt und um die coronabedingten Fördermittel ergänzt. Modernisierungsmaßnahmen und Bauvorhaben werden z. B. in Bayern und Niedersachsen mit Hilfe von sog. Ausfallbürgschaften unterstützt. Gefördert werden insbesondere Modernisierungsmaßnahmen von erneuerbaren Energien und die Schaffung von neuem Wohnraum.
Günstige Kreditzinsen und verlängerte Abruffristen bei der KfW
Interessant sind auch die Förderdarlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das Programm "Energieefizient Sanieren" und auch der Ergänzungskredit hierzu bieten Zinskonditionen unter 1% für verschiedene Zinsbindungsfristen an. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Abruffristen für die Darlehensauszahlung. Gerade jetzt ist dies beruhigend: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit seinen Kredit für längstens 36 Monate nicht in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet auch, dass für diesen Zeitraum keine Zinsen und Tilgung gezahlt werden müssen. Es fallen lediglich sog. Bereitstellungszinsen für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an, was eine große Entlastung für die Haushaltskasse der Kreditnehmer bedeutet. Sollten sich Maßnahmen zur Modernisierung nun zeitlich verzögern, dann müssen die Kreditraten zumindest noch nicht gezahlt werden.