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Diskussionen um Mietpreisbremse: Nachjustieren oder abschaffen?

Vermietung 24.08.2018 Claudia Lindenberg
Mietpreisbremse-fotolia_ArTo

Die bisher relativ wirkungslos gebliebene „Mietpreisbremse“ soll nach Plänen von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nachjustiert werden, um sie effektiver zu gestalten. Währenddessen empfiehlt ein Beratergremium der Bundesregierung die Mietpreisbremse gänzlich abzuschaffen.

Deckelung der Modernisierungsumlage, Auskunftspflicht für Vermieter

Die Pläne des Justizministeriums betreffen die Modernisierungsumlage sowie die Auskunftspflicht des Vermieters und sollen dazu dienen, die Mietpreisbremse wirksamer zu gestalten. So sollen Vermieter künftig nur noch acht statt elf Prozent von Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Diese strengere Vorgabe für die 1974 eingeführte Modernisierungsumlage gilt allerdings nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem ist eine Deckelung der Mieterhöhung auf drei Euro pro Quadratmeter für einen Zeitraum von sechs Jahren nach der Modernisierung vorgesehen.
Zum anderen sollen Vermieter Mietern künftig Auskunft über die bisherige Miete erteilen müssen, so dass Mieter die Höhe der Mietsteigerung nachvollziehen können. Bislang mussten sie diese Angaben erfragen. Dadurch soll es Mietern auch erleichtert werden, gegen zu hohe Mieten vorzugehen.

Mietpreisbremse in Wiesbaden für städtischen Wohnungsgesellschaften?

Die Pläne stoßen jedoch teilweise auf Gegenwind beim Koalitionspartner CDU, deshalb ist mit keiner kurzfristigen Umsetzung zu rechnen. Einige Kommunalpolitiker wollen jedoch schon vorher aktiv werden: So sorgte kürzlich in Wiesbaden die Idee des Oberbürgermeisters Sven Gerich (SPD), eine Mietpreisbremse für die städtischen Wohnungsgesellschaften einzuführen, für Diskussionsstoff.

Die Initiative zielt darauf ab, die Mieterhöhungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWW, GeWeGe und SEG auf ein Prozent pro Jahr zu begrenzen. Zudem soll die GWH die Mietsteigerungen in einigen Quartieren zurücknehmen. Die Gesellschaften lehnen die Vorschläge ab, ebenso wie die Wiesbadener CDU. Eine solche Deckelung führe dazu, dass den Gesellschaften Kapital entzogen werde, das für den Bau neuer Wohnungen und die Sanierung im Bestand fehle, zitiert das „Handelsblatt“ den CDU-Fraktionschef Bernhard Lorenz.

Beratergremium der Bundesregierung plädiert gegen Mietpreisbremse und sozialen Wohnungsbau

Die Mietpreisbremse sollte ersatzlos gestrichen werden – diese Meinung vertritt der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums, bestehend aus einer Gruppe von 35 Wissenschaftlern, die die Bundesregierung auch in Fragen der Wohnpolitik beraten. Ihre Begründung: Die Mietpreisbremse habe ihr Ziel verfehlt, die starken Mietsteigerungen vor allem in Ballungszentren zu dämpfen. Vielmehr sorge das Instrument dafür, dass sich die Wohnungsknappheit verschärfe. Für viele Eigentümer sei eine Vermietung wegen der Begrenzung durch die Mietpreisbremse nicht attraktiv genug, so dass sie eine kurzfristige Vermietung als Ferienimmobilie oder sogar den Leerstand vorzögen.

Auch der soziale Wohnungsbau verfehlt nach Meinung der Wissenschaftler sein Ziel und sei deshalb drastisch zurückzufahren. Sozialwohnungen seien vielfach fehlbelegt – es profitierten also nicht die eigentlich bedürftigen Bürger. Grund dafür sei die Praxis, das Einkommen der Bewohner nur einmal, vor Bezug einer Sozialwohnung, zu prüfen. "Steigt mit der Zeit dieses Einkommen, so verliert der Haushalt aufgrund des Kündigungsschutzes nicht sein Wohnrecht", schreiben die Autorinnen und Autoren des Gutachtens laut der Zeitung „Die Zeit“.

Die bisherigen Pläne der schwarz-rote Koalition sehen vor, in der laufenden Amtsperiode für den sozialen Wohnungsbau zwei Milliarden Euro zusätzlich auszugeben.

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