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Durchbruch beim Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter

Recht 02.09.2016 Lea Melcher
Maklervertrag

Der "Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" (auch Sachkundenachweis für Immobilienmakler genannt) ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Somit gibt es nach einem Jahr der Unsicherheit, ob der Nachweis erforderlich wird, nun die Entscheidung und für Immobilienmakler wird sich vieles ändern. Makler, die nicht innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten (voraussichtlich am 1.10.2017) des Gesetzes den Sachkundenachweis beim Amt vorlegen, dürfen ihren Beruf nicht weiter ausführen.

Ob der Sachkundenachweis tatsächlich die Praxis-Qualität eines Immobilienmaklers steigert, ist fraglich. Neben theoretischem Wissen kommt es zum Beispiel für Eigentümer darauf an, dass ein Makler ein gewisses Verhandlungsgeschick beim Immobilienverkauf an den Tag legt, einen hohen Immobilienpreis erzielt und einen kompetenten, freundlichen Service bietet. Über den Sachkundenachweis werden diese Fähigkeiten nicht prüfbar. Fachleute aus Immobilienverbänden kritisieren, dass die Voraussetzungen zum Erlangen des Sachkundenachweises zu einfach zu erfüllen sind und somit das Ziel "Steigerung des Verbraucherschutzes" nicht erreicht wird.

Auf Sachkundenachweis für Immobilienmakler erfahren Sie mehr über die Neuregelung.

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