Ein Jahr Baukindergeld: Positive Bilanz des Bundesinnenministeriums – Irritationen bei manchen Familien
Das Baukindergeld wird seit rund einem Jahr vergeben. Die Kritik war von Anfang an laut: Die Subvention komme nicht bei der wirklich förderbedürftigen Klientel an und die Immobilien werden nicht dort erworben oder gebaut, wo Wohnraum knapp ist. In einer ersten Bilanz stellen Bundesinnenministerium (BMI) und KfW das Gegenteil fest. Irritationen gibt es aber doch.
Bereits ein Drittel des verfügbaren Baukindergeldes ist abgerufen worden
Trotz aller Skepsis legt das BMI nach einem Jahr Baukindergeld eine positive Zwischenbilanz vor: Insgesamt wurden bereits rund 2,8 Milliarden Euro gewährt, rund 43.000 Familien haben bis Ende Juni bereits das erste Geld oder eine Auszahlungsbestätigung erhalten. Für die gesamte Laufzeit bis Ende 2020 sind 9,9 Milliarden abrufbar – rund ein Drittel wurde somit schon in Anspruch genommen. Eine Aufstockung des Budgets ist bisher nicht vorgesehen. Sollte es schon 2020 aufgebraucht sein, endet damit auch die Förderung.
Baukindergeld erreicht häufig unterstützungsbedürftige Familien in Städten
Und: Rund 60 Prozent der Baukindergeld-Empfänger verfügen über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro, bei rund 40 Prozent sind es nicht mehr als 30.000 Euro. Das Baukindergeld kommt also bei Familien an, die auch einen Bedarf an staatlicher Unterstützung bei der Eigenheimfinanzierung haben.
Entgegen anders lautender Meldungen vor einigen Monaten werde zudem mehr in Städten und Umland gekauft und gebaut als auf dem Land: So liegen 16 Prozent der geförderten Immobilien in Großstädten, 44 Prozent in städtischen Gebieten. In den ländlichen Raum gingen rund 40 Prozent der bisher ausgezahlten Gelder, etwa die Hälfte davon in dünn besiedelte Gebiete. Ein Großteil der Familien, die Baukindergeld erfolgreich beantragt haben, nutze die Förderung für den Kauf von Bestandsimmobilien, nur etwa ein Viertel werde für Neubauten beansprucht – so das BMI.
Änderung der Förderbedingungen im Mai 2019 – böse Überraschung für manche Antragsteller
Für eine böse Überraschung sorgte bei einigen Familien eine Änderung der KfW-Förderbedingungen im Mai 2019. Seitdem heißt es: Keinen Anspruch haben Käufer, die eine Immobilie von Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Kindern erwerben – also in gerader Verwandtschaftslinie. Für Familien, die von Verwandten eine Immobilie kaufen wollten und ihren Anspruch auf der KfW-Seite vor dieser Veränderung mit postitivem Ergebnis geprüft hatten, verfiel der Förderanspruch nun. Und das in einige Fällen ohne, dass die Familien davon Kenntnis erhielten, jedoch beim Kauf die Fördersumme einplanten. Manche abgewiesene Antragsteller werfen der KfW nun vor, die Änderungen nicht ausreichend bekannt gemacht zu haben. Zu klären bleibt, ob die KfW-Bank ihre Hinweispflicht vernachlässigt hat oder ob die Familien sich selbstständig hätten informieren können.