Energieausweis beim Hausverkauf
Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Seit 2009 sind die Ausstellung, Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises in Deutschland in der Einsparverordnung (EnEV) geregelt.
Mit Inkrafttreten der Einsparverordnung muss jeder Hauseigentümer, der sein Haus verkaufen möchte, potentiellen Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis vorlegen. Diese Pflicht des Eigentümers ist in der Einsparverordnung §16 verbindlich geregelt. Sollte es für ein Gebäude oder eine Wohnung noch keinen Energieausweis geben, so muss dieser vor Verkauf der Immobilie erstellt werden. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 14.000 Euro. Ausgenommen von der Ausweispflicht sind kleine Gebäude mit unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und Baudenkmäler.
Unterschied zwischen bedarfs- und verbrauchsbasiertem Energieausweis
Bei der Ausstellung eines Energieausweises wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Grundsätzlich können Energieausweise also auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes oder des Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Mit Einführung der Einsparverordnung 2009 können sich Eigentümer jedoch nur noch bedingt aussuchen, welche der beiden Varianten des Energieausweises sie erstellen lassen. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann nicht mehr für Häuser ausgestellt werden, die weniger als 5 Wohnungen haben, wo ein Bauantrag vor dem 31.10.1977 gestellt wurde und die das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen. In diesem Fall ist die Ausstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises Pflicht.
Der Bedarfsausweis basiert auf dem Bedarf an Energie zur Erwärmung der Räume und des Wassers, dementsprechend sind das Alter und der Isolierzustand der Heizung und der Warmwasseraufbereitung sehr wichtig. Aufgrund der recht spezifischen Angaben zum Haus wie Raumhöhe, Art und Alter der Fenster sowie Dämmung des Daches, des Kellers oder der Außenwände ist bei der Ausstellung des bedarfsorientieren Energieausweises eine Vorort-Besichtigung durch einen Energieberater empfehlenswert.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis beim Hausverkauf berücksichtigt neben allgemeinen Angaben zum Haus den tatsächlichen Energieverbrauch. Ausschlaggebend ist der Verbrauch der letzten drei Jahre. Im Verbrauchsausweis wird die verbrauchte Menge an Strom, Gas, Öl, Holz oder Kohle zur Ermittlung des Energiewertes berücksichtigt, unabhängig von der Dämmung des Hauses und Alter der Heizung.
Aussagekraft des Energieausweises
Der Bedarfsausweis ist für die meisten Wohngebäude verpflichtend und wird von Experten auch immer wieder empfohlen. Häufig werden bei der Berechnung zielführende Modernisierungsvorschläge zu Heizung und Gebäudedämmung entwickelt. Das ist oftmals auch notwendig, da gerade ältere Gebäude hohe Bedarfswerte aufweisen. So ist bei Gebäuden ohne Außendämmung und bei alter Heizung der Energiewert schnell im roten Bereich der Farbskala, statt im gelben oder sogar grünen Bereich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Energieausweis für Wohngebäude.
Aus den Aussagen des bedarfsorientierten Energieausweises kann man nur schwer einen Rückschluss auf die tatsächlich auftretenden Energiekosten ziehen, da der Energieausweis auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung, wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes, basiert. Dr. Niels Jacobsen, Gründer des Serviceportals immoverkauf24: „Der bedarfsorientiere Energieausweis kann leicht in die Irre führen. Wer sich ein Bild von tatsächlichen Energiekosten machen will, sollte sich unbedingt die Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre anschauen.“