Energieausweis - neues Gesetz gilt zwingend ab dem 01. Mai 2021
Im November 2020 löste das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die bisher geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung ab. Die EnEV gab bislang vor, in welchen Rahmen alte Gebäude zu modernisieren sind. Außerdem wurde hier festgelegt, dass bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung ein Energiepass vorgelegt werden muss. Diese Verpflichtung sowie weitere verschärfte Regelungen werden in das neue Gebäudeenergiegesetz übertragen.
Diese Änderungen gelten zwingend ab Mai 2021
Bereits ab November 2020 gelten die neuen Regelungen des GEGs. Jedoch wurde eine Übergangsfrist bis zum 01.Mai 2021 eingeräumt. Folgende Verschärfungen müssen dann jedoch zwingend umgesetzt werden:
- Neu erstellte Energieausweise müssen zusätzliche Angaben zur energetischen Bewertung des Hauses enthalten, um den CO2-Fußabdruck des Gebäudes deutlicher darzulegen.
- Auch inspektionspflichtige Klimaanlagen müssen genannt werden, inklusive des Fälligkeitsdatums der nächsten Inspektion.
- Energieausweise dürfen nicht von Privatpersonen - wie zum Beispiel dem Verkäufer selber - erstellt werden. Angaben zum Gebäude, die an den Energieausweisersteller weitergegeben werden müssen von diesem sorgfältig geprüft werden - besteht auch nur ein kleiner Zweifel, dürfen die Angaben nicht verwendet werden. Die Immobilieneigentümer haften für Ihre Angaben.
- Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht wird mit einem Bußgeld belegt.
- Aussteller von Energieausweisen müssen die zu bewertende Immobilie vor Ort besichtigen oder anhand von aussagekräftigen Fotografien beurteilen.
- Modernisierungsmaßnahmen, die individuell auf das Gebäude abgestimmt sind, müssen vom Energiegebäudeberater benannt werden.
Für alle Arten von Energieausweisen - Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - gilt eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Danach müssen diese neu von einem Energiegebäudeberater oder einer anderen Fachkraft erneuert werden.
Auch Immobilienmakler stehen nun in der Verpflichtung, bei einem Verkauf oder einer Vermietung den aktuellen Energiepass vorzuzeigen.
In unserem Service-Bereich finden Sie weitere wichtige Informationen zum bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis.