Große Koalition zurrt Wohnraumoffensive fest
Insbesondere in den Metropolen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden – sei es zum Kauf oder zur Miete. Abhilfe soll die „Wohnrauminitiative – „Für mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien“ schaffen, die von der Großen Koalition (GroKo) während ihrer Klausurtagung auf der Zugspitze beschlossen wurde.
Das rund vier Milliarden Euro schwere Maßnahmenpaket umfasst mehrere Bereiche, wobei das Baukindergeld das Kernstück der Förderung bilden soll. Insgesamt sollen so rund 1,5 Millionen Wohneinheiten geschaffen werden.
Baukindergeld
Das Baukindergeld soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 eingeführt und ein entsprechendes Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Es ähnelt der Eigenheimzulage, die in den Jahren 1996 bis 2005 gezahlt wurde und dann aufgrund mangelnder Wirksamkeit und hoher Kosten abgeschafft wurde. Konkret ist vorgesehen, dass Familien je nach Einkommen pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren 1.200 Euro per anno erhalten. Für eine vierköpfige Familie beträgt das Baukindergeld somit 24.000 Euro. Anspruch haben allerdings lediglich Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind. Als Grundlage dient das Durchschnittseinkommen der beiden Kalenderjahre vor Antragstellung. Bereits ab August soll das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können. Gezahlt wird es bei erstmaligem Immobilienkauf oder Neubau einer Immobilie.
Der Immobilienverband IVD begrüßt diese Fördermaßnahme und befürwortet darüber hinaus einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, für den sich unter anderem auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) ausspricht. Überwiegend steht das Baukindergeld jedoch in der Kritik: So bemängelt etwa das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), dass die Fördermaßnahme zu steigenden Immobilienpreisen führen könnte. Und der Deutsche Mieterbund (DMB) befürchtet, dass das Baukindergeld zu einer Umwandlungswelle von Miet- in Eigentumswohnungen führen könnte.
Befristete Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau
Für Bauanträge, die zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden, soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden – unter der Voraussetzung, dass Wohnraum im bezahlbaren Mietsegment geschaffen wird. Sie gilt für den freifinanzierten Mietwohnungsneubau und soll bereits ab Sommer 2018 gelten. Zusätzlich zu den regulären zwei Prozent erhöhen sich die Abschreibungen für solche Neubauten für vier Jahre um fünf Prozentpunkte. Da diese Maßnahme ihre Wirksamkeit nur entfalten kann, wenn auch neue Baugrundstücke ausgewiesen werden. Darum soll sich eine Expertenkommission beim Bundesbauministerium kümmern.
Schärfere Regelungen für Vermieter
Auch das Mietrecht soll bereits im Sommer 2018 angepasst werden. Geplant ist eine gesetzliche Auskunftspflicht für Vermieter. Das soll für mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse sorgen, bisher müssen Mieter aktiv beim Vermieter nachfragen, wie hoch die Miete bislang war. Zwar gilt die Mietpreisbremse in über 300 Städten und Gemeinden und sie sieht vor, dass die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Doch bislang war es für Mieter ohne Kenntnis der Höhe der Vormiete schwierig einzuschätzen, ob die Miete zu hoch angesetzt wurde.
Zudem soll die Umlagefähigkeit von Sanierungs- und Modernisierungskosten zunächst auf fünf Jahre befristet von derzeit elf auf acht Prozent begrenzt werden, um Mieter vor deutlichen Mietsteigerungen zu schützen. Für Mieterhöhungen nach solchen Maßnahmen soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Demnach soll die Miete innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.
Der DMB begrüßt zwar die Begrenzung der Umlagefähigkeit von Sanierungs- und Modernisierungskosten, hält eine Absenkung auf vier bis sechs Prozent für wünschenswerter. Als Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen hält der DMB zwei Euro für sinnvoller.