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Grundsteuererklärung 2022: So sind die Grundsteuerwerte abzugeben

Eigentümer 19.04.2022 Helia Kleer
Reform der Grundsteuer - Pläne der Bundesländer

Ab Juli 2022 sind alle Immobilieneigentümer:innen verpflichtet, Erklärungen für die Neufeststellung der Grundsteuer elektronisch abzugeben. Über das „wann, wie und wo“ bestand bisher noch Unklarheit. Nun hat das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben, wie Immobilienbesitzer:innen vorzugehen haben. 

Notwendig wurde eine neues Grundsteuergesetz wegen der Verfassungswidrigkeit des bisherigen Grundsteuermodells. Dieses fußt auf veralteten Einheitswerten (West: 1965, Ost 1935), die oftmals nicht den aktuellen Wert der Immobilien widerspiegeln. Daher ist eine Neuerfassung der Grundstückswerte aller Immobilien in Deutschland notwendig. Neben dem neuen Bundesmodell zur Grundsteuererfassung haben einige Bundesländer eigene Grundsteuer-Modelle entworfen.

Bundesfinanzministerium gibt Details zum Vorgehen bei der Steuererklärung bekannt

  • Die Übermittlung der Abgaben soll bevorzugt elektronisch erfolgen (§ 228 Abs. 6 BewG). In Ausnahmefällen und auf Antrag, ist eine Abgabe auf Papier möglich. Etwa, wenn Eigentümer:innen über keinen Computer verfügen.
  • Durch das Onlineportal „ELSTER“ können die Feststellungserklärungen ab 1. Juli 2022 dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Zu beachten ist, dass eine erste Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
  • Die Frist zur Abgabe der Daten endet am 31. Oktober 2022. Jedoch kritisierten Verbände wie „Haus & Grund“ und der „Bund der Steuerzahler“, dass viele Immobilienbesitzer die nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen könnten. Besonders gälte dies für bei Erbschaften und andere kompliziertere Fälle. Die Verbände fordern daher eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023.
  • Sollte die Frist nicht eingehalten werden, erwartet Eigentümer:innen ein Bußgeld und im schlechtesten Fall die Schätzung der Angaben durch das Finanzamt. 

Einfache Steuererklärung per Webseite für Standardfälle möglich

Für Eigentümer:innen in Bundesländern, die das Bundesmodell zur Steuererhebung nutzen und deren Eigentumsverhältnisse einfach zu erfassen sind, gilt: Sie können eine einfachere Variante als ELSTER nutzen und ihre Steuererklärung über die Webseite „www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de“ übermitteln.

In folgenden Ländern kommt das Bundesmodell für die Erhebung der neuen Grundsteuer zur Anwendung:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wollen eigene Grundsteuermodelle nutzen. 

Unter "einfache Eigentumsverhältnisse“ fallen etwas unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, bei denen die Besitzverhältnisse unstrittig sind.
Nicht nutzbar ist die Webseite in komplizierten Fällen, wenn etwa

  • Erbengemeinschaften betroffen sind,
  • Eigentum einer juristischen Person betroffen ist,
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer im Ausland leben oder
  • ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist.

Ob die einfachere Übermittlungsvariante per Website für die eigene Immobilie nutzbar ist, können Eigentümer:innen nach Livegang der Seite ab 1. Juli 2022 mithilfe einiger einfacher Fragen überprüfen.

Wann werden Immobilienbesitzer vom Bundesland über Grundsteuerreform & Steuererklärung informiert?

In den meisten Bundesländern werden Eigentümer:innen noch einmal zusätzlich per Informationsschreiben über die Grundsteuererklärung und die erforderlichen Unterlagen informiert. Folgendes Vorgehen der Bundesländer ist bekannt:

  • April 2022: Brandenburg, Bayern und Thüringen versenden Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung.
  • Mai 2022: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz versenden Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung.
  • Juni 2022: Hessen, Schleswig-Holstein, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt versenden Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung.
  • Juli 2022: Bremen versendet Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung.
  • Hamburg hat noch nicht offizielle bekannt gegeben, ob Eigentümer individuell angeschrieben und informiert werden sollen.
  • Berlin schreibt Eigentümer nicht an, will aber Hausverwaltungen informieren.

Auch wenn die Abgabe der aktuellen Grundstücksdaten im Sommer 2022 erforderlich ist, gilt bis Ende 2024 noch die ursprüngliche Berechnungsgrundlage der Steuern. Erst zum Fristtag 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten.

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