Immobilien während Corona-Krise kontaktlos verkaufen – geht das?
Ein Immobilienverkauf ist auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie sinnvoll und notwendig, etwa dann, wenn der Umzug in eine seniorengerechte Wohnung ansteht, eine Scheidung läuft oder die Zinsbindung eines Immobiliendarlehens abläuft. Aber wie funktioniert der Verkauf während der Corona-bedingten Beschränkungen? Der Überblick.
Eigentümer, die während der Corona-Krise einen Immobilienverkauf erwägen oder planen, fragen sich: Ist das zurzeit überhaupt möglich? Die Antwort: Ja, ist es. Denn von der Immobilienvermarktung bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags findet alles weiterhin statt, wenn auch teilweise in etwas anderer Form.
Arbeiten Makler weiter und bieten alle Leistungen an?
Professionelle Immobilienmakler bieten weiterhin alle Leistungen von der Beratung, über die Vermarktung und den Verkauf von Immobilien an. Nur finden viele der Vorgänge ohne physischen Kontakt statt.
Für viele Eigentümer zunächst ein wichtiger Schritt: eine unverbindliche Online-Immobilienbewertung, um einen realistischen Preisrahmen zu erfahren. Dies ist kostenlos mit wenigen Klicks möglich und gibt eine gute erste Orientierung.
Sind Vor-Ort-Immobilienbewertungen weiter möglich?
Makler führen weiterhin kostenlose Wertermittlungen vor Ort durch – und zwar kontaktlos. Dafür können Eigentümer die Schlüssel der Immobilie z.B. in den Briefkasten des Maklers werfen und der Makler begeht die Immobilie alleine. Die nötigen Rahmendaten und Rückfragen können Eigentümer und Makler entweder per Mail, telefonisch oder per Videokonferenz besprechen. Oder der Eigentümer ist beim Rundgang des Maklers telefonisch oder per Video-Anruf zugeschaltet.
Bei einer solchen Begehung machen Makler Aufnahmen der Immobilie und generieren daraus zur Zeit verstärkt sogenannte 360-Grad-Besichtigungen, die Interessenten einen 3D-Rundgang ermöglichen.
Auf Basis der Objektdaten, der Lage und der Marktsituation ermittelt der Makler im Vergleichswertverfahren einen marktgerechten Angebotspreis und erstellt ein Exposé des Objekts, das er in den einschlägigen Immobilienportalen veröffentlicht.
Vermarktung: Wie erhalten Interessenten einen Eindruck von der Immobilie? Wie finden Besichtigungen statt?
Hat der Makler eine 360-Grad-Besichtigung erstellt, erhält der Kunde in der Regel nach Kontakt mit dem Makler Zugang zu dieser. Anschließend können sich die Kaufinteressenten virtuell durch die Räume bewegen und erhalten einen guten Eindruck von dem Objekt. Und zwar einen so guten, dass viele bereits zu diesem Zeitpunkt wissen, ob sie tatsächlich kaufen möchten oder nicht.
Auf die gemeinsame Besichtigung nehmen Makler die Interessenten ebenfalls virtuell mit: Der Immobilienprofi trägt Handy, Tablett oder Laptop durch die Räume und filmt seine Wege, der potentielle Käufer begleitet ihn dabei virtuell über seinen PC oder mobile Device. Fragen und Informationen können dabei wie bei einer Vor-Ort-Besichtigung ausgetauscht werden.
Während dieser virtuellen Besichtigung reduziert sich die Gruppe der Interessenten auf solche mit konkreten Kaufabsichten. Das hilft, die Zahl der anschließenden Vor-Ort-Besichtigungen stark zu begrenzen. In den meisten Bundesländern sind Besichtigungen mit zwei Personen, also mit Makler und einem Interessenten, und unter strengen Hygiene-Auflagen möglich. Will ein weiteres Familienmitglied die Immobilie besichtigen, muss ein Extra-Termin vereinbart werden.
Ob ein Interessent ein verlässlicher Käufer ist, prüfen Makler ohnehin überwiegend kontaktlos aufgrund von Daten wie Schufa-Auskunft und Kreditzusagen von der Bank. Übrigens: Auch die Wertgutachter der Bank, die ein Objekt im Rahmen einer Baufinanzierung bewerten, dürfen laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den Eigentümern per Live-Video-Besichtigung durch Haus oder Wohnung geführt werden.
Arbeiten Notare weiterhin? Auf welche Weise finden Beurkundungen von Kaufverträgen statt?
Ist der passende Käufer gefunden und die Immobilienfinanzierung gesichert, muss ein Notar den Kaufvertrag notariell beurkunden. Notare bieten auch während der Corona-Krise alle ihre Leistungen an. Aber wie geht die notarielle Beurkundung in Zeiten von Corona vonstatten?
Grundsätzlich sollen laut § 17 Beurkundungesetz (BeurkG) bei der notariellen Beurkundung und Beglaubigung die beteiligten Parteien in den Geschäftsräumen des Notars anwesend sein. Käufer und Verkäufer, die zur Risikogruppe gehören, können sich bei ihrer Erklärung vor dem Notar durch mit Vollmacht ausgestattete Vertrauenspersonen vertreten lassen. Eine solche Vollmacht muss bei Grundstücksverträgen notariell beglaubigt worden sein.
Leigt keine Vollmacht vor, können Kaufverträge auch durch vollmachtlose Vertreter unterschrieben werden. Als solche können die ohnehin anwesenden Mitarbeiter des Notars als Vertreter fungieren, wodurch zudem tatsächlich eine Kontaktbeschränkung erreicht ist. Damit der Schutz und die vom Gesetz angestrebte Belehrung von Käufern und Verkäufern durch den Notar dennoch gegeben ist, können diese durch Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltet werden. Eine solche vollmachtlose Vertretung ist jedoch schwebend unwirksam, bis die beteiligten Parteien nachträglich ihre Unterschrift im Beisein des Notars geleistet haben. Dies ist ggf. auch im Freien auf dem Parkplatz oder in der Umgebung des Notarbüros möglich.
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