Koalitionsvertrag unter Dach & Fach: Was bedeutet das für den Immobilienmarkt?
Nach längeren Verhandlungen haben sich die Spitzen der zukünftig regierenden Parteien der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Das neue Regierungsprogramm steht unter dem Motto: "Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" und muss nun noch von den Mitgliedern und Delegierten der Koalitionsparteien abgenommen werden. Welche Auswirkungen voraussichtlich zukünftig auf den Immobilienmarkt zukommen werden, haben wir für Sie zusammengefasst.
Auswirkungen für Immobilienkäufer
Trotz niedriger Zinsen ist die Hürde für einen Immobilienkauf für viele noch sehr hoch: Die immer weiter steigenden Immobilienpreise sowie die Kaufnebenkosten sind teilweise nicht mehr zu stemmen, da die Nebenkosten in der Regel aus eigenem Erspartem erbracht werden müssen. Bei einem Kaufpreis von zum Beispiel 400.000 Euro können diese Erwerbsnebenkosten leicht über 40.000 Euro betragen. Durch "eigenkapitalersetzende Darlehen" soll diese Hürde genommen werden. Auch Tilgungszuschüsse und Zinsverbilligungen soll es zukünftigen Eigenheimbesitzern leichter machen, an eine eigene Immobilie zu kommen. Hierzu sollen die Mittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) aufgestockt werden.
Auch die Grunderwerbsteuer, die einen großen Anteil der Kaufnebenkosten ausmacht, soll durch die Bundesländer flexibler gestaltet und eventuell durch Freibeträge gesenkt werden.
Auswirkungen auf Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen
Es wird eine Photovoltaik-Pflicht für den Neubau von Gewerbeimmobilien geben. So sollen auf Gewerbedächern entsprechende Anlagen gebaut werden, sodass bis 2030 möglichst 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kommt. Heizungen, die ab 2025 neu eingebaut werden, müssen zu 65 Prozent auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden. Planen Immobilieneigentümer Umbaumaßnahmen oder einen Anbau, so müssen diese ab 2024 dem Standard eines Energieeffizienzhauses nach dem KfW-70-Standard entsprechen. Hierzu werden die Fördermittel bei der KfW aufgestockt.
Auswirkungen auf Mieter und Vermieter
Die Mietpreisbremse wird bis zum Jahr 2029 verlängert und auch verschärft. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt darf die Miete maximal 11 Prozent innerhalb von 3 Jahren erhöht werden. Bislang sind maximal 15 Prozent möglich. In die Berechnung des Mietspiegels werden die Mietverträge der letzten sieben Jahre einfließen (aktuell fließen die letzten sechs Jahre in die Berechnung ein). Zudem wird der CO2-Preise zwischen Vermieter und Mieter stufenmäßig je nach Gebäudeenergieklasse aufgeteilt. Sollte dies nicht möglich sein, dann ist eine hälftige Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter vorgegeben.
Auswirkungen auf den Neubau
Die Ampel-Parteien haben sich zum Ziel gesetzt, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen. 100.000 Wohneinheiten sollen öffentlich geförderter Wohnraum sein. Hierzu wurde ein "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" geschlossen. Ein eigenes Bauministerium soll dieses Vorhaben fördern. Wahrscheinlich wird dieses von Svenja Schulze (aktuelle Umweltministerin, SPD) geführt werden.
Auswirkungen auf Immobilienmakler und Hausverwalter
WEG-Verwalter, Mietverwalter und auch Immobilienmakler benötigen zukünftig einen "echten Sachkundenachweis". Makler und Verwalter müssen ihre Qualifikation mit einer Prüfung durch die Handelskammer nachweisen. Seit 2016 sollte ein solcher Nachweis bereits gesetzlich vorgeschrieben sein - jedoch wurde der Gesetzesentwurf bislang nicht als Gesetz verabschiedet.