Kommt das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf?
Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) hat sich gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA) für die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf ausgesprochen. Für die Vermietung gilt die Regelung bereits seit dem 1. Juni 2015 und sorgt dafür, dass derjenige die Maklerkosten zahlt, der den Makler beauftragt hat. In der Regel ist das der Vermieter. Derzeit lässt die Ministerin intern prüfen, ob das Bestellerprinzip auf den Immobilienverkauf übertragen werden kann.
Käufer sollen entlastet werden
Wie vor drei Jahren geht es auch aktuell darum, für eine finanzielle Entlastung derjenigen zu sorgen, die eine Wohnung oder ein Haus suchen. Zum Hintergrund: Schon seit Längerem stehen die hohen Erwerbsnebenkosten in der Kritik, da sie Kaufwilligen den Immobilienerwerb zusätzlich erschweren würden. Zu den Kaufnebenkosten werden die Maklercourtage, die Grunderwerbsteuer, der Eintrag ins Grundbuch und die Notarkosten gezählt. Je nach Wohnort können die Kosten bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Mit der Einführung der Regelung beim Immobilienkauf würden Käufer im Hinblick auf die Käufercourtage entlastet – so die Argumente der Befürworter des Bestellerprinzips –, da die anteilige Maklercourtage, die je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt, entfallen würde.
FDP und CDU wollen bei der Grunderwerbsteuer ansetzen
Der FDP gehen die Pläne Barleys nicht weit genug. So begrüßten es die Liberalen zwar, dass die Bundesregierung die hohen Erwerbsnebenkosten ins Visier nimmt. Die Vorschläge aus dem Justizministerium seien jedoch zu wenig ambitioniert: Wesentlich entlastender für Käufer sei ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Auch mehrere CDU-Politiker plädieren für eine Absenkung der Grunderwerbsteuer beziehungsweise die Einführung von Grundfreibeträgen.
Grüne fordern Deckelung der Maklercourtage
Die Grünen hatten zuvor ebenfalls einen Antrag zur Einführung eines Bestellerprinzips beim Hauskauf eingebracht. Allerdings gehen die Forderungen der Partei noch weiter: Die Maklercourtage solle generell auf zwei Prozent einschließlich Mehrwertsteuer begrenzt werden. Die Grünen begründen diese Deckelung unter anderem damit, dass Banken üblicherweise Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung der Maklercourtage voraussetzen, wenn sie einen Immobilienkredit vergeben. Dies hindere insbesondere Familien mit wenig Eigenkapital daran, Immobilieneigentum zu erwerben. Aus Kreisen des Justizministeriums heißt es nach Angaben der „Immobilienzeitung“, dass eine Deckelung der Courtage durchaus denkbar sei.
Makler- und Eigentümerverbände üben Kritik
Makler- und Immobilienverbände sehen die Pläne indes kritisch. So argumentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD, dass Immobilienkäufer nicht ent-, sondern belastet würden. Der Grund: Es sei zu erwarten, dass die Verkäufer den Kaufpreis einfach um die Verkäufercourtage erhöhen. Dies hätte zur Folge, dass auch die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer höher ausfallen würden. Auch der Eigentümerverband Haus & Grund kritisiert die Idee und sieht stattdessen einen Handlungsbedarf bei der Grunderwerbsteuer.