Kompromissvorschlag zum Bestellerprinzip: Maklerverbände reagieren kritisch
Die Ankündigung von Justizministerin Katharina Barley, das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf rasch einzuführen, löste bei Maklerverbänden erneut Unruhe aus. Der Ring Deutscher Makler (RDM) kündigte an, nötigenfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Von Engel & Völkers kommt ein Kompromissvorschlag – auf den der Immobilienverband Deutschland (IVD) zunächst einmal zurückhaltend reagiert.
RDM will verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Bestellerprinzips beim Immobilienkauf prüfen lassen
Markus Gruhn, Makler und Vorsitzender des RDM-Landesverbands Berlin-Brandenburg sagte gegenüber der Immobilien Zeitung, dass der Verband keinen Eingriff zulassen werde. Den Anstoß eines entsprechenden Gesetzes durch die Bundesregierung noch vor Weihnachten würde der RDM mit der Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit beantworten. Zu diesem Zweck beauftragte der Verband bereits ein Gutachten der Kanzlei Gauweiler & Partner, um mit den Ergebnissen bei einer Anhörung zum Thema im Bundesjustizministerium am 07.11. argumentieren zu können.
Immobilienunternehmen schlägt Aufteilung der Maklerprovision vor
Das Immobilienunternehmen Engel & Völkers positionierte sich nicht grundsätzlich ablehnend zu einer neuen Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienverkauf. Denn die alleinige Übernahme der Maklerprovision, wie sie in einigen Bundesländern üblich ist, wäre tatsächlich nicht gerecht. Stattdessen plädieren die Immobilienvermittler für einen Kompromissvorschlag: Die Aufteilung der Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer ist nach Meinung von Engel & Völkers-Manger Kai Enders eine gerechtere Variante. Beide Parteien würden dann 3 % des Verkaufspreises an den Makler zahlen.
Keine Zustimmung zum Kompromissvorschlag durch Maklerverbände
Die Maklerverbände reagierten jedoch zurückhaltend bis offen ablehnend auf den Vorschlag: Der RDM sagte der Immobilien Zeitung, dass der Verband auch einem Kompromiss nicht zustimmen werde. Der IVD will sich hingegen zunächst nicht eindeutig zu dem Vorschlag positionieren, sondern die Ergebnisse einer Mietgliederumfrage abwarten. Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD, wiegelte zudem ab, dass ein solches Vorhaben rechtlich sehr komplex sein und Risiken berge. Ein Bestellerprinzip, nach dem nur die Verkäufer die Maklerprovision tragen, wie es Justizministerin Barley plant, lehnt der IVD eindeutig ab.