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Maklercourtage beim Immobilienverkauf – welche Höhe ist angemessen?

Makler 18.11.2012 Niels Jacobsen
Maklercourtage

Bei der Vermietung von Wohnungen wird derzeitig hitzig debattiert, ob der Vermieter künftig die Maklercourtage selbst tragen soll – aber wie ist die Situation eigentlich beim Immobilienverkauf? Wer zahlt die Maklercourtage und welche Höhe ist gerechtfertigt?

Art und Höhe der Maklercourtage nach Bundesländern

Für die Frage, wer die Maklerprovision trägt, wie hoch diese sein darf und wer provisionsfrei davon kommt, gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Vielmehr haben sich regionale Gepflogenheiten herausgebildet. So ist in Bundesländern wie Hamburg, Berlin oder Bremen die Maklercourtage ausschließlich vom Käufer zu zahlen. In den meisten Bundesländern teilen sich dagegen Verkäufer und Käufer die zu zahlende Courtage. Auch bei der Höhe der Maklercourtage gibt es regionale Unterschiede. So ist z.B. in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern eine Bruttocourtage von 5,95% marktüblich, während in vielen anderen Bundesländern die Bruttocourtage 7,14% beträgt (siehe auch Übersicht Maklerprovision nach Bundesländern bzw. Maklercourtage).

Und wie sieht die Praxis aus? Kann ein Immobilienmakler die marktübliche Maklerprovision immer durchsetzen? Und wann sollten Verkäufer oder Käufer über die Maklercourtage verhandeln?

Maklercourtage – Verhandlungstipps für Immobilienverkäufer

In den Bundesländern, in denen nur der Käufer die Maklerprovision bezahlt, ist die Dienstleistung des Maklers für den Verkäufer kostenlos. So gesehen gibt es hier auch nichts zu verhandeln. Aber: Es ist ratsam, den Makler zu fragen, ob er auch bereit ist, bei seiner Käufercourtage Abstriche zu machen, wenn der angestrebte Verkaufspreis am Markt nicht durchsetzbar ist oder ein Kaufinteressent einen Verhandlungserfolg erzielen möchte. Einen guten Makler erkennt man daran, dass er sich verhandlungsbereit zeigt, wenn die Situation dies erfordert. Klären Sie diesen Punkt, bevor Sie einem Makler einen Auftrag erteilen.

Ist im Bundesland eine Courtageteilung zwischen Verkäufer und Käufer üblich, so kann der Eigentümer in bestimmten Fällen über die Höhe der Verkäufercourtage, auch Innenprovision genannt, mit dem Makler vor Auftragserteilung verhandeln. Eine Reduzierung der Innenprovision ist insbesondere dann angemessen, wenn der Eigentümer über eine gut zu verkaufende Immobilie verfügt und ein hoher Verkaufspreis zu erwarten ist. Tipp: Schlagen Sie in diesem Fall eine Reduzierung der Innenprovision vor. Ein fairer und guter Makler wird darauf eingehen. Aber: Bleiben Sie realistisch. Und: Wählen Sie den Makler nicht nur nach der Höhe seiner Courtageforderung aus, sondern beurteilen Sie die Aufgaben eines Immobilienmaklers anhand von Qualitäts- und Servicekriterien. Wer sich unsicher ist, welche Provision noch angemessen ist, kann dies durch einen Anruf auf der immoverkauf24-Servicehotline im konkreten Einzelfall klären lassen (Tel.: 0800 – 1004215). Hierbei kann auch eine Maklerempfehlung für den Verkauf der eigenen Immobilie eingeholt werden.

Maklercourtage – Verhandlungstipps für Immobilienkäufer

Auch als Käufer einer Immobilie kann es sinnvoll sein, über die Höhe der Maklercourtage zu verhandeln. Ein Verhandlungserfolg ist insbesondere zu erzielen, wenn

  • in einem Bundesland ausschließlich der Käufer die Maklerprovision bezahlt
  • die Immobilie zu einem absolut gesehen sehr hohen Preis verkauft wird
  • der aufgerufene Angebotspreis am Markt schwer durchzusetzen ist

Wie Verkäufer sollten auch Käufer realistisch bleiben. Überzieht der Käufer seine Forderung nach Courtagereduzierung läuft er Gefahr, die Immobilie nicht zu erhalten.

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