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Maklerprovision Hausverkauf - Miete: Wer die Maklerprovision umgehen kann

Makler 03.03.2013 Niels Jacobsen
Maklerprovision

Es ist mal wieder soweit, am 22 März 2013 gibt es eine neue Bundesratsinitiative zur Maklerprovision. Und diesmal könnte es auch zu tatsächlichen Änderungen kommen, da die Initiative nicht nur von Hamburg, sondern auch von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und weiteren Ländern unterstützt wird.

Initiative zunächst auf Mietmarkt beschränkt

Vorreiter ist wie in vielen anderen Gesetzgebungsverfahren zum Wohnungsmarkt der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz: “Wir plädieren dafür, dass die Maklercourtage künftig vom Vermieter bezahlt wird, wenn er ihn bestellt hat.” Das sind gute Nachrichten für Mieter, müsste man meinen und schlechte für Makler in Hamburg und in anderen Städten, die schon um Aufträge fürchten, falls die Eigentümer die Vermietung künftig selbst übernehmen. Ob die Initiative die gewünschte Entlastung für Mieter bringt, ist aber noch offen. Beate Merk (CSU): „Die angedachte Regelung ist gut gemeint, aber sie lässt sich leicht umgehen.“ Skeptisch ist auch die Sprecherin des Sächsischen Justizministeriums: “Es ist damit zu rechnen, dass die Maklerprovision dann in die Miete einkalkuliert wird.”

Maklerprovision bei Hausverkauf – aktuelle Höhe und mögliche Veränderungen

Beim Hausverkauf bleibt zunächst erst einmal alles beim Alten. Allerdings variiert die Höhe der Provision schon heute von Bundesland zu Bundesland (siehe Tabelle Maklerprovision). So teilen sich in den meisten Bundesländern die Verkäufer und die Käufer die Maklerprovision zur Hälfte. Es gibt aber auch Bundesländer wie Hamburg oder Berlin, wo nur der Käufer eine Käufercourtage zu entrichten hat. Und selbst in Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, wo Verkäufer eigentlich die Hälfte der Maklerprovision übernehmen sollten, fällt die Courtage in der Praxis oftmals niedrig aus. So wird ein Immobilienmakler in Stuttgart auf Teile seiner Verkäufercourtage verzichten, wenn er den Vermarktungsauftrag unbedingt haben möchte. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sich ein Haus leicht verkaufen lässt oder der Verkaufspreis sehr hoch ist.

Maklerprovision Hausverkauf – Fazit und Tipps Maklerprovision

Fazit: Wer eine Immobilie verkaufen will, hat bei Beauftragung eines Maklers in der Praxis keine oder geringe Kosten. Wer eine Immobilie kaufen will, muss in der Regel eine Maklercourtage bezahlen, da die meisten Immobilien über Makler angeboten werden. Mieter können bei Erfolg der Bundesratsinitiative künftig provsionsfrei mieten.

Tipp für Käufer: Wer eine Immobilie ohne Makler zum Kauf angeboten bekommt, sollte deshalb nicht gleich zuschlagen. Privatverkäufer haben oftmals übertriebene Preisvorstellungen, insbesondere wenn Sie vorher keine professionelle Wertermittlung haben durchführen lassen.

Hinweis für Verkäufer und Käufer: Weder Verkäufer noch Käufer sollten sich bei Ihren Überlegungen hauptsächlich von der Höhe der Maklerprovision leiten lassen. Beim Verkauf einer Immobilie entstehen immer Kosten, die der Eigentümer – unabhängig davon, ob er einen Makler beauftragen will oder nicht – wieder reinholen möchte. So gesehen gehen Vertriebskosten immer auch in den Verkaufspreis ein. Gleichzeitig gilt: Am Markt ist nur ein Preis durchsetzbar, den ein Käufer gewillt ist zu zahlen. Aufgrund begrenzter Mittel verhandeln Käufer in der Praxis sowohl beim Preis als auch bei der Maklerprovision.

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