Neubau- und Familienförderung für Wohngebäude 2023
Seit März 2023 hat das Bundesbauministerium zwei neue Förderprogramme für den Neubau und Kauf von Immobilien aufgelegt. Gleichzeitig wurde die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude Kredit 261" nur noch bis Ende Februar 2023 fortgeführt. Auch der Bau von Photovoltaik-Anlagen bei Energieeffizienzhäusern wird in 2023 nicht mehr bezuschusst.
Am 01.März 2023 ist die Neubauförderung "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" gestartet
Bereits im Januar 2023 sollten die reformierten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter dem Titel "Klimafreundlicher Neubau" die bisherigen Förderprogramme der BEG ablösen. Der Start wurde auf den 01. März 2023 verschoben.
Private Bauherren aber auch Investoren können Anträge für den Neubau und Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden stellen. Die Förderprogramme laufen unter den Namen:
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
- „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
Konditionen & Voraussetzungen der Neubauförderungen "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"
Um die Fördermittel zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Gebäude müssen den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erreichen.
- Die Baumaßnahmen müssen mit einem Energieeffizienz-Experten begleitet werden.
- Werden zusätzlich die Anforderungen der "Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau" des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht (Kann-Option), erhöht sich die möglich Fördersumme.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann die Förderung über 100 Prozent der förderfähigen Kosten zu einem zinsverbilligten Darlehen bei der KfW ab März beantragt werden. Maximal sind 100.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Einen Tilgungs- oder Investitionszuschuss gibt es nicht.
Zusätzliche Fördermittel bis 150.000 Euro möglich
Erreicht das Wohngebäude (WG) oder Nichtwohngebäude (NWG) zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM), dann können weitere 50.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Auch muss eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater in die Baumaßnahmen einbezogen werden.
Nachfolger für das Baukindergeld ab 01. Juni 2023
Seit 1. Juni 2023 können Familien Zuschüsse für Bau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie über das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien“ (WEF) erhalten. Es fungiert als Nachfolge-Modell des Baukindergeldes. Fördervoraussetzungen und die Konditionen unterscheiden sich jedoch.
Wer hat Anspruch auf das neue Baukindergeld „Wohneigentum für Familien?“
"Wohneigentum für Familien" (WEF) adressiert Familien und Alleinerziehende mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen. Die Fördermittel und -voraussetzungen unterscheiden sich jedoch etwas vom Baukindergeld.
Eltern mit einem Kind im Haushalt sind förderberechtigt, wenn das Haushalts-Einkommen maximal 60.000 Euro beträgt. Mit jedem weiteren Kind steigt die Anspruchs-Grenze um jeweils 10.000 Euro. Eltern mit zwei Kindern im Haushalt haben also bis zu einem Einkommen von 70.000 Euro Anspruch auf die WEF-Förderung. Die Anspruchsgrenze beim Baukindergeld lag höher.
Welche Fördermittel beinhaltet das Programm "Wohneigentum für Familien“ (WEF)?
Das Programm "Wohneigentum für Familien“ (WEF) stellt Familien Förderkredite mit vergünstigten Zinsen für Neubauten zur Verfügung. Vergeben wird der Kredit von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Gegensatz zum Baukindergeld gibt es jedoch keinen Zuschuss zum Kaufpreis. Beim Kinderbaugeld hatte Förderberechtigte über 10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind erhalten.
Wie hoch ist die Förderung durch das WEF?
Der vergünstigte Zinssatz liegt bei 1,25 Prozent bei einer Zinsbindung von zehn Jahren und 35 Jahren Kreditlaufzeit. Der reguläre Zinssatz liegt damit rund drei Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen.
Die gesamte Fördersumme des Bundes für das Programm WEF liegt mit 350 Millionen Euro deutlich unterhalb des Baukindergeldes. Für dieses hatte die Regierung über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 9,9 Milliarden Euro bewilligt. Sollte der WEF-Fördertopf zu schnell ausgeschöpft sein, ist mit einer Aufstockung der Fördersumme zu rechnen.
Welche Anforderungen müssen bei Antrag des neuen Baukindergelds WEF erfüllt werden?
Die Förderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) gilt für den Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden. Förderfähig ist auch der Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme.
Bedingung ist, dass die geförderten Gebäude den aktuell gültigen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Zudem müssen die Wohngebäude
- den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 entsprechen,
- die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden einhalten.
Was genau wird gefördert?
Subventioniert werden für maximal eine Wohneinheit
- die Bauwerkskosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen,
- die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung,
- die Materialkosten für Eigenleistung.
Der Energieberatendenverband GIH hält die kurzfristige Veröffentlichung der Förderbedingungen für praxisfern. Neubaumaßnahmen, -planungen und die Kostenkalkulationen benötigen einen langfristigen Vorlauf - eine Bekanntmachung der Voraussetzungen für die Fördermittel von nur einem Monat vor dem Programmstart stellt Bauherren und auch Energieberater vor große Herausforderungen. Zudem fehlt dem GIH die Zuschussvariante in den Programmen. "Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, erklärt der GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.