Neues Jahr – neue Regeln: was sich in 2014 für Eigentümer ändert
Das Jahr 2014 hat gerade erst begonnen, doch bereits mit dem Jahreswechsel sind mehrere Gesetze in Kraft getreten, die vor allem für Immobilienbesitzer interessant sind. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in mehreren Bundesländern, Neuregelungen bei der Weitervermietung von Wohnungen (Mietpreisbremse) und das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in 2014
Gleich 4 Bundesländer haben zum 01.01.2014 ihre Grunderwerbsteuer erhöht. Spitzenreiter ist nun das nördlichste Bundesland Schleswig-Holstein – Immobilienkäufer müssen seit Jahresbeginn 6,5 % des Kaufpreises an Grunderwerbsteuer ans Finanzamt abführen. Diese Entwicklung ist umso erstaunlicher, da in Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer erst vor 2 Jahren um 1,5 % erhöht wurde. Auch die Bundesländer Berlin, Bremen und Niedersachsen ziehen die Steuer für Grunderwerb an. In der Bundeshauptstadt fallen nun 6 % Grunderwerbsteuer an, gefolgt von Bremen und Niedersachsen mit jeweils 5 %.
Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014
Die Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) treten überwiegend zum 01.05.2014 in Kraft und betreffen vor allem Neubauten. So soll beispielsweise der Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten um 25 % sinken (ab 01.01.2016). Ebenso gilt eine Verschärfung der Anforderung an die Mindestqualität der Gebäudehülle – die Wärmedämmung soll im Durchschnitt um 20 % verbessert werden. Darüber hinaus fordert die EnEV, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ab 2015 nicht mehr betrieben und damit ersetzt werden müssen.
Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, müssen künftig unaufgefordert bereits bei der Immobilienbesichtigung den Energiepass (siehe auch Energieausweis Pflicht) vorlegen. Außerdem muss schon in den kommerziellen Anzeigen der Energiekennwert einer Immobilie genannt werden. Der Energieausweis selbst wird überarbeitet, indem sogenannte Effizienzklassen eingeführt werden. Die neuen Effizienzklassen sollen im Unterschied zum bisherigen Bandtacho eine genaue Einordnung des Gebäudes ermöglichen.
Mietpreisbremse: neue Regelungen für Vermieter in 2014
Hervorgerufen durch die Wohnungsnot in einigen Ballungsgebieten wird in der Politik schon längere Zeit über die sogenannte Mietpreisbremse diskutiert. Eine Kappungsgrenze, die vor allem bei der Neuvermietung greifen soll.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD sich darauf verständigt, dass veränderte Schutzregeln für Wohnungsmieter gelten sollen. Damit Wohnraum in beliebten Stadtviertel mit akutem Wohnungsmangel bezahlbar bleibt, wird den Bundesländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit eingeräumt, “in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken.” (siehe Koalitionsvertrag Kapitel 4.2 „Bezahlbare Mieten“).
Bestehende Mieten, in den deklarierten Stadtvierteln, die bereits über dieser 10-Prozent-Marke liegen, müssen aber nicht abgesenkt werden. Erstvermietungen in Neubauten sowie Weitervermietungen nach umfassender Modernisierung des Gebäudes sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen.
Die Mietpreisbremse wird sich laut Experten jedoch folgenschwer auf den Wohnungsmarkt auswirken – aber leider anders, als sich die Politik dies verspricht, denn durch die gekürzten Gewinnaussichten bei Kapitalanlagen werden Investoren zukünftig abgeschreckt.